Steuern

I. Grundsätze

Die Steuerpolitik ist ein ewiges Schlachtfeld für Streitigkeiten zwischen denen, die sie minimieren wollen und denen, die für soziale Maßnahmen weitere Mittel in die Taschen des Staates leiten wollen.

Wir Liberale Demokraten dagegen stehen dafür ein, Steuern direkt zur Gestaltung einer fairen und nachhaltigen Gesellschaft beitragen und sie stärken müssen.

Vielen Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, bleiben bei Aufnahme ihres Berufs nur ein sehr geringer Zuverdienst im Vergleich dazu, gar nicht zu arbeiten. Das demotiviert und fördert Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel.

Multinationale Internetunternehmen und Spitzenverdiener umgehen dagegen regelmäßig die für ihre lokalen Wettbewerber geltenden Steuersätze und zahlen in Steueroasen wenig bis gar keine Steuern.

Dieses Ungleichgewicht können wir nur mit einem neuen, einfacheren, gerechten Steuer- und Abgabensystem begegnen.

 

II. Faires Abgabensystem für alle

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer sollte durch einen Freibetrag über der Armutsgrenze für geringfügige Beschäftigungen von Bürokratie befreit werden. Der Start in die Arbeitswelt muss sich immer lohnen und einfach umzusetzen sein.

Derzeit steigt die Abgabenlast für kleine und mittlere Einkommen pro hinzuverdientem besonders stark an. Wir wollen, dass die Steuerkurve eine neue, lineare Form annimmt. Der dabei erreichte Spitzensteuersatz soll mit 49% leicht höher liegen, aber endlich wieder nur echte Spitzenverdiener ab 100.000 Euro Jahreseinkommen betreffen. Ein Einkommen in solcher Höhe hatten 2016 weniger als 1% der Bürger_innen.

Abschaffung der kalten Progression

Zusätzlich zu sozialpolitischen Maßnahmen gegen die Folgen der steigenden Inflation ist die Abschaffung der sogenannten kalten Progression sinnvoll. Dazu wollen wir den Gesetzgeber an verbindliche Regelungen zu deren Ausgleich binden. Vorbild hierbei sind uns die Lösungsmodelle in Frankreich und der Schweiz, die jährlich eine Anpassung des Steuertarifs an die Teuerungsrate vornehmen.

Vermögensbesteuerung

Die Funktionsweise unseres Finanzsystems, ermöglicht denen, die bereits Geld haben, dieses so anzulegen, dass es sich selbstständig vermehrt. Das führt dazu, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer schneller auseinanderdriftet.

Dieser Entwicklung wollen wir eine Vermögenssteuer entgegenstellen, die dem Vermögensaufbau von Menschen, die übliche Erwerbsarbeit leisten, nicht im Weg steht, aber Teile der Renditen von Menschen mit Multimillionenvermögen zugunsten der Allgemeinheit umleitet.

Wir Liberale Demokraten fordern somit die Wiedereinsetzung der 1997 ausgesetzten, aber weiterhin rechtskräftigen Vermögenssteuer. Diese Steuer soll entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz erhoben werden, ohne Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögenswerten eine Sonderrolle einzuräumen. Dennoch ist der Freibetrag hoch und der Steuersatz niedrig zu halten. Das Ziel des hohen Freibetrages ist, eine übermäßige Belastung mittelständischer Familien mit Eigenheim sowie von kleinen und mittleren Unternehmen zu verhindern. Unsere Vermögenssteuer soll explizit nicht den Aufbau von Vermögen verhindern, sondern die Vergrößerung bereits bestehender großer Vermögen verlangsamen oder ausbremsen.

Um Investitionen in die Wirtschaft und die Erforschung innovativer Technologien im Vergleich zur Vermögensanhäufung attraktiver zu machen, soll es möglich sein, Teile des Vermögens steuerbefreit zu nutzen, beziehungsweise den Steuerbetrag für sie zu mindern. Zur genauen Umsetzung werden Fachpersonen im Steuerrecht, Interessenverbände der kleinen und mittleren Unternehmen und der Bundesrechnungshof zur Konsultation herbeigezogen.

