Wohnen

Grundsätze

Der Wohnraum bietet uns das Dach über dem Kopf. Er ist eine absolut notwendige Art der Grundversorgung. Entsprechend ist die Sicherung einer angemessenen Versorgung viel wichtiger als ihre finanzielle Rentabilität für unser Land. Letztlich ist das Land nichts Weiteres als ein Zusammenschluss seiner Bevölkerung; ihre Grundversorgung zu sichern hat für uns Liberale Demokraten somit die oberste Priorität. Somit ist es unumgänglich, gewisse Elemente der Wohnraumpolitik und des Wohnungsbaus bundesweit zu regeln.

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht für Gemeinden

Grundsätzlich hat die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht zu genießen. Dieses Vorkaufsrecht soll ausschließlich dann greifen, sofern sie das Grundstück bzw. die Immobilie zu einem bestimmten Zweck erwirbt. Eine Änderung in den Umständen oder des Nutzungszweckes soll dennoch keine Rückgabe erfordern.

Vorkaufsrecht für Baugenossenschaften

Um umfangreich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten muss gesetzlich geregelt werden, dass Kommunen ihre Grundstücke für Wohnungsbau nicht bloß in die private Wirtschaft verkaufen, sondern nicht gewinnorientierten Baugenossenschaften ein Vorkaufsrecht gebieten müssen. Ebenso ist eine Verpachtung an jene Baugenossenschaften möglich. Dies kann an den weiter unten erläuterten sozialen Wohnungsbau angeknüpft werden.

Sozialer Wohnungsbau

Wir erkennen, dass der Punkt des (sozialen) Wohnungsbaus in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Dieser Umstand kann die regionalen Differenzen in die Spitze treiben. Daher sind gewisse bundesweite Regelungen zu treffen. So ist die Wohnungsnot und auch die stetig ansteigenden Wohnpreise gezielt zu bekämpfen. Hierbei erachten wir Liberale Demokraten ein Mitmischen des Staates im Wohnungsmarkt als die schnellste und effizienteste Lösung.

Dabei ist der Begriff des sozialen Wohnungsbaus neu zu definieren. Hierunter sollen nicht nur staatliche oder kommunale Wohneinrichtungen gehören, sondern auch private Wohneinrichtungen, die sich in der Ausstattung und Preisbildung an kommunale Vorgaben für soziale Wohneinrichtungen halten. Der Bau von sozialem Wohnraum ist im insbesondere durch unverzinste Darlehen zu fördern. Nichtstaatliche soziale Wohneinrichtungen haben sich hierbei zu verpflichten, sich nach Rückzahlung des Darlehensbetrages mindestens für weitere 50 Jahre an die kommunalen Vorgaben einzuhalten.

Diese Herangehensweise soll gezielt nicht den Bau aus wirtschaftlichem Interesse fördern, sondern an erster Stelle gemeinnützige Träger sowie Genossenschaften unterstützen. Hinzu soll sie Kommunen in der Verwaltung insofern entlasten, dass diese privaten Sozialwohnräume nicht direkt von ihr verwaltet und gewartet werden müssen. Der Wohnungsbau aus privatwirtschaftlichem Interesse, die nicht einer Eigennutzung dient, ist hierbei von einer jeden Förderung oder Subvention aus staatlichen Subventionen auszuschließen. Solange sich der Bau dieser Wohnräume rentiert wird die Privatwirtschaft schließlich davon unberührt weiterbauen.

Mieterhöhungen in Sozialen Wohnungen sowie Wohnräume öffentlicher Anstalten sind hinzu für Bewohner_innen transparent zu begründen, sowie auf entweder gestiegene Kosten für den Träger oder auf eine mangelhafte Deckung der Kosten fundieren. Für alle Bewohner_innen derselben Wohnanlage haben hierbei dieselben Mietschlüsseln zu gelten.

Bestandsbauten nutzen

Im insbesondere sind für mehr als 2 Jahre leerstehende oder innerhalb der letzten drei Jahren für weniger als 6 Monate bewohnte Wohnräume unter die Lupe zu nehmen. Derartige Wohnräume sind zusätzlich steuerlich zu belasten. Denn zur sinnvollen Bewältigung der Wohnungsnot reicht es nicht, neuen Wohnraum zu bauen, sondern muss auch existierender Wohnraum ausgeschöpft werden. Einnahmen aus dieser Steuer sollen zweckgebunden in einen bundesweiten Fond zur Förderung der Sanierung von Bestandsbauten sowie der Schaffung sozialer Wohnräume eingezahlt werden.

Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Wir fordern in unserer Sozialpolitik bereits, defensive Architekturen auf öffentlichen Plätzen und Einrichtungen zu unterlassen. Vielmehr sollen nicht obdachlose Mitmenschen aus unseren Städten verdrängt werden, sondern die Obdachlosigkeit insgesamt. Hierzu fordern wir den Einsatz einer landesweiten Housing First Politik nach finnischem Vorbild.

Housing First bedeutet hierbei das Konzept, obdachlosen Mitmenschen erst einmal eine eigene Wohnung zu bieten. Erst sobald die existenziellen Sorgen aus der Welt geräumt sind und sie sich nicht mehr tagtäglich um einen Platz in Tagesunterkünften sorgen müssen, werden sie sich auch frei entfalten können. Dazu gehört auch der bessere Zugang zu unserem Sozialsystem sowie Fortbildungen und auch die Arbeitssuche.