Umwelt

Die Liberalen Demokraten vertreten die Auffassung, dass Umweltschutz alleine nicht ausreicht. Es muss ein Zusammenspiel zwischen Klima-, Tier- und Umweltschutz geben, da der Schutz des einen ohne einen Schutz des anderen nicht funktionieren kann.

Es ist leider festzustellen, dass in der Politik der letzten Jahre, diese Gebiete zu oft unabhängig voneinander betrachtet wurden und oftmals gegenläufig eingesetzt wurden. So dass die eine Maßnahme eines Gebietes eine andere Maßnahme auf einem anderen Gebiet in deren Wirkung wieder gegeneinander aufgehoben hat.

Privatwirtschaftliche Interessen müssen bei zukünftigen Projekten gegenüber den ökologischen und klimatischen hintenanstehen. Die jahrzehntelange Erhöhung der privatwirtschaftlichen Interessen über den Natur- und Klimaschutz haben unseren Planeten durch Raubbau in eine Situation gebracht, die nur schwer umkehrbar ist und die unsere nachfolgenden Generationen teuer bezahlen müssen. Die resultierenden Folgen müssen bereits heute bekämpft werden und die heutige Menschheit darf nicht länger auf Kosten von Morgen leben.

Aus diesem Grund haben wir aufeinander abgestimmte Forderungspakete zu diesen Gebieten erarbeitet, die sich ergänzen und die je nach Dringlichkeit in der Umsetzung ihrer Maßnahmen gegeneinander abgewogen und verschoben werden können. Wichtig ist eine Gegenläufigkeit zueinander vor allem im Bereich Klima- und Umweltschutz zu vermeiden. Viele der im Folgenden getätigten Forderungen und Maßnahmen sind daher bereits heute mittels des Verursacherprinzips, also auch über Rückforderungen staatlicher Subventionen an verursachende Unternehmen, zu finanzieren.

Ziele des Umweltschutzes sind hierbei primär der Schutz der Biosphäre und der Erhalt der Artenvielfalt.

I. Ergrünen des Urbanen Raumes

Flächen entsiegeln

Wir Liberale Demokraten fordern in Siedlungs- und Industriegebieten versiegelte Flächen, soweit möglich, wieder zu entsiegeln. Parkflächen könnten beispielsweise statt geteert mit Rasenpflastersteinen versehen werden und Parkbuchten in gewissen Abständen durch bepflanzte Flächen getrennt werden. Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten möglichst heimische Pflanzen zu verwenden die zum Standort und zur Bodenbeschaffenheit passen, um Insekten, Kleintieren und Vögeln einen Lebensraum zu bieten.

Die geforderte Entsiegelung betrifft auch im Übermaß versiegelte Vorgärten, Innen- und Hinterhöfe, Einfahrten und Garagenvorplätze.

Städtische Grünflächen erweitern und optimieren

Grünanlagen, Baumscheiben, Grün- und Blühstreifen sind naturnah zu gestalten. Deren Anzahl im Ortsbild ist soweit möglich zu erhöhen. Vor allem verwilderte, naturbelassene Flächen sind zu fördern. Städtische Grünflächen sind nach Möglichkeit nur einmal jährlich im Frühjahr nach dem Insektenschlupf zu mähen, dies hat so zu erfolgen, dass Kleintieren eine Fluchtmöglichkeit und -richtung offenbleibt. Friedhöfe sollten zwischen den Gräbern bzw. Gräberreihen soweit möglich mit heimischen Bäumen, Hecken und Sträuchern bepflanzt werden. Zentralinseln der Kreisverkehre müssen naturnah gestaltet und bepflanzt sein.

Auch weitere städtische Grünflächen sollten weitestmöglich verwilderte Bereiche erhalten. Am Standort erwachsene Grünflächen sollen dabei nichtmehr sinnloserweise umgepflügt und mit sog. Bienensaatmischungen besäht werden, da diese oftmals nur wenige wirklich geeignete Arten enthalten; vor allem nicht, wenn es sich bereit um eher wilde Wiesenflächen handelt, da hier sonst unnötigerweise ein existentes Ökosystem zerstört wird.