Ausländisches Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz in Deutschland oder einer Person im öffentlichen Dienst ist mit einem solchen Steuerwert zu besteuern, sodass der hierauf anfallende Vermögenssteuerbetrag nach deutschem Recht in der Summe gezahlt wurde. Wurde im jeweiligen Land also eine niedrigere Summe gezahlt, ist die Differenz in Deutschland zu entrichten.

Konkret fordern wir eine progressive Besteuerung mit vier jährlichen, aufeinander aufbauenden Steuersätzen auf das Haushaltsvermögen:

  • 1 % pro Jahr mit einem Freibetrag von 20 Millionen Euro
  • 1 % pro Jahr mit einem Freibetrag von 100 Millionen Euro
  • 2 % pro Jahr mit einem Freibetrag von 500 Millionen Euro
  • 2 % pro Jahr mit einem Freibetrag von 1 Milliarde Euro

Diese Steuersätze kumulieren sich zu einer maximalen jährlichen Besteuerung eines Haushaltsvermögens von über einer Milliarde Euro mit einem Steuersatz von 6 %.

Die von uns gewählten Steuersätze orientieren sich dabei explizit an der oben genannten Zielsetzung. Sie liegen innerhalb üblicher Renditenschätzungen für Kapitalanlagen und betreffen die überwältigende Mehrheit der Bundesbürger nicht. Dennoch erreichen sie durch die enormen Geldmengen, über die die betroffenen Personen verfügen, einen hohen Zugewinn an Steuereinnahmen.

Besonders wichtig ist uns der Erhalt und die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen. Entsprechend haben wir deren Vermögen anhand diverser Statistiken abgeschätzt und als Grundlage für die Steuersätze herangezogen. Nach unseren Ergebnissen besitzen mehr als 90 % der kleinen und mittleren Unternehmen ein Vermögen von fünf Millionen Euro oder weniger. Bei einem Vermögen von etwa 100 Millionen Euro liegt für uns die Grenze zwischen dem Mittelstand und einem Großunternehmen.

Erbschaftssteuer abschaffen

Mit großem Bedenken sehen wir Liberale Demokraten, dass die Erbschaftsbesteuerung bei Familienunternehmen oft zu 85 % oder gar 100 % vergünstigt stattfindet. Die Erbschaftssteuer in der Fassung von 2009 wurde aufgrund ähnlicher Begünstigungen von Unternehmen für verfassungswidrig erklärt, doch existiert in der seit 2016 gültigen Fassung weiterhin eine derartige Begünstigung. Diese ermöglicht eine Steuervergünstigung durch die Verlagerung des Vermögens in das Betriebsvermögen oder eine ähnlich begünstigte steuerliche Anlageklasse. Der Sozialwissenschaftler Michael Hartman kritisiert unserer Meinung nach zurecht, dass hierdurch vielmehr größere und multinationale Familienunternehmen profitieren als Familienunternehmen des KMU. Wir betrachten die Erbschaftssteuer daher mit Besorgnis und betonen, dass diese Handhabung mit sozialliberalen Werten nicht vereinbar ist.

Um die doppelte Besteuerung des Vermögens zu vermeiden, fordern wir Liberale Demokraten eine mit der Reaktivierung der Vermögenssteuer einhergehende Abschaffung der Erbschaftssteuer. So werden durch die transparente Fixierung des festgelegten Steuersatzes an das Vermögen sowie des Freibetrages der Vermögenssteuer, hierdurch auch die zuvor diskutierten Kritikpunkte an der derzeitigen Handhabung und Rechtsfassung der Erbschaftssteuer beseitigt, da nun keine Begünstigungen bestimmter Unternehmen- oder Vermögensgrößen mehr eingeräumt werden. Wir vertreten dabei die Ansicht, dass durch die niedrigeren Steuersätze auch die Belastung auf Unternehmen sinkt, ohne dass diese in ihrem Steueranteil gegenüber der Bevölkerung bevorteilt würden.

Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting fördert ungleiche Einkommensverhältnisse zwischen Ehepartnern und benachteiligt dadurch Ehepartner_innen mit ähnlichem Einkommen. Steuervorteile für Ehepartner_innen sollten für alle Ehepaare (unabhängig von der Einkommensverteilung) vorteilhaft sein und insbesondere keine Anreize setzen, die zur Altersarmut eines Ehepartners beitragen. Wir fordern deswegen eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Steuervorteile für Ehepartner_innen mit Kindern sollten separat geregelt werden, sodass sie auch unverheirateten Eltern zur Verfügung stehen.

Zuckersteuer

Die Bevölkerung in Deutschland leidet zunehmend an sogenannten Volkskrankheiten wie beispielsweise Diabetes, was nicht nur negative Folgen für die Betroffenen hat, sondern auch starke negative Auswirkungen für unsere Gesellschaft mit sich bringt. Wir möchten deshalb Anreize setzen, den Zuckerkonsum in Deutschland zu senken. Aufgrund dessen fordern wir die Einführung einer Zuckersteuer, die gestaffelt nach dem Anteil an zugesetztem Zucker pro Menge fertigen Produktes von den Unternehmen an den Staat abzuführen ist. Des Weiteren fordern wir die gesonderte und deutliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, denen raffinierter Zucker zugesetzt worden ist.

Ermäßigte Umsatzsteuersätze modernisieren

Für einige Produkte wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse und Hygieneartikel wie Tampons wird nur eine ermäßigte Umsatzsteuer in Höhe von 7 % statt 19 % erhoben.

Das Umsatzsteuergesetz sollte unserer Meinung nach dahin gehend modernisiert werden, dass vor allem Güter des täglichen Bedarfs, die der Grundversorgung dienen, vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % profitieren.
Wir möchten die Liste an die Lebensrealität der Bevölkerung anpassen und unter anderem bei sämtlichen pflanzlichen Ersatzprodukten für tierische Lebensmittel die ermäßigte Mehrwertsteuer erheben.

 

III. Vermögensaufbau fördern

Es ist eines unserer sozialen Ziele, den Vermögensaufbau in der unvermögendsten Hälfte der Bevölkerung zu stärken Hierdurch soll die Schere zwischen armen und reichen Bürger_innen etwas weiter geschlossen werden und somit allgemeiner Wohlstand erzielt werden. In der Hinsicht merken wir Liberale Demokraten an, dass man in Deutschland bereits zu den vermögendsten Bürger_innen zählen kann, wenn man eine Immobilie ohne Grundschuld oder Hypotheken besitzt. Jedoch wohnen etwa 56 % unserer Bürger_innen in Mietwohnungen bei stetig steigenden Mietpreisen. Damit bildet Deutschland das eine Land mit dem mit Abstand niedrigsten Eigentumswohnungsanteil innerhalb der Europäischen Union.

Um an dieser Stelle den Vermögensaufbau zu stärken betrachten wir zwei Arten von wirtschaftlichen Maßnahmen aus steuerlicher Sicht sinnvoll:

  1. Den Ersterwerb einer Immobilie vergünstigen
  2. Den Aktienhandel für Geringverdiener weiter vereinfachen

Weitere Maßnahmen sind anderen Programmpunkten wie etwa unserem Sozialprogramm zu entnehmen.

Keine Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb

Bei Ersterwerb einer Immobilie sollen für diese die Grunderwerbssteuer komplett entfallen. Diese Forderung gilt dabei ausschließlich im Sinne des Erwerbs eines Wohnraums oder zu dessen Bau und für Personen mit ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland. Der Prozess soll damit Bürger_innen den Zugang zu einem Eigenheim verbessern und den allgemeinen Wohlstand in Deutschland anheben.

