Landwirtschaft

Klima-, Umwelt- und Tierschutz, sowie die anhaltenden Nachhaltigkeitsdebatte haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Den Anforderungen aus den genannten Themenbereichen haben sich die betreffenden Wirtschaftszweige entsprechend zu beugen. Hierbei muss jedoch drauf geachtet werden, dass diese profitabel bleiben müssen.

Mit den Forderungen des folgenden Programmpaketes wollen wir das Erreichen der von der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) beschlossenen Kernziele in Deutschland und auch Europa und im weiteren Verlauf auch weltweit ermöglichen und zu einer Beschleunigung dieser Entwicklung beitragen.

Die Kernforderungen der FAO lauten im Detail:

  • Beitrag der Landwirtschaft zu einem höheren Lebensstandard durch bessere Ernährung und der Überwindung von Hunger und Unter- bzw. Fehlernährung
  • Verbesserung der Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlicher Produkte
  • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse der ländlichen Bevölkerung; hier vor allem der in der landwirtschaftlich Tätigen
  • Förderung der weltwirtschaftlichen Entwicklung

Faire Bezahlung für gute Produkte

Wir Liberale Demokraten unterstützen die Forderung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV), dass sich Landwirte ihr lebensunterhaltsicherndes Einkommen wieder ausschließlich durch die Erzeugung von Nahrungsmitteln verdienen können sollen. Landwirtschaftliche Arbeit muss sich wieder lohnen.

Das Ziel muss lauten Qualität statt Quantität anzubieten. Hierzu ist es nötig, dass im Rahmen der Wertschöpfungskette den Landwirten marktwirtschaftlich die Entstehungskosten mehr als gedeckt werden können. Dumpingpreise auf Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe wie Fleisch, Milch, Eier und Getreide, wie sie seit vielen Jahren üblich durch die „Geiz ist geil“ Metalität der Discounter und der Verbraucher Usus sind, sind rechtlich zu unterbinden und über Aufklärungskampagnen entgegenzuwirken. Wir fordern eine faire Entlohnung für die versorgungssichernde Arbeit der Landwirte. Ohne diese Berufsgruppen käme die Lebensmittelversorgung der Gesellschaft zum Erliegen. Diese wichtige Rolle der Landwirtschaft für die Gesellschaft muss sich sowohl in der Bezahlung als auch in der gesellschaftlichen Akzeptanz bzw. im Ansehen dieser Berufe wieder widerspiegeln.

Rückbesinnung auf die tradierte Landwirtschaft

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in der Landwirtschaft weg von althergebrachten Kleinbetrieben hin zu wirtschaftlichen Großunternehmen, hat zu keinerlei Verbesserung der Lebensumstände der landwirtschaftlich Tätigen noch der Qualität der produzierten Lebensmittel geführt. Stattdessen entstanden regionale Monopole mancher Betriebe auf manche Produkte und die angebotenen Stellen sind oft schlecht bezahlt und werden über Zeitarbeit, Werksverträge und Saisonarbeit besetzt. Hierdurch kommt es zu einer Gewinnmaximierung des Unternehmenschefs auf Kosten der Arbeiter. Dies ist für uns Sozialliberale so nicht länger hinnehmbar.

Wir Liberale Demokraten fordern daher explizit eine Abkehr von Agrargroßunternehmen und eine Rückbesinnung auf eine tradierte Landwirtschaft geprägt von Vielfalt und landwirtschaftlichen familiengeführten Klein- oder auch Kleinstbetrieben im Haupt- oder auch Nebenerwerb. In der Übergangszeit während des Aufbaus oder der Reaktivierung dieser Betriebe gilt es eine Existenzsicherung und Starthilfe für diese Betriebe im Rahmen von Subventionen oder anderweitigen Förderungsangeboten zu gewährleisten. Ferner muss diesen Unternehmen ein privilegierter Zugang zu benötigten Flächen eingeräumt werden. Die landwirtschaftlichen Klein- und Kleinstbetriebe sollen sich in Form demokratisch organisierter Genossenschaften zusammenschließen dürfen, um so durch den Austausch bzw. dem Teilen von Maschinen, Material und Flächen eine optimale Bewirtschaftung erzielen zu können.