Gärten naturnah gestalten

Sog. Steingärten sind zu verbieten und zu renaturieren, da sie das Mikroklima durch Hitzeabstrahlung verschlechtern und lebensfeindlich für Nützlinge sind. Zudem sind sie anders als angenommen und beworben auch nicht weniger pflegeaufwendig als ein lebendiger Garten und sie können in Folge sogar höhere Kosten verursachen.

In der Gartengestaltung sollten möglichst Trockenmauern und Mauern bzw. Beeteinfassungen aus Lochziegeln oder ähnlichen Materialien genutzt werden. Diese sind vorrangig zu nutzen und zu fördern, da sie Insekten und Kleintieren Lebensraum gewähren. Bei der Gartengestaltung sollte ein Schwerpunkt auf heimische und regionstypische Pflanzen gelegt werden.

Ein reiner Zierrasengarten ist zu vermeiden, da ein stetig gemähter Zierrasen ebenfalls kaum Lebensraum bietet und in trockenen Sommern durch notwendige Bewässerung den Wasserverbrauch deutlich erhöht. Mit intelligenter Gartengestaltung ließe sich folglich auch der Wasserverbrauch reduzieren und Kosten sparen.

Die modernen und beliebten Mähroboter sollten nur noch tagsüber zu bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen. Zudem sind von den Herstellern wirksame Sicherheitsmechanismen für diese Roboter zu entwickeln, um das Überfahren von Kleintieren, wie z.B. Igeln, zu verhindern. Nur Mährobotern mit einer entsprechenden und funktionierenden Vorrichtung soll zukünftig die Zulassung für den deutschen und europäischen Markt erteilt werden dürfen.

Zier- und Nutzgärten sollten möglichst insekten- und kleintierfreundlich angelegt und gepflegt werden.

NEIN zur „chemischen Keule“

Chemische Mittel — Pestizide, Herbizide, Fungizide, Rodentizide, etc. — sollten nicht mehr für Privatpersonen käuflich erwerbbar und anwendbar sein. Diese werden zu oft unsachgemäß, im Übermaß und unnötig ausgebracht und stellen auf Grund ihrer Persistenz in der Umwelt eine Gefahr dar.

Stattdessen sind im Handel biologische Alternativen zur Anwendung anzubieten. Das beabsichtigte Ziel muss sein möglichst völlig auf den Einsatz dieser Mittel zu verzichten. Des Weiteren ist auch im professionellen und landwirtschaftlichen Bereich der Verzicht auf die sog. „Chemische Keule“ zu fördern. Hierzu sind die Auflagen an die Anwendung dieser Substanzen und deren Preis, z.B. durch Besteuerung, so zu erhöhen, dass die Nutzung zunehmend unattraktiv gegenüber den biologischen Alternativen wird.

Fassaden- und Dachbegrünung

Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung können erhebliche positive Auswirkungen auf das Mikroklima der Stadt haben, sowie Lebensräume für Insekten und andere Tiere darstellen und das Stadtbild optisch aufwerten.

Insbesondere ist eine Anwendung bei kommunalen Gebäuden und Bushaltestellen zu prüfen, da die jeweilige Stadt- oder Ortsverwaltung hier als Vorbild vorangehen kann.

Wir fordern zudem Akzeptanz bei den Bürger_innen für diese Maßnahmen durch entsprechende Förderungen und Aufklärungskampagnen zu schaffen und diese bei der Umsetzung mit ins Boot zu holen. Neben öffentlichen Gebäuden können somit auch in Privatbesitz befindliche Immobilien in die Dach- und Fassadenbegrünung einbezogen werden.

Vorrang bei diesen Begrünungsmaßnahmen müssen einheimische Pflanzen haben und auf Zuchtsorten mit gefüllten und für Insekten somit uninteressanten Blüten sollte möglichst verzichtet werden.

