Der Ampel-Entwurf für ein neues Wahlrecht gefährdet die Grundsätze unserer Demokratie

Von Paul Vossiek

Vertreter von SPD, Grünen und FDP haben in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Pläne ihrer Parteien für eine Wahlrechtsreform vorgestellt. So nötig eine Verkleinerung des Bundestages ist, hätte dieser Entwurf verheerende Konsequenzen für die deutsche Demokratie.

Vorgesehen ist, dass nicht mehr alle Gewinner eines Direktmandates in den Bundestag einziehen sollen, sondern nur so viele, wie der Partei auch Sitze zustehen. Um zu verhindern, dass aus einem Wahlkreis gar kein Kandidat mehr einzieht, soll bei der Erststimme eine Ersatzstimme eingeführt werden, die einem anderen Kandidaten angerechnet wird, sollte die erste Wahl nicht einziehen können.

Dieser Entwurf ist gleich von mehreren Problemen geplagt: Zunächst einmal kann es sein, dass auch für die Partei des Ersatzstimmenkandidaten niemand mehr in den Bundestag einziehen darf – dann würden diese Stimmen weiterhin verfallen. Außerdem wird, quasi als Kollateralschaden, die Grundmandatsklausel abgeschafft. Plötzlich könnte also eine Regionalpartei wie die CSU an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Eine Chance, in den Bundestag einzuziehen, hätten nur noch Parteien, Einzelbewerber würde es nicht mehr geben. Selbst bei den Parteien gäbe es echte Wahlchancen nur solche, die im ganzen Bundesgebiet antreten können.

Wirklich erstaunlich ist auch, dass eine Ersatzstimme nun plötzlich doch eine Option ist. Diverse kleinere Parteien hatten die – oder wie wir ein echtes Präferenzwahlrecht mit mehr als einer Alternativstimme – seit Jahren gefordert. Dabei grenzt es allerdings an blanken Machterhalt, diese nur für die Erststimme einzuführen, während die Bedeutung der Zweitstimme dramatisch ansteigen soll. Welchen anderen Grund könnte es geben, nicht auch eine Ausweichstimme für Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, zu schaffen, damit die Bürger_innen diese bedenkenlos wählen können, ohne zu riskieren, ihre Stimme würde nicht zählen?

Nicht zuletzt würde diese Regelung dafür sorgen, dass kleine Parteien keinen Wahlkampf mehr führen dürfen, wenn sie nicht im ganzen Land mit einer Liste antreten. Dabei ist es für kleinere Gruppen unabdingbar, vor Ort in Erscheinung treten zu können, bevor die nötigen Ressourcen für eine landesweite Kandidatur bestehen. Viele Gruppen werden diesen Punkt so gar nicht mehr erreichen.

Wir Liberale Demokraten plädieren für eine gänzlich andere Lösung: Wir wollen bei beiden Stimmen ein Präferenzwahlrecht einführen. Das bedeutet, dass die Wähler_innen alle Optionen ihren Vorlieben entsprechend durchnummerieren können. Die Stimme zählt dann für die erste Option darunter, die die nötige Hürde nimmt. Zusätzlich wollen wir die Einzugshürde für Listen von 5 % auf 2,5 % halbieren.

Das allein würde die Größe des Bundestages schon deutlich senken, weil Direktmandate somit nicht mehr mit etwa 25% der Stimmen gewonnen werden könnten, sondern immer eine absolute Mehrheit erreicht würde. Außerdem würde Polarisierung entgegengewirkt werden, weil kompromissbereite Kandidaten der Mitte sich nicht gegenseitig die Stimmen wegnehmen. Gleichzeitig könnten die Wähler_innen endlich nach bestem Wissen und Gewissen wählen, ohne Sorge haben zu müssen, ihre Stimme würde verfallen.

Um die Größe des Bundestages weiter zu verringern, wollen wir die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduzieren.

Schlagwörter: Demokratie | Wahlen | Wahlrecht

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