Auch die Verbannung landwirtschaftlicher Betriebe aus dem Ortsbild in Industriegebiete oder an exponierte Ortsrandlagen ist zu kritisieren. Diese Betriebe gehören zum klassischen Ortsbild, sie sind wichtig für die Versorgung der Bewohner des Ortes und der Region. In dieser Rolle müssen sie akzeptiert und rechtlich gestärkt werden. Betriebsbedingte Gerüche und Geräusche gilt es zu akzeptieren, sie dürfen nicht länger einen Klage- bzw. Verbotsgrund oder einen Grund zur Verbannung aus innerörtlichen Lagen darstellen. Dies ist rechtlich zu gewährleisten und zu schützen. Auch innerörtliche Tierhaltung von Nutztieren zur Selbstversorgung ist zu erlauben und zu dulden sofern diese artgerecht erfolgt. Urteile z.B. betreffend regulierter Krähzeiten von Hähnen und ähnlicher in unserern Augen abstruser Regulierungen sind aufzuheben und weiteren diesbezüglichen Verfahren rechtlich ein Riegel vorzuschieben.

Tierwohlgerechte Viehhaltung

Die Haltungsbedingungen und -vorschriften der Nutztiere in Deutschland und Europa sind seit vielen Jahren mit Tierwohl und Tierschutzgedanken nicht zu vereinen. Wir stellen zudem fest, dass die Kontrollen zu selten und oftmals zu lasch in der Umsetzung erfolgen. Die gesetzlichen Vorschriften und vorgesehenen Strafen bei Verstößen sind verglichen mit dem resultierenden Leid der Tiere und Verstößen auf anderen Sektoren viel zu gering, um Wirkung zu zeigen und eine wirkliche Abschreckung darzustellen.

Wir halten die aktuellen rechtlichen Vorschriften bezüglich der Haltungsbedingungen von Nutzvieh speziell betreffend der Massentierhaltung von Nutzvieh für mit dem Tierwohl unvereinbar. In den letzten Jahren wurden vielfältige Missstände bekannt, aber diesen wurde in der Folge nicht effektiv entgegengewirkt um diese in Zukunft zu verhindern. Wir fordern daher, dass die Tierhaltung von Nutzvieh zwingend auf das Tierwohl zugeschnitten werden muss. Industrielle und wirtschaftliche Interessen müssen diesem untergeordnet werden. Die aktuellen Zustände sind nicht länger zu tolerieren und bedürfen eines sofortigen Einschreitens von Seiten der europäischen und staatlichen Behörden, der Legislative und Exekutive.

Konkret fordern wir:

  • Es müssen offizielle Aufklärungskampagnen der Bevölkerung über die Zustände und die dem Tierwohl zuwiderlaufenden Missstände in der Nutzviehhaltung und Verarbeitung unternommen werden. Hierdurch muss der Bevölkerung vor Augen geführt werden, zu welchen Folgen für die Tiere das eigene Konsumverhalten führt. Es muss ein Umdenken in der Bevölkerung stattfinden, so dass auch Preiserhöhungen auf tierische Produkte durch die Maßnahmen zu Gunsten des Tierwohles akzeptiert werden.
  • Als Sofortmaßnahme sind die rechtlich vorgeschriebenen Mindestflächen um mindestens Faktor 5 zu vergrößern. Stallungen, Käfige, etc. müssen entsprechend ohne lange Übergangszeit angepasst werden. Wir schlagen hierzu einen Zeitraum von maximal 6–9 Monaten vor.
  • Bis 2040 in Deutschland bzw. 2050 in Europa sind die vorgeschriebenen Mindestflächen weiter auf ein tierwohlgerechtes Maß zu vergrößern. Diese sind für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar durch Fachkräfte aus dem Tierschutzwesen ohne Einflussnahme durch die Industrie oder anderen nicht dem Tierwohl verpflichteten Interessenvertretern festzulegen. Die klassische Massentierhaltung wie sie aktuell besteht wird dadurch ohne ein unmittelbares Verbot dieser unmöglich gemacht.
  • Standboxställe sind in Deutschland bis spätestens 2030 — in Europa bis spätestens 2040 — in sog. Laufställe umzuwandeln in denen sich die Tiere frei bewegen können. Ab diesem Zeitpunkt tritt ein Verbot dieser Stallungen in Kraft.
  • Die Umwandlung von Viehstallungen hin zu sog. Kompostställen ist zu fördern.
  • Reine interne Stall- bzw. Käfighaltung ist schrittweise bis 2035 in Deutschland bzw. 2045 in Europa abzuschaffen.
  • Tieren muss ein Zugang von Stall zu einer artgerechten und ausreichend dimensionierten Außen- bzw. Weidefläche gewährt sein.
  • Batterie- und Käfighaltung für Geflügel ist mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Die Bodenhaltung ist ein erster Zwischenschritt der Verbesserung, Ziel muss eine Rückkehr zur Freilandhaltung bzw. einer Mischform aus Boden- und Freilandhaltung sein.
  • Die sog. Kastenstände für Muttersauen sind zu verbieten. An deren Stelle sind großzügig dimensionierte und untergliederte Gehege, sog. Abferkelbuchten, die der Sau und den Ferkeln ausreichend Platz zur freien Bewegung und den Ferkeln Schutz- und Fluchtmöglichkeiten vor der Sau bieten, zur Abferkelung und während der Säugezeit zu nutzen.
  • Stallungen/Käfige/Gehege müssen Brandschutz- und Evakuierungskonzepte zum Schutz der Tiere im Brandfall aufweisen.
  • Tierhaltung und Schutzmaßnahmen müssen engmaschig und unangemeldet veterinäramtlich, feuerwehrtechnisch und von Seiten der Tierschutzverbände überprüft werden können.
  • Nutztierhaltung ist beim Veterinäramt anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht empfindlich zu bestrafen.

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Programm „Tierschutz“.

Nachhaltige, umweltschonende Flächennutzung

Die Bewirtschaftung der Flächen hat unter nachhaltigen Gesichtspunkten und Einhaltung der den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen zu erfolgen. Die Einhaltung dieser Faktoren und der entsprechenden Vorschriften sind engmaschig und unangekündigt zu überprüfen und Verstöße umgehend zu ahnden. Entsprechende Kontrollmechanismen und zuständige Stellen sind entsprechend aufzubauen.

Vorrang bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen muss die Produktion von Nahrungsmitteln bzw. die Produktion von Rohstoffen für die Nahrungsmittelindustrie haben. Produktion von Rohstoffen zur Energiegewinnung ist lediglich sekundär.

Landwirtschaftliche Flächen sind blockweise durch Naturhecken oder naturbelassene Grünstreifen zu trennen. Diese Streifen bieten im Rahmen des Natur- und Tierschutzes vielen Arten Lebensraum und können helfen getrennt liegende Waldgebiete oder ähnliche Areale miteinander zu verknüpfen. Durch diese Trennung lassen sich auch großflächige Monokulturgebiete trennen. Diese gilt es ohnehin zukünftig zu verhindern und die Diversität im Anbau zu fördern. Ein jährlicher Wechsel von Fruchtfolge, Gründüngung und Brache ist vorzuschreiben und es ist darauf zu achten, dass Landwirte in einem Gebiet möglichst unterschiedliche Feldfrüchte parallel anbauen. Im Randgebiet der landwirtschaftlichen Flächen sollte zudem der Einsatz von Spritzmitteln verboten werden um die Hecken-/Grünstreifen zwischen den Feldern oder Grünstreifen an den Feldweg- und Straßenrändern zu schonen.