Einher mit der Begrünung sollte auch die Erlaubnis der innerstädtischen privaten oder gewerblichen Bienenhaltung gehen, sowie die Installation von sog. Insektenhotels und Hummelnistkästen. Auch Nist- bzw Rückzugsmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse sind in diesem Zusammenhang einzurichten.

Urban Gardening

Im Zuge der Dachbegrünung ist auch die Möglichkeit der Flächennutzung für Urban Gardening Projekte zu prüfen. Hiermit könnten innerstädtisch Dachflächen zur Lebensmittelproduktion im Rahmen der Selbst- und Nahversorgung genutzt werden und somit Transportwege vom Land in die Stadt oder Wege zum Einkauf in umgekehrter Richtung unnötig werden. Der somit reduzierte Verkehr würde ebenfalls der Umwelt zu Gute kommen.

Das Urban Gardening würde ebenso so Flächenentsiegelung beitragen und somit Einfluss auf das städtische bzw. innerörtliche Mikroklima nehmen.

Wir fordern daher die Umsetzung solche Projekte zu prüfen und deren Umsetzung zu fördern. Außerdem müssen im Rahmen von Informationskampagnen die Mitbürger_innen über diese Maßnahmen und deren Vor- und Nachteile aufgeklärt werden.

II. Ökosysteme wiederherstellen

Funktionierende Ökosysteme sind maßgeblich für die Regeneration von Luft und Böden sowie die Stabilität von Wasser- und Nährstoffkreisläufen verantwortlich. Wir Liberale Demokraten begrüßen daher sowohl die Evaluierung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Regeneration und zur Wiederherstellung der Artenvielfalt.

Der Raubbau an der Natur hat nicht nur lokale, sondern über dadurch bedingte klimatische Veränderungen sogar weltweite Auswirkungen zur Folge. Dieser Form der Ausbeutung der Natur und somit auch dem Leben auf Kosten der zukünftigen Generationen muss ein Ende gesetzt werden.

Wir wollen daher ein politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Umdenken einleiten und die bisher etablierten Mechanismen umkehren und somit zügig weitreichende Renaturierungsmaßnahmen auf allen Ebenen möglichst flächendeckend einleiten.

Renaturierung von Landflächen und Wiederaufforstung

Ein Schlüsselelement beim Schutz der lokalen Ökosysteme — und in Folge auch des Klimas — stellt die Wiederherstellung zerstörter bzw. unterbrochener Ökosysteme dar. Wir Liberale Demokraten fordern daher die Planung, Evaluierung und Durchführung weitreichender Renaturierungsprojekte in Deutschland, innerhalb Europas und auch weltweit in Angriff zu nehmen. Hierbei soll eng mit den entsprechende Umwelt-, Tier- und Klimaschutzgruppen zusammengearbeitet werden.

Zu diesen anzugehenden Maßnahmen gehören für uns unter anderem:

  • Ende der Drainage/Trockenlegung von Feuchtwiesen/Mooren
  • Ortstypische ökologische Wiederaufforstung zerstörter Waldgebiete
  • Verbindung ehemals zusammenhängender Waldgebiete
  • Ausbau der sog. Grünbrücken über/unter Bahntrassen und Straßen
    • Anzahl dieser Brücken muss erhöht werden
    • Lage muss an Wildtierpfaden orientiert sein
    • Grünbrücken müssen bepflanzt/bewachsen sein um Tieren Schutz bei der Überquerung zu bieten
    • Keine Fuß- oder Fahrwege zu oder über diese Grünbrücken; die Nutzung durch den Menschen ist zu untersagen.
  • Schaffung von Wildheckenstreifen zur Trennung landwirtschaftlicher Flächen

Auch das Abmähen von Grünstreifen am Straßenrand ist zu reduzieren und sollte nur einmal jährlich im zeitigen Frühjahr erfolgen. Ausnahme bilden hier ausschließlich sicherheitsrelevante Bereiche bzw. Maßnahmen.

