Steuern
I. Grundsätze
Die Steuerpolitik ist ein ewiges Schlachtfeld für Streitigkeiten zwischen denen, die sie minimieren wollen und denen, die für soziale Maßnahmen weitere Mittel in die Taschen des Staates leiten wollen.
Wir Liberale Demokraten dagegen stehen dafür ein, Steuern direkt zur Gestaltung einer fairen und nachhaltigen Gesellschaft beitragen und sie stärken müssen.
Vielen Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, bleiben bei Aufnahme ihres Berufs nur ein sehr geringer Zuverdienst im Vergleich dazu, gar nicht zu arbeiten. Das demotiviert und fördert Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel.
Multinationale Internetunternehmen und Spitzenverdiener umgehen dagegen regelmäßig die für ihre lokalen Wettbewerber geltenden Steuersätze und zahlen in Steueroasen wenig bis gar keine Steuern.
Dieses Ungleichgewicht können wir nur mit einem neuen, einfacheren, gerechten Steuer- und Abgabensystem begegnen.
II. Faires Abgabensystem für alle
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer sollte durch einen Freibetrag über der Armutsgrenze für geringfügige Beschäftigungen von Bürokratie befreit werden. Der Start in die Arbeitswelt muss sich immer lohnen und einfach umzusetzen sein.
Derzeit steigt die Abgabenlast für kleine und mittlere Einkommen pro hinzuverdientem besonders stark an. Wir wollen, dass die Steuerkurve eine neue, lineare Form annimmt. Der dabei erreichte Spitzensteuersatz soll mit 49% leicht höher liegen, aber endlich wieder nur echte Spitzenverdiener ab 100.000 Euro Jahreseinkommen betreffen. Ein Einkommen in solcher Höhe hatten 2016 weniger als 1% der Bürger_innen.
Abschaffung der kalten Progression
Zusätzlich zu sozialpolitischen Maßnahmen gegen die Folgen der steigenden Inflation ist die Abschaffung der sogenannten kalten Progression sinnvoll. Dazu wollen wir den Gesetzgeber an verbindliche Regelungen zu deren Ausgleich binden. Vorbild hierbei sind uns die Lösungsmodelle in Frankreich und der Schweiz, die jährlich eine Anpassung des Steuertarifs an die Teuerungsrate vornehmen.
Abschaffung des Ehegattensplittings
Das Ehegattensplitting fördert ungleiche Einkommensverhältnisse zwischen Ehepartnern und benachteiligt dadurch Ehepartner_innen mit ähnlichem Einkommen. Steuervorteile für Ehepartner_innen sollten für alle Ehepaare (unabhängig von der Einkommensverteilung) vorteilhaft sein und insbesondere keine Anreize setzen, die zur Altersarmut eines Ehepartners beitragen. Wir fordern deswegen eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Steuervorteile für Ehepartner_innen mit Kindern sollten separat geregelt werden, sodass sie auch unverheirateten Eltern zur Verfügung stehen.
Ermäßigte Umsatzsteuersätze modernisieren
Für einige Produkte wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse und Hygieneartikel wie Tampons wird nur eine ermäßigte Umsatzsteuer in Höhe von 7 % statt 19 % erhoben.
Das Umsatzsteuergesetz sollte unserer Meinung nach dahin gehend modernisiert werden, dass vor allem Güter des täglichen Bedarfs, die der Grundversorgung dienen, vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % profitieren.
Wir möchten die Liste an die Lebensrealität der Bevölkerung anpassen und unter anderem bei sämtlichen pflanzlichen Ersatzprodukten für tierische Lebensmittel die ermäßigte Mehrwertsteuer erheben.
III. Vermögensaufbau fördern
Es ist eines unserer sozialen Ziele, den Vermögensaufbau in der unvermögendsten Hälfte der Bevölkerung zu stärken Hierdurch soll die Schere zwischen armen und reichen Bürger_innen etwas weiter geschlossen werden und somit allgemeiner Wohlstand erzielt werden. In der Hinsicht merken wir Liberale Demokraten an, dass man in Deutschland bereits zu den vermögendsten Bürger_innen zählen kann, wenn man eine Immobilie ohne Grundschuld oder Hypotheken besitzt. Jedoch wohnen etwa 56 % unserer Bürger_innen in Mietwohnungen bei stetig steigenden Mietpreisen. Damit bildet Deutschland das eine Land mit dem mit Abstand niedrigsten Eigentumswohnungsanteil innerhalb der Europäischen Union.
Um an dieser Stelle den Vermögensaufbau zu stärken betrachten wir zwei Arten von wirtschaftlichen Maßnahmen aus steuerlicher Sicht sinnvoll:
- Den Ersterwerb einer Immobilie vergünstigen
- Den Aktienhandel für Geringverdiener weiter vereinfachen
Weitere Maßnahmen sind anderen Programmpunkten wie etwa unserem Sozialprogramm zu entnehmen.
Keine Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb
Bei Ersterwerb einer Immobilie soll für diesen die Grunderwerbssteuer komplett entfallen. Diese Forderung gilt dabei ausschließlich im Sinne des Erwerbs eines Wohnraums oder zu dessen Bau und für Personen mit ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland. Der Prozess soll damit Bürger_innen den Zugang zu einem Eigenheim verbessern und den allgemeinen Wohlstand in Deutschland anheben.
Steuerzinsabzug bei Ersterwerb
Bei Ersterwerb einer Immobilie soll ein Steuerzinsabzug möglich sein. Hierdurch sind die gezahlten Zinsen von der Grundsteuer absetzbar. Dies soll den Ersterwerb einer Immobilie weiter erleichtern.
