Verbraucherschutz
Eine soziale und liberale Politik muss Verantwortung für eine bürgerorientierte und nachhaltige Politik übernehmen. Entsprechend ist der Verbraucherschutz ein unabdingbarer Bestandteil einer sozialliberalen Politik. Als oberstes Ziel ist hierbei stets die Sicherung der Grundversorgung zu betrachten. Eine unzumutbare Einschränkung dessen ist von Aufsichtsbehörden kritisch zu beobachten und zu sanktionieren.
Gegen Lebensmittelvernichtung
Wir fordern Regelungen die verhindern, dass noch essbare Lebensmittel entsorgt werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Nachhaltigkeit, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit. Während Menschen kaum über die Runden kommen, dürfen Lebensmittel nicht unnötig verschwendet werden. Hierzu sollte gefördert werden, dass Supermärkte Lebensmittel die das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben, an gemeinnützige Organisationen wie Tafeln abtreten. Mittelfristig fordern wir das Wegwerfen noch brauchbarer Lebensmittel im Lebensmitteleinzelhandel nach französischem Vorbild zu verbieten. Lebensmittel sollen so wie zuvor gefordert entweder an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, oder den Verbrauchern besonders preisgünstig als Lebensmittelkorb, beispielsweise über eine App, angeboten werden. Falls Unternehmen entgegen gesetzlicher Auflagen dennoch essbare Lebensmittel entsorgen, sollen empfindliche Strafen verhängt werden können in Höhe von bis zu 0,1% des Jahresumsatzes.
Gleichzeitig darf das Retten noch essbarer Lebensmittel aus dem Müll keine Straftat sein, in diesem Sinne wollen wir die Praxis des sogenannten „Containerns“ legalisieren. Im Optimalfall sollten aber keine Lebensmittel im Abfall landen.
Bei der Entsorgung nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneter Lebensmittel ist darauf zu achten, dass diese sachgerecht als Biomüll entsorgt werden, damit dieser sinnvoll in eine Kreislaufwirtschaft integriert werden kann und nicht mehr Müll als notwendig verbrannt werden muss.
Gesunde Ernährung
Die zunehmende Verbreitung ernährungsbedingter Erkrankungen wie Diabetes und Adipositas stellt eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar und verursacht beträchtliche gesellschaftliche Folgekosten, die von der Solidargemeinschaft getragen werden. Um faire Rahmenbedingungen für gesundheitsbewusste Entscheidungen zu schaffen und die externen Kosten ungesunder Ernährung nach dem Verursacherprinzip zu verteilen, fordern wir die Einführung eines umfassenden, aufkommensneutralen Maßnahmenpakets.
Erstens fordern wir die verpflichtende und deutlich sichtbare Kennzeichnung des Gehalts an zugesetztem Zucker in verarbeiteten Lebensmitteln. Transparente Produktinformationen sind die unverzichtbare Grundlage mündiger Konsumentscheidungen und ermöglichen erst einen informierten Vergleich zwischen Produktalternativen.
Zweitens fordern wir zum Schutz der Entscheidungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die noch nicht über vollständige Konsumentensouveränität verfügen, umfassende Beschränkungen der an sie gerichteten Werbung für Lebensmittel mit hohem Zuckergehalt. Dies umfasst ein Werbeverbot im Fernsehen vor 21 Uhr, auf Online-Plattformen und in sozialen Medien, die sich an Minderjährige richten, sowie für Influencer-Marketing und Sponsoring von Kinder- und Jugendveranstaltungen durch Hersteller zuckerhaltiger Produkte.
Drittens fordern wir, dass der Staat in seinen eigenen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangeht. In öffentlichen Kantinen von Schulen, Kindergärten, Behörden und anderen staatlichen Einrichtungen sollen zuckerhaltige Getränke nicht mehr als Standardoption angeboten werden. Bei Speisen ist der Anteil an zugesetztem Zucker deutlich zu reduzieren, und kostenfreies Trinkwasser sowie ungesüßte Alternativen sollen flächendeckend bereitgestellt werden.