Grundlegend zerstörte Flächen — z.B. durch Kiesgruben, Tagebaue, Torfabbau, etc —müssen weitestgehend in Ihren vorherigen Zustand zurückversetzt werden. Vorrang müssen hierbei Wald- und Wasserflächen vor Acker- und Siedlungsflächen haben.

Bei infrastrukturellen Baumaßnahmen ist darauf zu achten möglichst wenig in bestehende zusammenhängende Ökosysteme einzugreifen. Hierfür sind auch Umwege um bestimmte Gebiete in Kauf zu nehmen. Flächen die solchen infrastrukturelle Maßnahmen zum Opfer fallen müssen an den Rändern dieser Flächen entsprechend erweiternd aufgeforstet werden.

Auf internationaler Ebene muss zudem für den Erhalt und die Wiederaufforstung der Regenwälder eingestanden werden und entsprechende Projekte ins Leben gerufen, unterstützt und kontrolliert werden.

Außerdem fordern einen sofortigen Importstopp von Erzeugnissen aus Gebieten wo Regenwald zur Gewinnung illegal oder legal abgeholzt wurde oder wofür andere Ökosysteme zerstört wurden.

Renaturierung von Gewässern

Neben der Renaturierung der Landflächen spielt auch die Renaturierung von Wasserflächen eine entscheidende Rolle. Hierdurch können auch bezüglich Landflächen neue Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen.

Hierbei stehen vor allem die Renaturierung von Fluss- und Bachläufen im Vordergrund der Bemühungen.

Wir fordern die konsequente Umsetzung der geltenden europäischen Standards für Gewässerqualität und naturbelassene Uferzonen. Es ist hierbei eine möglichst uneingeschränkte Durchlässigkeit aller offen fließenden Flüsse und Bäche anzustreben. Für alle Gewässer soll eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob eine Rückführung in die natürliche Verlaufsstrecke möglich ist bzw. die erfolgte Begradigung des Verlaufs entsprechend in einen naturnahen Verlauf umgewandelt werden kann. Bei diesen Maßnahmen ist selbstverständlich der Hochwasserschutz entscheidend, allerdings sollten die Hochwasserschutzmaßnahmen soweit wie möglich ökologisch vertretbar sein. Neben der klassischen Kanalisierung und Beckenschaffung sind also weitere Möglichkeiten im Rahmen eines ökologischen naturnahen Hochwasserschutzes zu entwickeln und zu prüfen.

Wiederansiedlungsprojekte von Wildtieren

Neben der Flora ist die Fauna elementarer Teil der Ökosysteme und der Biosphäre. Wiederansiedlungen von Wildtieren gehört für uns Liberale Demokraten somit ebenso wie die Wiederherstellung der Flora und der Lebensräume zu den wichtigen Maßnahmen, die die Umweltpolitik leisten muss.

Wir fordern daher die politische Unterstützung und Ausweitung der Wiederansiedlungs- und Artenschutzprojekte auf nationaler und internationaler Ebene. Vor allem auf europäischer Ebene müssen die Staaten zusammenarbeiten, da Tiere keine Ländergrenzen kennen und diese Projekte daher einheitlich gelten und kooperativ organisiert sein müssen. Neben der Ansiedlung bekannter Großtiere ist jedoch auch die Wiederansiedlung von Kleintieren wie Insekten wichtig und sollte mehr ins Zentrum der Bestrebungen rücken. Es darf sich dabei nicht nur auf klassiche öffentlichkeitswirksame Landtierarten beschränkt werden, sondern auch Arten deren Lebensraum das Wasser oder die Luft ist müssen darin inkludiert werden.

Außerdem dürfen auch ortstypische Bodenmikrobiota und -pilze nicht vernachlässigt werden, um eine schnellere Wiederherstellung bzw. Ausweitung eines Ökosystems zuverlässig erzielen zu können.

Diese Projekte müssen systemisch betrachtet und angegangen werden. Eine Konzentration auf nur eine Art oder nur eine kleine Teilregion ist hierbei nicht sinnvoll. Die Projekte müssen miteinander verzahnt arbeiten und dürfen nicht nebeneinander laufen, um ein gegeneinander arbeiten verhindern zu können und somit Kosten und Aufwand minimieren zu können.

Die benötigten Lebensräume und Rückzugsgebiete müssen hierbei zuvor durch Renaturierungsmaßnahmen wie beschrieben geschaffen und durch Schutzmaßnahmen auch langfristig gesichert werden.

III. Ökosysteme schützen — Verschmutzung bekämpfen

Renaturierung und Wiederansiedlungen alleine sind jedoch keine ausreichenden Werkzeuge im Bereich der Umweltschutz. Es geht auch um den Schutz und die Erhaltung der bestehenden und der wiederherzustellenden Systeme.

Hierzu sind gesonderte Schutzmaßnahmen politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich einzuleiten. Teil dieser Schutzmaßnahmen ist auch die Bekämpfung bzw. Reduzierung der verschiedenen Verschmutzungen die durch den Menschen in die Umwelt eingetragen werden. Geeignete Maßnahmen sind in Zusammenarbeit mit Umweltschutzverbänden zu erarbeiten und umzusetzen.

Licht

Oft unterschätzt und als leichtfertig als sekundär abgetan ist vor allem in Ballungsgebieten, Industriegebieten und auch dem Umfeld von Tagebauen oder Kiesgruben bzw. Steinbrüchen mit 24h Betrieb die Lichtverschmutzung ein ernstes Problem für Tier und Mensch. Auf Grund der Beleuchtung dieser Areale wird der Nachthimmel nicht mehr zureichend dunkel. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Tierwelt aber auch auf uns Menschen.

Eine Reduzierung der Lichtverschmutzung würde also sowohl die Lebensbedingungen für Tiere als auch Menschen verbessern, sowie zudem den effektiv Energieverbrauch senken. Hierzu sind unserer Ansicht nach umfangreiche Maßnahmen nötig, um den Lichteintrag in die Atmosphäre deutlich zu reduzieren und auf das nötigste zu beschränken.

Bei diesen Maßnahmen darf sich nicht nur auf den für den Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich beschränkt werden.

Wir Liberale Demokraten schlagen daher die folgenden Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung vor:

  • Straßen- und Außenbeleuchtung
    • Umrüstung der Leuchtmittel auf bioverträgliche Lichtspektren bzw. der Einbau entsprechender Lichtfilter
    • Installation von Blendschirmen um die Abstrahlung nach oben und in Richtung von z.B. Grün- und Wasserflächen zu reduzieren
    • Dimmbarkeit der Leuchtmittel um in der Kernnacht (23-5 Uhr) eine möglichst geringe Lichtabstrahlung zu gewährleisten
    • In der Kernnacht sollen nur sicherheitsrelevante Beleuchtungen aktiv sein dürfen.
    • Die Nutzung von Himmelsstrahlern ist auf rechtlichem Weg zu unterbinden.
    • Auf die nächtliche Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten ist — auch im Sinne der Energieeinsparung — gänzlich zu verzichten.
    • Die Flächenbeleuchtung auf Parkplätzen oder Rangierflächen und ähnlichen Arealen muss optimiert und weitestmöglich reduziert werden; Devise: so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.
  • Gewerbe- und Industrie
    • Berücksichtigung von Minimierung der Lichtemission und Reflexion bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. bei Fassadengestaltung)
    • Umrüstung der Beleuchtung auf bioverträgliche Lichtspektren und Installation von Blendschirmen
    • Tagebaue und Kiesgruben sollten — auch hinsichtlich der Lärmverschmutzung — in der Kernnacht keine Betriebserlaubnis erhalten, wodurch die Lichtemission durch die während des Betriebs erforderlichen Sicherheitsstrahler zum Großteil entfallen würde.
    • Werbebeleuchtungen sollten auf ein Minimum reduziert werden und in der Kernnacht sollte deren Betrieb möglichst gar nicht oder wenn dann nur stark gedimmt erlaubt werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für Unternehmen über marktwirtschaftliche Mechanismen attraktiv zu machen oder anderweitig zu fördern und staatlich einzufordern und zu kontrollieren.