Reformierung der Abgeltungssteuer
Die Liberalen Demokraten betonen, dass die Abgeltungssteuer sinnvoll ist. Sie führte mit der direkten Entrichtung der anfallenden Steuer durch die Banken zu einer Vereinfachung in der Einkommenssteuererklärung. Dennoch merken wir auch an, dass dies für Personen mit niedrigem Einkommensniveau belastend wirken kann, da diese erst mit einer Steuererklärung eine Rückerstattung überschüssig gezahlter Steuern bewirken können und zudem mit dem vergleichsweise niedrigen Steuersatz Personen mit Spitzeneinkommen steuerlich geringer belastet als dies vor Einführung der Abgeltungssteuer der Fall war. Somit erfüllt sie nicht die Bedingungen einer fairen Besteuerung.
Daher fordern wir Liberale Demokraten die Reformierung der Abgeltungssteuer unter Beibehaltung der Vorteile. Hierbei soll ein Anleger der Bank die persönliche Steueridentifikationsnummer mitteilen können. Mit dieser wendet sich die Bank an das Finanzamt und entrichtet gemäß der persönlichen Steuerklasse eine progressive Abgeltungssteuer. Dabei werden die Verluste ebenso automatisiert mitgeteilt, sodass Steuerrückerstattungen ohne weitere Anträge durch den Anleger automatisiert erfolgen können.
Sofern der Anleger die Mitteilung an das Finanzamt nicht wünscht, soll automatisiert der Höchststeuersatz berechnet werden. Im Anschluss kann der Anleger wie bereits der Fall eine Rückerstattung beantragen.
Auf die vereinfachte Besteuerungsmöglichkeit sowie die etwaigen Konsequenzen der Nutzung und Nichtnutzung dieser Option ist der Anleger durch die Bank explizit hinzuweisen.
Vereinfachung der Besteuerung von Körperschaften
Wir Liberale Demokraten merken an, dass auf den Gewinn von Körperschaften sowohl die Körperschaftssteuer als auch die Gewerbesteuer anfallen. Es ist eines unserer allgemeinen Ziele, das Steuerrecht zu vereinfachen. Genau aus dem Grunde fordern wir oben die Abschaffung der Erbschaftssteuer mit der Einführung einer recht einfach ausgelegten Vermögensbesteuerung. Genau deshalb fordern wir nun auch die Zusammenführung der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.
Dabei sollen Kleinunternehmen und dem Personalgewerbe eine besondere Rolle zukommen, um eine hierdurch erhöhte Steuerbelastung für sie auszuschließen. Bislang von der Körperschaftssteuer befreite Organe sollen hierbei auch von dieser befreit bleiben.
Wir sehen ein, dass vor allem die Gewerbesteuer durch Kommunen aktiv dazu genutzt werden kann, den lokalen Wirtschaftsstandort auszubauen. Daher ist bei der Errechnung der zusammengeführten Steuer weiterhin ein standortabhängiger und kommunal festzusetzender Parameter zu berücksichtigen. Um einen Steuerwettbewerb zwischen Kommunen zu meiden, sollen diesem jedoch Grenzen gesetzt werden. Die Steuererlöse sind letztlich derart zwischen dem Bund, dem Land und der Kommune aufzuteilen, dass jede Instanz nahezu den selben Geldwert erhält wie dies praktisch vor der Zusammenführung beider Steuern der Fall wäre. Zur genauen Umsetzung werden hier ebenso Fachpersonen im Steuerrecht, Interessenverbände des KMU und die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Konsultation herbeigezogen
Faire Besteuerung von Kapitalerträgen
Die private Altersvorsorge wird zunehmend zur Notwendigkeit. Gleichzeitig behandelt das aktuelle Steuersystem Kapitalerträge unabhängig von Vermögen und Einkommen – das ist ungerecht. Kleinanlegerinnen, die mit kleinen Beträgen fürs Alter vorsorgen, zahlen denselben Steuersatz wie Millionärinnen. Das untergräbt Vertrauen und Motivation.
Arbeitseinkommen wird in Deutschland hoch besteuert, während große Kapitalgewinne weitgehend verschont bleiben. Diese Schieflage belastet die breite Mitte und fördert Vermögenskonzentration. Wer selbst für die Zukunft vorsorgt, verdient steuerliche Fairness.
Wir fordern die Abschaffung der pauschalen Abgeltungsteuer und die Einführung eines gestaffelten, sozial gerechten Modells.
Es unterscheidet zwischen Kleinanlegerinnen und großen Kapitalvermögen:
Freigrenze:
Kapitalerträge bis 5.000 € jährlich bleiben steuerfrei.
Besteuerungsverfahren:
5.001 – 20.000 €: Besteuerung mit 25 %. 20.001 – 100.000 €: Besteuerung mit 30 %. ab 100.001 €: Besteuerung mit 35 %.
Der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) in Höhe von 1.000€ bei Einzelsteuerpflichtigen und 2.000€ bei Ehegatten wird vollständig abgeschafft.
Die Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG), das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) und der Zuschlag von 5,5% SolZ zur KapESt bleiben vorerst unverändert bestehen.
Mit diesem Modell entlasten wir Menschen, die fürs Alter sparen, und stellen sicher, dass große Vermögen ihren gerechten Beitrag leisten.
Zum Thema Vermögensbesteuerung arbeiten wir derzeit an einer neuen Positionierung, die der Komplexität des Themas gerecht wird. Bis dahin finden Sie hier einige gedankliche Grundsätze zu diesem Thema:
