Privatsphäre

Privatheit ist eine unabdingbare Komponente der persönlichen Freiheit und Autonomie. Ohne sie sind weder Meinungsfreiheit noch Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten.

Wir wollen das Briefgeheimnis auf ein allgemeines Kommunikationsgeheimnis erweitern, das dem Staat eine Überwachung der Kommunikation ausschließlich erlaubt, falls ein sicherer Verdacht vorliegt, dass die betroffene Bürgerin/der betroffene Bürger eine Straftat begehen wird, beziehungsweise begangen hat. Ansonsten hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Dieses Kommunikationsgeheimnis muss rechtlich bindend eingeführt und gegen opportunistische Sicherheitsversprechen durch zusätzliche Überwachung gesichert werden.

Dieser Vorgabe folgend, kann eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten in keinem Fall akzeptabel sein. Sie widerspricht fundamental der Unschuldsvermutung und allen freiheitlich demokratischen Prinzipien. Gleiches gilt für eine über einzelne Hotspots hinausgehende Videoüberwachung des öffentlichen Raums.

Die Privatsphäre erstreckt sich bis in den digitalen Raum. Verdeckte Eingriffe in digitale Systeme (z.B. mittels staatlich entwickelter Schadsoftware) stellt für uns Liberale Demokraten einen unzulässigen Eingriff in die individuellen Grundrechte dar. Die Forderung einer Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken lehnen wir ab. Anonymität kann nicht auf einen Deckmantel für kriminelle oder grundgesetzfeindliche Personen reduziert werden, oft ist sie entscheidend für den Schutz der Demokratie oder Aufdeckung von Missständen. Gleichzeitig ist es jedoch denkbar, eine staatliche Verifikationsschnittstelle zu schaffen, um sozialen Netzwerken zu erlauben, solchen Nutzer_innen, die einen Klarnamen verwenden wollen, eine direkte Möglichkeit, diesen zu bestätigen, anzubieten.

Gerade in einer Zeit immer größer werdender Datenmengen über alle Bürger_innen, die zu großen Teilen bei privaten Unternehmen anfallen, muss eine echte Privatsphäre nicht nur möglich bleiben, sondern auch praktikabel. Die Nutzung solcher Dienste, die mit Einschnitten in die Datensicherheit der betroffenen Personen einhergehen, von staatlicher Seite darf somit nie verpflichtend sein; wo diese kaum anderweitig ersetzbar sind, müssen sichere Alternativen entwickelt und bereitgestellt werden.

Jegliche Gesetze, die dem Staat ohne spezifischen, personengebundenen Anlass derartig ausführliche Einblicke in die Privatsphäre seiner Bürger_innen erlauben, sind für uns mit den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.

Die akustische Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff) lehnen wir ab.