Lärm

Neben der Lichtverschmutzung macht auch die Lärmbelastung sowohl den Tieren als auch den Menschen zu schaffen. Daher ist es für uns Liberale Demokraten unabdingbar, dass zur Verbesserung der Lebensumstände für Mensch und Tier auch die Lärmemission deutlich reduziert werden muss.

Hierzu müssen geeignete Maßnahmen erarbeitet, erforscht und nach und nach umgesetzt werden. Lärmemittenten müssen ermittelt und daraufhin effektive Lösungsmodelle individuell erarbeitet und realisiert werden, um eine bestmögliche Reduzierung der Geräuschemissionen zu erzielen. Auch hierbei sollte nicht nur der für den Menschen hörbare Wellenlängenbereich in die Betrachtung einbezogen werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für Unternehmen und wenn erforderlich auch Privatleute staatlich in einer fallspezifischen und effektiven Form zu fördern.

Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen, sowie das Schienennetz, sollten weitestgehend mit effektiven Schallschutzwänden versehen werden. Diese sollten optimalerweise sowohl bioverträglich sein als auch soweit möglich mit Photovoltaikfeldern bestückt sein, um diese Flächen für die Energiegewinnung nutzen zu können. Vor allem im innerstädtischen Bereich sollte der ÖPNV auf geräuscharme oder geräuschlose Antriebe, beispielsweise Elektromotoren, setzen. Im Schienenverkehr sollten Schienenfahrzeuge und die Gleisanlage derart beschaffen sein möglichst wenig Lärm zu emittieren. Fahrzeuge und Anlagen sind also entsprechend anzupassen und regelmäßig zu überprüfen bzw. zu erneuern.

Bei Gebäudeplanungen oder auch Brücken sollten entstehende Windgeräusche durch die Fassade oder Bauform berücksichtigt werden. Vor allem Brücken sollten hierbei durch Vibrationen im Zuge der Nutzung wenig Lärm emittieren. Hierfür sind geeignete technische Lösungen zu entwickeln und Bestandsbrücken möglichst entsprechend nachzurüsten.

Auch Fluglärm ist ein ernstzunehmendes Problem, nicht nur für die menschlichen Anwohner. Nachtflugbeschränkungen bzw. -verbote sind hier ein probates Mittel um die Lärmbelastung vor allem in der Kernnacht zu minimieren. Auch hier ist bei den Antrieben noch offener Forschungsbedarf um eine Geräuschemissionsminderung erzielen zu können. Diese Forschungen bedürfen der Förderung.

Zudem ist auch hier ein Betriebsverbot von Tagebauen und Kiesgruben oder Steinbrüchen und ähnlichen Betrieben in der Kernnacht sinnvoll und entsprechend zu fordern.

Luft

Neben diesen unklassichen und oftmals wenig beachteten Arten der Verschmutzung wie Licht und Lärm ist natürlich auch die Verschmutzung der Luft ein zentrales Übel bezüglich des Umweltschutzes, welches durch die Treibhausgasbelastung der Atmosphäre sogar direkte klimatische Auswirkungen hat.

Für uns Liberale Demokraten ist eine hohe Luftqualität daher von höchster Bedeutung. Sie hat nicht nur Auswirkungen auf das Klima und das lokale Ökosystem, sondern unmittelbar auch auf die menschliche Gesundheit.

Daher fordern wir in erster Linie die Messung von Schadstoffen und die dafür notwendigen Vorrichtungen gemäß strengeren Auflagen anzuwenden. Bei der Erarbeitung dieser Auflagen, sowie der Platzierung der Messstationen ist erneut mit Umweltschutzverbänden in Kooperation zu erarbeiten.

Neben der Feinstaubbelastung ist auch die Belastungen mit herkömmlichen Schadstoffen, sowie in den Braunkohlerevieren die Belastung mit radioaktiven Kohlenstoffisotopen.

Geeignete technische Lösungen für die unterschiedlichsten Emittenten bzw. Verursacher zur Verringerung des Ausstoßes bzw. der Entstehung müssen erforscht und entwickelt werden. Die Nutzung bzw Nachrüstung dieser Technologien ist zu fördern bzw. durch marktwirtschaftliche Mechanismen attraktiv zu machen. Entsprechende Steuermöglichkeiten müssen spezifisch festgelegt und umgesetzt werden.

Wasser

Neben der Luftqualität spielt auch die Qualität und Reinheit des Wassers eine wichtige Rolle, da Wasser der Quell allen Lebens auf der Erde ist und ein Leben ohne sicheres Wasser nicht möglich ist. Sowohl das Grundwasser als auch die Oberflächenwässer sind inzwischen durch die unterschiedlichsten Eintragungen durch den Menschen in diese belastet. Viele dieser Substanzen, angefangen von Chemikalien und Hormonen bis hin zu Mikroplastik, sind inzwischen bekannt und das Wasser wird bereits heute auf diese Substanzen hin kontrolliert.

Allerdings steckt oftmals die Forschung an Lösungsmöglichkeiten um diese Verschmutzungen der Wässer zu reduzieren und zukünftig zu vermeiden noch in den Kinderschuhen. Wir Liberale Demokraten sehen daher hier einen erhöhten Bedarf an Förderung auf nationaler und internationaler Ebene.

Zukünftig gilt es sowohl geeignete Maßnahmen zu implementieren mit dem sowohl die bereits bestehende Verunreinigung der Wässer reduziert werden kann und weitere Einträge von Fremdsubstanzen in die Wässer minimiert oder besser gänzlich verhindert werden kann. Hier sind vor allem die Industrie, Kläranlagen und Müllverwerter, sowie die Landwirtschaft gefordert. Die Umsetzung und die Verwendung entsprechender Technologien hat auch hier über marktwirtschaftliche Mechanismen attraktiv gemacht oder auch je nach Sachlage staatlich gefördert zu werden.

Auch wenn die Reinigung der Gewässer und des Grundwassers von unerwünschten Stoffen und Mikroplastik eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte dennoch besser heute als morgen mit deren Reinigung und der Verhinderung weiteren Eintrages begonnen werden.

Gleichzeitig sind die Gewässerschutzbestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene zu überarbeiten und deutlich strenger zu formulieren und anzuwenden. Verstöße gilt es empfindlich und umgehend zu bestrafen.

Neben diesen Maßnahmen sollte auch die Entnahme von Grundwasser strenger kontrolliert und reglementiert werden. Durch die übermäßige Entnahme von Grundwasser in einer Region kommt es zu wenig absehbaren Senkungen des Geländes was Schäden an Infrastruktur und Gebäuden zur Folge haben kann. Dies ist vor allem im Umfeld von Tagebauen in den Braunkohlerevieren bekannt. Im Zuge des Kohleausstieges sollte sowohl die Fortführung der Tagebaue zeitnah beendet als auch der weitere Ausbau von Grundwasserentnahmepumpen in deren Umfeld sofortig gestoppt werden.

Nullnutzungszonen

Ein entscheidender Faktor zum Schutz lokaler Ökosysteme ist die Definition sogenannter Nullnutzungszonen zu Wasser, an Land und auch in der Luft. Hier werden Flächen bzw. Gebiete definiert die nicht wirtschaftlich oder anderweitig durch den Menschen beeinträchtigt werden dürfen.

Hier ließen sich ergänzend auch Zonen definieren, die nur zu bestimmten Zeiten wirtschaftlich oder anderweitig durch den Menschen genutzt werden dürfen, um einen Eintrag von Verunreinigungen und eine anderweitige negative Beeinflussung des Ökosystems durch den Menschen hierdurch zu reduzieren.

Diese totalen oder auch zeitweisen Nullnutzungszonen gilt es zu definieren, in Ihrer Zahl auszuweiten und umzusetzen. Für die Kontrolle der Umsetzung und der Einhaltung gilt es spezielle Stellen national und international zu schaffen. Außerdem müssen Strafkataloge und Verfolgungs- und Ahndungsmechanismen von Verstößen gefunden und eingerichtet werden. Auch hier sollten wieder zuständige lokale und internationale Umweltschutzverbände mit in die Planungen und Kontrollen einbezogen werden.

