Grundrechte

Die Sicherstellung und Wahrung der Menschen-, Grund- und Bürgerrechte zählt für die Liberalen Demokraten zum höchsten Gut der individuellen Freiheit einer jeden Person.

Eine Einschränkung darf nur dann erfolgen, wenn durch diese Freiheiten die Rechte, Freiheiten und die Unversehrtheit anderer verletzt werden.

I. Das sozialliberale Prinzip

Der Sozialliberalismus verknüpft gleichberechtigt liberale mit sozialen Werten, d.h. es werden die Anliegen der einzelnen Individuen gemeinsam mit den Anliegen der Gemeinschaft als ein Ganzes betrachtet. An dem Punkt, wo sich beide Elemente in der Waage befinden, entspringen die sozialliberalen politischen Ansätze.

Sozialer Liberalismus ist ein Kompromiss zweier politischer Ideen und erzwingt in Folge ein stetes Abwägen beider Seiten gegeneinander. Dieses Abwägen hat innerhalb bestimmter Grenzen stattzufinden, die immer neu definiert werden müssen. Grundlegende Gesetzmäßigkeit dieser Kompromisse ist jedoch immer die Verhältnismäßigkeit einer Sache und ihrer Folgen für beide Seiten der Waagschale.

In diesem Sinne lautet das sozialliberale Prinzip der Liberalen Demokraten wie folgt:

„Die Freiheit und Rechte des einen Individuums enden dort, wo die eines anderen Individuums beschränkt werden oder dessen Unversehrtheit bedroht wird.“

II. Persönliche Freiheiten

Wir Liberalen Demokraten betonen die Wichtigkeit persönlicher Freiheiten auf rationaler Grundlage und verurteilen jedwede Einschränkungen aus irrationalen Gründen, wie z.B. Vorurteilen, emotionalisierten Beweggründen, etc.

Ebenso stellen wir fest, dass eine allgemeine Einschränkung der persönlichen Freiheiten, z.B. in Folge von Terrorismus, nicht zielführend ist. Eine allgemeine, verdachtsunabhängige Datensammlung stellt bereits einen Eingriff in die Freiheit der einzelnen unbeteiligten Bürger_innen dar und bietet in Anbetracht der resultierenden Datenmenge keinen wirklichen Mehrwert für die Untersuchungsbehörden, da dies der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gleichkommt.

Zum Schutz der persönlichen Freiheiten und des Eigentums an den Daten, darf es unserer Auffassung nach nur eine verdachtsabhängige und gerichtlich angeordnete und kontrollierte Sammlung und Auswertung ermittlungsrelevanter, themenbezogener Daten geben.

Auch bezüglich des Cannabiskonsums sehen wir eine vergleichsweise ungerechtfertigte Beschränkung der persönlichen Freiheit gegeben. Bei Betrachtung der wissenschaftlichen Studien wird deutlich, dass durch den Konsum von Cannabis keine größere individuelle Gefahr ausgeht als durch den Konsum von Alkohol oder Tabakwaren, dennoch wird dies rechtlich und gesellschaftlich bisher unterschiedlich gehandhabt. Nach Dafürhalten der Liberalen Demokraten, sollte jeder Mensch, darin frei sein, Cannabis für den Eigenbedarf anbauen, erwerben und konsumieren zu dürfen. Der Handel muss dabei staatlich kontrolliert werden, um die Unversehrtheit der Konsumenten zu schützen und die Sicherheit der gehandelten Ware zu garantieren. (mehr unter dem Programmpunkt „Drogen“)

III. Sicherheit durch Freiheit

Absolute Sicherheit ist eine utopische Vorstellung und real nicht verwirklichbar. Eine solche Sicherheit wäre nur durch radikale Beschneidung der individuellen Freiheiten und Rechte annähernd herzustellen. Wir fordern daher eine Sicherung der individuellen Freiheiten innerhalb des sozialen Gesellschaftsgefüges und dadurch eine resultierende Sicherheit der Individuen innerhalb der Gesellschaft durch ebendiese Freiheiten. Hierzu müssen die individuellen Freiheiten stets gegen die Sicherheit der Allgemeinheit abgewogen und anhand neu eintretender Gesichtspunkte von allen Seiten neu betrachtet und bewertet werden, z. B. im Rahmen der Covid-19 Pandemie.

Wie zuvor erwähnt enden die eigenen individuellen Freiheiten dort, wo dadurch die Rechte, Freiheiten und die Unversehrtheit anderer begrenzt oder gefährdet werde. Im Rahmen der Covid-19 Pandemie waren die Begrenzung der persönlichen Freiheiten zum Schutz der Allgemeinheit — u.a. Einschränkung der Versammlungsfreiheit und Vorgabe von Hygienemaßnahmen — berechtigt und mit den sozialliberalen Werten vereinbar.

Wichtig bei der Umsetzung und Begründung solcher Beschränkungen in der persönlichen Freiheit und den Grundrechten muss die tagesaktuelle Bewertung von Nutzen und Risiken sein. Dies wird auch im Rahmen der Covid-19 Pandemie deutlich. Bei diesen Prozessen handelt es sich um einen dynamischen Vorgang, also muss auch zwingend dynamisch gehandelt werden. Dynamisches Handeln bedeutet hierbei jedoch nicht, dass wöchentliche Anpassungen der Regeln erfolgen sollten. Vielmehr soll hierzu ein an die dynamische Natur angepasster Maßnahmenkatalog etabliert werden, mit dem die Situation für Bürger_innen transparent und sicher bewältigt wird. Resultierende Beschränkungen müssen dabei „konservativ“ eingesetzt werden, d.h. sie dürfen nur Anwendung finden, wenn andernfalls eine direkte Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Devise hinter den Einschränkungen muss lauten:

„So viel wie nötig — so wenig wie möglich.“

Lockerungen dieser Beschränkungen sind dann in Betracht zu ziehen, wenn die Betrachtung eines längeren Zeitraumes berechtigt dazu Anlass gibt, dass durch eine Rückkehr zu mehr Freiheit keine unmittelbare oder erhöhte Gefahr droht. Insbesondere sind Einschränkungen von Grundrechten wieder aufzuheben, sofern diese Einschränkungen nicht mehr begründbar sind. Verhältnismäßigkeit muss sowohl bei der Beschränkung als auch bei der nachfolgenden Lockerung das Maß der Dinge sein.

Gerade in diesen Bereichen behauptet sich die sozialliberale Politik in Zeiten der Krise. Das begründete Hinterfragen von Entscheidungen und die rationale Abwägung von Ausgangssituation und Folgen sowie die daraus hervorgehende Diskussion führt letztlich zu einer Politik der Verhältnismäßigkeit, und somit einer höheren Sicherheit für die Bürger_innen und deren Rechte.