Steuerzinsabzug bei Ersterwerb

Bei Ersterwerb einer Immobilie soll ein Steuerzinsabzug möglich sein. Hierdurch sind die gezahlten Zinsen von der Grundsteuer absetzbar. Dies soll den Ersterwerb einer Immobilie weiter erleichtern.

Reformierung der Abgeltungssteuer

Die Liberalen Demokraten betonen, dass die Abgeltungssteuer sinnvoll ist. Sie führte mit der direkten Entrichtung der anfallenden Steuer durch die Banken zu einer Vereinfachung in der Einkommenssteuererklärung. Dennoch merken wir auch an, dass dies für Personen mit niedrigem Einkommensniveau belastend wirken kann, da diese erst mit einer Steuererklärung eine Rückerstattung überschüssig gezahlter Steuern bewirken können und zudem mit dem vergleichsweise niedrigen Steuersatz Personen mit Spitzeneinkommen steuerlich geringer belastet als dies vor Einführung der Abgeltungssteuer der Fall war. Somit erfüllt sie nicht die Bedingungen einer fairen Besteuerung.

Daher fordern wir Liberale Demokraten die Reformierung der Abgeltungssteuer unter Beibehaltung der Vorteile. Hierbei soll ein Anleger der Bank die persönliche Steueridentifikationsnummer mitteilen können. Mit dieser wendet sich die Bank an das Finanzamt und entrichtet gemäß der persönlichen Steuerklasse eine progressive Abgeltungssteuer. Dabei werden die Verluste ebenso automatisiert mitgeteilt, sodass Steuerrückerstattungen ohne weitere Anträge durch den Anleger automatisiert erfolgen können.

Sofern der Anleger die Mitteilung an das Finanzamt nicht wünscht, soll automatisiert der Höchststeuersatz berechnet werden. Im Anschluss kann der Anleger wie bereits der Fall eine Rückerstattung beantragen.

Auf die vereinfachte Besteuerungsmöglichkeit sowie die etwaigen Konsequenzen der Nutzung und Nichtnutzung dieser Option ist der Anleger durch die Bank explizit hinzuweisen.

Vereinfachung der Besteuerung von Körperschaften

Wir Liberale Demokraten merken an, dass auf den Gewinn von Körperschaften sowohl die Körperschaftssteuer als auch die Gewerbesteuer anfallen. Es ist eines unserer allgemeinen Ziele, das Steuerrecht zu vereinfachen. Genau aus dem Grunde fordern wir oben die Abschaffung der Erbschaftssteuer mit der Einführung einer recht einfach ausgelegten Vermögensbesteuerung. Genau deshalb fordern wir nun auch die Zusammenführung der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.

Dabei sollen Kleinunternehmen und dem Personalgewerbe eine besondere Rolle zukommen, um eine hierdurch erhöhte Steuerbelastung für sie auszuschließen. Bislang von der Körperschaftssteuer befreite Organe sollen hierbei auch von dieser befreit bleiben.

Wir sehen ein, dass vor allem die Gewerbesteuer durch Kommunen aktiv dazu genutzt werden kann, den lokalen Wirtschaftsstandort auszubauen. Daher ist bei der Errechnung der zusammengeführten Steuer weiterhin ein standortabhängiger und kommunal festzusetzender Parameter zu berücksichtigen. Um einen Steuerwettbewerb zwischen Kommunen zu meiden, sollen diesem jedoch Grenzen gesetzt werden. Die Steuererlöse sind letztlich derart zwischen dem Bund, dem Land und der Kommune aufzuteilen, dass jede Instanz nahezu den selben Geldwert erhält wie dies praktisch vor der Zusammenführung beider Steuern der Fall wäre. Zur genauen Umsetzung werden hier ebenso Fachpersonen im Steuerrecht, Interessenverbände des KMU und die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Konsultation herbeigezogen