Im Rahmen der Düngung oder Schädlingsbehandlung landwirtschaftlicher Flächen wollen wir, die Liberalen Demokraten, folgende Punkte umsetzen:

  • Düngung und die Ausbringung von Spritzmitteln jeglicher Art sind auf das mindeste zu beschränken und amtlich zu kontrollieren
  • Düngebedarf ist über Bodenproben zu ermitteln und anhand dieser Ergebnisse und des geplanten Anbaus zu ermitteln
  • Fruchtfolge ist so zu wählen, dass möglichst auf zusätzliche Düngung zwischen den unterschiedlichen Ackerfrüchten verzichtet werden kann
  • Verzicht auf „künstliche“ Komponenten (Kunstdünger, chem. Herbizide, Fungizide, Rodentizide, Insektizide) ist anzustreben; z.B. sind die Nutzung biologischer Mittel marktwirtschaftlich attraktiver und die chemischer unattraktiver zu machen
  • Gülle und anderweitiger Viehmist sind möglichst regional vor Ort zur Düngung auszubringen; diese sind vorab auf Schadstoffe zu prüfen und u.U. eine Ausbringung zu Untersagen

Allgemein ist die Nutzung organischer Anbau- und Produktionswege zu fördern und zu kontrollieren.

Im Anbetracht der Trockenheit und großen Hitze der letzten Jahre ist in landwirtschaftlich genutzten Gebieten der Bau von Brunnen voranzutreiben, um eine Bewässerung der Flächen mittels Grundwasser zu ermöglichen. Der Zugang zu diesen Brunnen ist den Landwirten kostenfrei zu überlassen. Deren Nutzung muss jedoch angemeldet und amtlich kontrolliert werden und sollte nur erfolgen, wenn eine Bewässerung auch zwingend erforderlich ist. Eine Absenkung des Grundwasserspiegels durch diese Bewässerung ist zwingend zu vermeiden. Auch sollte der Anbau von bisher regions-untypischen Ackerfrüchten gefördert werden, die eine hohe Trockenheitsresistenz aufweisen und somit keiner intensiven und großflächigen Bewässerung bedürfen.

Rückgewinnung zerstörter Flächen

Durch die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre sind in der Landwirtschaft einige Flächen verloren gegangen. Für die Viehhaltung mit Weidezugang müssen zerstörte Wiesen wiederhergestellt werden um das nötige Weideland gewährleisten zu können. Durch diese Wildwuchswiesen lässt sich trotz Viehhaltung die Biodiversität erhöhen, da diese Wiesen den verschiedensten Pflanzen- und Tierarten, sowie Pilzen, Moosen und Flechten, Lebensraum bieten.

Auch im Zuge des Abbaus von Bodenschätzen im Übertagebetrieb sind in betroffenen Gegenden, z.B. den Braunkohlerevieren, große Flächen an Acker- und Weideland zerstört worden. Wir fordern, diese Flächen soweit wie möglich wiederherzustellen. Entsprechend unserer Forderungen zum Umweltschutz soll hier jedoch die Rekultivierung von zuvor zerstörten naturbelassenen Flächen, z.B. Wald, vorrangig behandelt werden. Sofern nötig sind dazu über die Jahre künstlich aufgeschüttete Abraumkippen wieder zumindest teilweise abzubauen um mit diesem Material an den Randlagen der Grube wieder Flächen anzuschütten.

Landwirtschaft der kurzen Wege — Regional ist optimal!

Im Zuge der Nachhaltigkeitsdebatte muss auch die Regionalisierung der Produkte mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit und des Handels geraten. Produkte sollten nicht nur in der Region angebaut bzw. aufgezogen werden, sondern auch verarbeitet und über den Handel an den Endkunden verkauft werden. Hierdurch können Transportwege verkürzt, resultierende Emissionen gesenkt und auch Kosten eingespart werden.

