Justiz und Vollstreckung

Die Liberalen Demokraten sind der Ansicht, dass Strafmaßnahmen zum einen präventiv abschreckend und zum anderen gleichsam rehabilitierend wirken müssen. Wichtig ist hierbei, dass der Zugang zur Justiz nicht aufgrund von finanziellen Umständen eingeschränkt wird. Daher unterstreichen wir die Wichtigkeit der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Bedarf. Entsprechend sehen wir folgende Optionen als sozialverträgliche Lösungen.

Geldstrafen

Es ist zu beobachten, dass eine 100 € Strafe eine sozial schwache Person durchaus abschreckt, für wohlhabende Personen jedoch keine richtige Konsequenz darstellt. Daher sind wir der Ansicht, dass Geldstrafen und Bußgelder grundsätzlich nicht an Fixbeträge gebunden sein sollen. Vielmehr sind sie am Vermögen der Person zu bemessen. Für eine transparente Berechenbarkeit soll jeweils die Berechnungsformel für eine Unter- und eine Obergrenze festgesetzt und veröffentlicht werden.       

Haftstrafen

Es ist wichtig, dass Haftstrafen eine verhältnismäßige Dauer haben und möglichst keine langwierigen Konsequenzen mit sich führen.

Daher vertreten wir Liberale Demokraten folgende Grundsätze:

  • Kleine Strafdelikte sollten mit Geldstrafen oder bis zu einigen wenigen Monaten Haftstrafe bestraft werden. Das Ziel soll hierbei sein, dass die Person über ihr Handeln reflektiert. Bei erstem Vergehen soll kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen.
  • Ausschließlich bei schweren Delikten und einer festgestellten Gefahr für die Allgemeinheit im Falle einer Freilassung sollen lebenslange Haftstrafen auf unbestimmter Zeit erfolgen dürfen. Die Gefährlichkeit der Person für die Allgemeinheit ist nach Ablauf der Mindesthaftdauer periodisch psychologisch zu evaluieren und gerichtlich neu zu bewerten.

 

Konsequenzen

Wir Liberale Demokraten betonen die Wichtigkeit einer humanen Strafe mit rehabilitierender Wirkung. Dennoch bleiben Strafen letztlich eins: Konsequenzen des eigenen Handelns.

Es ist aus Sicht der Liberalen Demokraten daher nicht hinnehmbar, dass ein Strafprozess mit der Urteilskundgabe auf Grundlage der Rechtssicherheit als endgültig abgeschlossen angesehen wird. Vielmehr fordern wir die Rechtssicherheit durch die Verjährungsfristen zu garantieren.

Durch dieses Vorgehen soll ermöglicht werden, einen Strafprozess erneut aufzunehmen, sollte sich die Beweislage signifikant verändert haben. Hierzu sollen jegliche in Strafprozessen der Gegenwart zulässige Beweismittel zulässig sein. Die Signifikanz dieser neuen Beweismittel ist durch die Staatsanwaltschaft zu attestieren, bevor ein Strafprozess erneut aufgenommen werden kann.

Sofern ein Strafprozess bereits in einem Schuldspruch für diese Tat mündete, ist ein erneutes Aufnehmen des Prozesses aufgrund derselben Tat bei veränderter Beweislage nur zur Entlastung der angeklagten Person zulässig. Wir betonen hierbei die Wichtigkeit der Rechtsnormen nach Art. 103 des Grundgesetzes.

 

Reflektion

Die Justizvollzugsanstalt ist kein Ferienlager. Entsprechend müssen sich Insassen im Klaren darüber sein, dass sie in ihren Freiheiten deutlich eingeschränkt werden, aber auch warum dies der Fall ist. Daher ist es während der Haft wichtig, dass Insassen über ihre Handlungen reflektieren. Hierzu sollen Insassen durch psychologische und pädagogische Methoden unter der Aufsicht entsprechend geschulten Personals individuell oder in Kleingruppen motiviert und unterstützt werden. Bei gutem Verhalten auf Dauer und festgestellter Reflektionsfähigkeit soll Personen, die aufgrund schweren Verbrechens inhaftiert sind, die Haftbedingungen stufenweise individuell erleichtert werden können.

Bildung

Die Haftstrafe hat aus selbsterklärenden Gründen einen einschränkenden Aspekt.

Dieser sollte jedoch so aufgebaut sein, dass er dem Insassen nach der Beendigung der Haftstrafe Möglichkeiten bietet, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Daher ist es für uns Liberale Demokraten wichtig, auch während der Haftstrafe Angebote zur Bildung, Ausbildung und Weiterbildung anzubieten. Diese sollten bundesweit anerkannt und zertifiziert sein, ohne dass hierdurch zu erkennen ist, dass diese in einer Justizvollzugsanstalt erworben wurde.

Mithilfe dieser Angebote soll es Insassen auch ermöglicht werden, den Zeitraum während der Haftzeit mit diesen zu füllen, sodass nach der Entlassung weiterhin ein möglichst lückenloser Lebenslauf vorhanden ist und die Berufschancen gesteigert werden.

Dies fördert nach Ansicht der Liberalen Demokraten die Einbindung der Person in die Gesellschaft und senkt die Wahrscheinlichkeit, wieder straffällig zu werden.

Aktivitäten

Der Mensch ist ein Gesellschaftswesen. Daher ist auch in Haft der Gesellschaftsaspekt zu berücksichtigen, sofern von der Person keine Gefahr ausgeht. Wir Liberale Demokraten unterstützen somit Projekte, die nicht nur Insassen innerhalb der Justizvollzugsanstalt Gesellschaftsaktivitäten bieten, sondern auch die Zusammenkunft mit Personen außerhalb der Vollzugsanstalt; z.B. im Rahmen sportlicher Aktivitäten.

Entlassung

Eine humane Entlassung hat für uns Sozialliberale oberste Priorität. Vor der Entlassung soll ein Häftling daher die Möglichkeit erhalten, die Abreise und Ankunft an seinem Ziel zu planen, etwaige Reservierungen zu durchführen, etc.

Ex-Häftlinge sollen zudem darin unterstützt werden, nach der Haftstrafe nicht im selben Umfeld leben zu müssen wie zuvor und sich somit einen tatsächlichen Neustart aufbauen zu können. Dies soll vor allem im Falle organisierter Kriminalität die Chancen erhöhen, nicht mit der Geschichte konfrontiert zu werden und auch nicht wieder in diese Organisationen oder Bereiche zu rutschen.

Bei der Entlassung soll der Ex-Häftling in ein jedes gewünschte Ziel innerhalb der Bundesrepublik reisen dürfen. Ebenso ist der Person die Möglichkeit einzuräumen, möglichst kostenfrei unauffällige zivile Bekleidung zu erhalten, sollte die Bekleidung vor Antritt der Haftstrafe nicht mehr passend oder aufgrund der Abnutzung unbrauchbar sein. 

Auf diese Möglichkeiten ist die Person explizit hinzuweisen.