IV. Müllvermeidung und Kreislaufwirtschaft

Wesentlich im Schutz der Umwelt ist die Reduzierung weiteren Eintrages von Fremdstoffen in diese. Hierzu ist eine weitreichende Kreislaufwirtschaft entscheidend, die einen möglichst stetigen Umlauf der Materialien bewirkt.

Neben dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft muss auch die entstehende Menge von Müll deutlich reduziert werden. Hierzu fordern wir:

  • Unterbindung eines weltweiten Müllhandels
  • Entstehende Abfälle sind möglichst vor Ort zu recyceln oder anderweitig zu entsorgen
    • durch reduzierte Transportwege wird auch die Luftverschmutzung und der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert.
  • Recycling muss klar im Vordergrund stehen und Ziel sein; daneben sind Kompostierung und Verbrennung weitere Möglichkeiten
    • Müllverbrennungsanlagen sollten zur Energie-/Wärmegewinnung als Blockheizkraftwerk umgerüstet und genutzt werden
  • Unverpacktläden sind zu fördern
  • biologisch abbaubare Ersatzstoffe für persistente Kunststoffe sollten entwickelt und zur Verpackung von Gütern genutzt werden
  • Verpackungen dürfen nicht mehr größer sein als der Inhalt tatsächlich benötigt
    • Hierdurch wird nicht nur anfallender Müll und somit eine unnötige Ressourcenverschwendung reduziert, sondern auch im Sinne des Verbraucherschutzes das Hereinfallen auf Mogelpackungen verhindert.
  • Umdenken in der Wegwerfgesellschaft
    • Reparatur muss vor Entsorgung und Neubeschaffung stehen
    • Hersteller minderwertiger Waren mit kurzer Lebensdauer sind nach Verursacherprinzip für den entstehenden Müll und die resultierenden Recycling- und Entsorgungskosten in Regress zu nehmen
    • Qualität und Langlebigkeit der Waren muss in den Vordergrund rücken
  • Hersteller müssen verpflichtet werden defekte Waren zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu recyceln oder zu entsorgen, bzw. die Kosten sind diesen Unternehmen in Rechnung zu stellen
  • Entsorgungs- und Recyclingfirmen müssen engmaschig kontrolliert werden
  • Verklappung von Fremdstoffen in der Natur, egal ob an Land oder in Gewässern, unabhängig ob privat oder gewerblich ist zu verfolgen und hart zu ahnden.
  • Für alle Produkte müssen Ökobilanzen erstellt werden, die Herstellung, Nutzung und Entsorgung umfassen. Diese haben dann als Folge Einfluss auf die Bepreisung/Besteuerung dieses Produktes im Markt. Produkte mit schlechterer Ökobilanz müssen teurer sein, als Produkte mit einer besseren Ökobilanz.

Ausstieg aus Produktion und Verwendung von PFAS-haltigen Produkten (ewige Chemikalien)

Wir Liberale Demokraten fordern einen vollständigen Ausstieg aus Produktion und Verwendung von PFAS-haltigen (schwer abbaubare und schädliche Chemikalien) Produkten.

Hierzu soll die gesamte Chemikaliengruppe in die Stockholm- sowie die Basel-Konvention aufgenommen werden. Der Ausstieg aus Produktion und Verwendung soll bis 2035 erfolgen. Bis dahin sollen Verbraucherprodukte gekennzeichnet werden. PFAS-haltige Abfälle sollen sicher vernichtet werden. Zur Entwicklung von Alternativprodukten sollen Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden. Für eine Übergangszeit können Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen die direkt oder in indirekt im Zusammenhang mit dem Umweltschutz stehen, finden sich auch in unseren Programmbeschlüssen zu den Themen Tierschutz, Klima, Energie und Landwirtschaft, auf die wir an dieser Stelle verweisen möchten.