Dieses Gesamtkonzept respektiert die Entscheidungsfreiheit mündiger Bürgerinnen und Bürger, schafft aber faire Rahmenbedingungen, in denen gesunde Entscheidungen nicht durch Preisverzerrungen, Informationsdefizite oder manipulative Praktiken systematisch erschwert werden. Es ermöglicht eine gerechtere Verteilung der gesellschaftlichen Gesundheitskosten entsprechend dem Verursacherprinzip, ohne sozial benachteiligte Haushalte zusätzlich zu belasten.
Grundversorgung
Als Grundversorger gelten nach Ansicht der Liberalen Demokraten Wasser- und Energieversorger, Telekommunikationsdienstleister, Bankdienstleister, Immobiliengesellschaften sowie Anbieter von Versicherungsleistungen, zu deren Abschluss eine Person gesetzlich verpflichtet ist.
Grundsätzlich hat jede Person ein Recht darauf, die Versorgung diesbezüglich zu genießen. Zur unternehmerischen Freiheit gehört es jedoch auch, einen Vertrag mit einer Person selbst ohne Angabe von Gründen nicht einzugehen, falls von dem Anbieter so gewünscht. Damit trotz der unternehmerischen Freiheit die Grundversorgung stets gesichert ist, sind hier die Rechte der Anbieter und die Rechte der Verbraucher zugunsten der Verbraucher abzuwägen. Ein Ablehnen oder einseitiges Aufkündigen eines Vertragsverhältnisses durch den Anbieter ist somit im Sinne des Verbraucherschutzes klar zu regeln.
Aufsichtsbehörden
Es ist bereits weit verbreitet, dass diverse Dienstleistungen von unabhängigen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Dieses Konzept ist derart auszuweiten, dass jede die Grundversorgung betreffende Leistung von eigenständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Verbraucher_innen sollen hier Beschwerden einreichen können, wenn sie meinen, dass die Person in ihren Rechten verletzt wurde.
Jegliche Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene sind unter parlamentarische Aufsicht zu stellen. Parlamentarische Arbeitsgruppen sollen hierbei die ordnungsgemäße Handlung der Aufsichtsbehörden prüfen und Beschwerden von Betroffenen sowie Petitionen entgegennehmen.
Tarifliche Änderungen
Über tarifliche Änderungen durch Grundversorger sind Verbraucher_innen stets mindestens 3 Monate vor Eintritt dieser Änderung zu informieren. Hinzu hat das Sonderkündigungsrecht für 3 Monate ab Ankündigung der Änderung zu gelten. Dadurch sollen Verbraucher_innen genügend Zeit haben, sich um eine Alternative zu bemühen.
Auskunftspflicht der Anbieter
Verbraucher_innen sind bei Abschluss eines Vertrages stets über die Rechte und Pflichten, die mit dem Vertragsverhältnis einhergehen, zu informieren. Bei vertraglichen bzw. tariflichen Änderungen sind Verbraucher_innen über die Rechte und Pflichten, die konkret mit der Änderung in Verbindung stehen, explizit zu informieren. Außerdem ist der Belehrung beizufügen, wie der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nehmen kann. Die Fristen zur Inanspruchnahme der Verbraucherrechte haben hierbei erst mit der ordentlichen Bekanntgabe der Belehrung zu beginnen.
Anbieterwechsel
Grundsätzlich ist es zu ermöglichen, den Anbieter zu wechseln, ohne dadurch mit Ausfällen konfrontiert zu werden. Im Besonderen sind etwaige Ausfälle in der Grundversorgung durch die Kommunikation des vorigen und neuen Anbieters innerhalb von 24 Stunden zu lösen.
Der alte Anbieter ist bis zum vollständigen Abschluss des Wechsels und insbesondere zu Ausfällen in Bezug auf den Anbieterwechsel verpflichtet, Verbraucher_innen weiterhin zu betreuen. Ein Abweisen von Verbraucher_innen mit dem Hinweis, sich an den neuen Anbieter zu wenden, ist zu unterbinden.