Wir Liberale Demokraten fordern daher, eine Regionalisierung durch Verarbeitungsketten im näheren Umkreis um die Erzeugung und schlagen dabei einen Umkreis von maximal 100km, idealerweise deutlich weniger, vor. Die Neuansiedlung kleinerer spezialisierter Unternehmen vor Ort wird hierdurch sinnvoll. Dies käme den Kommunen durch Gewerbesteuer einnahmen zu Gute und lässt neue Arbeitsplätze nah am Wohnort auf dem Land entstehen. Regional erzeugte und verarbeitete sind zu Kennzeichnen und marktwirtschaftlich entsprechend zu positionieren und preislich attraktiver zu machen, als Ware die entgegen dieser Ansprüche produziert wurde. Im Rahmen der Regionalisierung von Anbau und Verarbeitung werden über die Steuerungsmechanismen schließlich qualvollen (Massen)Tiertransporte quer durch Deutschland und die EU zunehmend wirtschaftlich unattraktiv. Sollte sich durch diesen Mechanismus eine deutliche Reduzierung solcher Transporte nicht ergeben, so ist ein konsequentes Verbot zu beschließen.

Auch im Zuge der Düngung oder des Futtermittelanbaus sollten kurze Wege eingehalten werden. Gülle und anderweitiger Viehmist sind möglichst regional vor Ort zur Düngung auszubringen und die benötigten Futtermittel entsprechend anzubauen bzw. zu produzieren. Hierdurch können der EU-weite bzw. übergreifende Gülle- und Futtermittelhandel sowie deren Transport nach und nach reduziert werden bis hin zu deren völliger Obsoleszenz.

Monopole zerschlagen und Patente löschen

Sogenannten „Agrarkartellen“ oder „Agrarmonopolisten“ sind deren Grundlage zu entziehen und diese somit zu zerschlagen.

Monopole und Patente auf Pflanzen-/Tierzüchtungen, Saatgut, etc. sind gesetzlich zu verbieten, und folglich entsprechende Patente unverzüglich zu löschen. Preisabsprachen sind zu untersuchen, zu verfolgen und zu unterbinden.

Gentechnik

Das Potenzial der Gentechnik ist groß, potenzielle Risiken für die Umwelt sind aber stets vorhanden, da das großflächige Anbauen einer stark genetisch veränderten Pflanzenart das Gleichgewicht von Ökosystemen erheblich beeinflussen kann. Aufgrund ethischer Bedenken, sollten moderne gentechnische Verfahren im industriellen Maßstab ausschließlich an pflanzlichen Organismen verwendet werden. Gentechnik im Bereich der Nutztiere lehnen wir ab.

Wir sehen das große Potenzial, welches Gentechnik bietet um eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und auch zur Gewinnung und Zucht bestimmter Naturstoffe. Wichtige, bisher teure Medikamente können auf neuartige und günstige Weise gewonnen werden, was insbesondere zur Versorgung von Entwicklungsländern von großer Bedeutung sein kann. Gentechnik kann ein entscheidender Faktor sein, um im Angesicht der Ressourcenknappheit eine wachsende Bevölkerung zu ernähren und gesund zu halten. Wenn größere Erträge in der Landwirtschaft dadurch mit geringerem Flächen- und Wasserverbrauch möglich sind, ist das auch für das Ökosystem ein Gewinn.

Im Sinne einer progressiven, ökologischen und wissenschaftsoffenen Politik muss Forschung an gentechnischen Verfahren grundsätzlich möglich und förderfähig sein. Mögliche Auswirkungen auf das Ökosystem muss vor dem großindustriellen Einsatz gründlich erforscht werden. Eine Zulassung bestimmter Verfahren darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn diese als unbedenklich eingestuft werden und insbesondere Insekten nicht gefährdet werden. Bei verantwortungsvollem Einsatz können Insektenbestände durch verringerten Flächen- und Wasserverbrauch sogar von gentechnischen Verfahren indirekt profitieren.

Mehrwertsteuersenkung in der Landwirtschaft

Wir Liberale Demokraten fordern die Mehrwertsteuer auf Saatgut, Tiere, Futtermittel, landwirtschaftliches Gerät, Dünger, und ähnliches auf 7% zu senken, da diese zur Produktion von Grundnahrungsmitteln nötig sind.