Recht auf Mitnahme des Vertrages bei Umzug
Im Falle des Umzugs haben Verbraucher_innen das Recht zu genießen, standortgebundene Verträge im neuen Standort weiterhin zu nutzen. Mit dem Umzug darf hierbei lediglich eine im abgeschlossenen Vertrag geltende Anschluss- und Einrichtungsgebühr erfolgen, jedoch keine weiteren Zusatzkosten. Mit der Mitnahme des Vertrages sollen hierbei keine tariflichen Änderungen erfolgen. Tarifliche Änderungen greifen lediglich dann, sofern Verbraucher_innen diesem mit dem Wissen zustimmen, dass sie den bisherigen Tarif auch beibehalten können.
Sofern Vertragsbestandteile nicht im neuen Standort ermöglicht werden können, sind ähnliche Produkte oder Dienste ohne negative Auswirkungen für Verbraucher_innen anzubieten. Sofern Verbraucher_innen keine ähnlichen Dienste und Produkte angeboten werden können, haben sie ein Sonderkündigungsrecht nach den Prinzipien im Punkt „Tarifliche Änderungen“ zu genießen.
Widerrufsrecht bei Erwerb von internetfähigen Geräten und Software
In unserer Digitalpolitik notieren wir, dass es bei vielen IoT (Internet of Things, dt. Internet der Dinge) Geräten oder Software oftmals üblich ist, die Datenschutzerklärungen und die Nutzungsbedingungen erst nach dem Erwerb einsehen zu können. In einigen Fällen kann dies deshalb dazu führen, dass Nutzer_innen diesen Bedingungen nicht zustimmen, aber den Artikel bereits bezahlt haben oder ihn bezahlen und behalten müssen.
Wir Liberale Demokraten fordern daher für alle internetfähigen Geräte und Software ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen. Anderweitiges Widerrufsrecht, wie etwa im Rahmen von Fernabsatzgeschäften, soll hiervon unberührt bleiben.
Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für elektronische Geräte
Um eine nachhaltige Nutzung von elektronischen Geräten zu gewährleisten und auch die zusätzliche Umweltbelastung durch steigende Produktion von neuen Endgeräten bei ebenfalls steigender Menge an Elektromüll zu unterbinden, ist die gesetzliche Gewährleistung für elektronische Geräte auf 36 Monate zu erweitern. Für Verschleißteile wie etwa einen Akku ist bei herkömmlicher Nutzung eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten zu gewähren. Somit sollen derartige Güter länger brauchbar sein.
Recht auf Reparierbarkeit und Wartung
Es ist zu beobachten, dass eine in die Jahre gekommene Technologie selbst heute noch viele alltägliche Aufgaben erfüllen kann. Entsprechend kann es für viele Verbraucher_innen sinnvoll sein, ihre bisherigen Geräte weiter zu nutzen.
Daher fordern wir Liberale Demokraten, Hersteller zu verpflichten, Ersatzartikel für Verschleißteile für mindestens 10 Jahre, sowie Sicherheitsupdates für etwaige mit dem Gerät mitgelieferte Softwarebestandteile für mindestens 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. Sofern keine Sicherheitsupdates mehr für die angebotene Version angeboten werden, ist ein kostenfreies Upgrade auf eine aktuellere Version zu ermöglichen.
Warenkennzeichnung
Wir Liberale Demokraten fordern eine Transparenz von Herkunft, Ursprung, Herstellung, Lagerung und Transport von Waren. Hierzu gehört für uns auch die Erstellung und Veröffentlichung der Ökobilanzen für jedwedes Produkt. Selbsterzeugnisse regional agierender Kleinbetriebe können hierbei von der Errechnung und Kennzeichnung der Ökobilanzen entbunden werden. Die Bezeichnung „Hergestellt für …“ darf hinzu nur als Zusatz und nicht als Ersatz geführt werden.
Beweislast in Versicherungsfällen
In Versicherungsfällen muss die Beweislast primär bei den Versicherungen liegen und Versicherungen sollten in Vorleistung gehen müssen. Der straf- oder zivilrechtliche Haftungs-/Verursacher-Nachweis hat somit nachrangig zu sein und durch die Versicherungen zu erfolgen. Für die Begutachtung und Minimierung eines Schadens muss immer eine kurze Frist gelten, ansonsten geht eine Beweisminderung oder Schadenserhöhung zulasten der Versicherung.
