Eizellspende

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Familie zu gründen und wir treten für eine Gleichbehandlung anderen Formen der Familienbildung zu solchen mit Hilfe Dritter ein. Ein besonderes Anliegen ist uns die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland analog zur Samenspende, die verbindlich gesetzlich durch ein Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt werden muss. Folgende Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen:

Staatlich geführtes Spenderinnenregister

Wir benötigen ein staatlich geführtes Spenderinnenregister, welches über jede in Deutschland durchgeführte Eizell-/ Embryonenspende informiert werden muss. Die Daten müssen den Kindern, die aus Eizellspende entstehen, festen Regeln folgend zugänglich sein. Ferner fordern wir ein europäisch geführtes Spenderinnenregister, um das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, auch bei Eizellspenden außerhalb Deutschlands zu wahren.

Wahrung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Kinder, die nach einer Eizellspende geboren werden, haben das Recht auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung. Sie sollten durch gesetzliche Regelungen (Spenderinnenregister), bei Wunsch umfassenden Zugang zu den Daten ihrer Spenderinnen erhalten. Mit Einwilligung der Spenderin sollte ein gegenseitiges Kennenlernen möglich sein, wenn das Kind diesen Wunsch äußert. Vor Kontaktaufnahme müsste auf Wunsch eine psychosoziale Beratung in Anspruch genommen werden können. Des Weiteren sollte es dem Kind ermöglicht werden, Kenntnis über Halbgeschwister zu erhalten.

Freistellung der Spenderinnen

Nötig ist die Freistellung der Eizellspenderinnen von Unterhalts- und sonstigen Sorgerechtsverpflichtungen.

Regelung der Elternschaft nach Eizellspende

Die Wunscheltern müssen nach Geburt des Kindes auch dessen rechtliche Eltern sein. Eine Anfechtung sollte sowohl durch die Spenderin als auch die Wunscheltern ausgeschlossen sein.

Beratungsangebot

Ein Beratungsangebot für Eizellspenderinnen und Wunscheltern sollte verpflichtend vor der Behandlung angeboten werden. Das Angebot müsste niederschwellig und kostenfrei sein.

Festlegung der Höchstzahl für Eizellspenden pro Spenderin

Wir benötigen eine gesetzlich geregelte Höchstzahl der Spenden pro Eizellspenderin. Die Eizellspenderin sollte auf Wunsch über die Anzahl der Geburten informiert werden.

Regelung einer angemessenen Aufwandsentschädigung der Eizellspenderinnen

Um eine Kommerzialisierung der Eizellspende in Deutschland zu verhindern, muss die Aufwandsentschädigung gesetzlich geregelt werden.

I. Legalisierung der Eizellspende in Deutschland

Das Fortpflanzungsrecht ist im Grundgesetz verankert. Um das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, benötigt der Gesetzgeber schwerwiegende Gründe, die das Grundgesetz oder sonstige Verfassungsgüter gefährden. Die Gründe, die vor 30 Jahren im Embryonenschutzgesetz zum Verbot der Eizellspende geführt haben, sind heute nicht mehr aktuell, sondern widerlegt. Somit ist die Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtend. Eines der Hauptargumente war die Sorge, dass die „gespaltene Mutterschaft“ zu Schäden bei dem Kind führen würde, dies ist heute durch Forschung im Ausland eindeutig widerlegt. Auch die Ungleichheit zur männlichen Samenspende, bei der eine mögliche „gespaltene Vaterschaft“ nicht zu einem Verbot führte, ist im Jahr 2021 nicht zu rechtfertigen.

Die Argumentation, dass eine Eizell-Entnahme durch einen operativen Eingriff und mit vorheriger Hormongabe zu gefährlich sei, entspricht nicht mehr der heutigen Praxis. Repräsentative Studien aus dem Ausland zeigen, dass die Behandlung der Spenderinnen deutlich schonender als vor 30 Jahren und nicht mit schwerwiegenden Risiken für die Spenderin verbunden ist. Auch wird von der deutschen Gesetzgebung billigend in Kauf genommen, dass Spenderinnen in Ländern, die nicht den medizinischen Standard wie Deutschland haben, genau diesen Risiken ausgesetzt sind.

Die Gefährdung von Mutter und Kind durch das Übertragen von unverhältnismäßig vielen Embryonen gleichzeitig, die in manchen Ländern immer noch angewendet wird, kann mit einer Legalisierung der Eizellspende verhindert werden. Die gesundheitlichen Risiken bei einer Schwangerschaft durch Eizellspende müssen klar kommuniziert werden, die ärztliche Behandlung sollte hierbei auch das Alter der Empfängerin berücksichtigen, da mit zunehmendem Alter die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind zunehmen.

Der Gesetzgeber soll für alle Beteiligten einen rechtssicheren Rahmen schaffen, der den heutigen Kenntnissen der medizinischen Behandlungen im Bereich der Eizellspende entspricht.

Das bereits jetzt im Transplantationsgesetz bestehende Verbot des Handelns mit menschlichen Geweben und Zellen muss auch für die Eizellspende gelten. Die Eizellspende sollte sich rechtlich an den Regelungen der heterologen Samenspende orientieren.

Um einer Kommerzialisierung der Eizellspende und Ausbeutung der Spenderinnen entgegenzuwirken, sollte eine angemessene Aufwandsentschädigung festgesetzt werden. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass Spenderinnen als Hauptmotiv altruistische Gründe für die Spende ihrer Eizellen angeben. Aufgrund der Komplexität und Dauer der Behandlung sollten die Spenderinnen angemessen finanziell entschädigt werden. Auch das gleichzeitige Angebot des „sozial freezing” ihrer eigenen Eizellen, könnte auf Wunsch der Spenderin, angeboten werden.

II. Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft umsetzbar machen

Hierbei müssen auch die bereits durch Eizellspende entstandenen Kinder in den Fokus gestellt werden. Aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland sehen sich Paare gezwungen ins Ausland zu gehen, um dort eine Eizellspende in Anspruch zu nehmen. Da in den meisten Ländern die Eizellspende anonym angeboten wird, nimmt man den daraus entstehenden Kindern die Möglichkeit, ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung einzufordern. Damit gefährdet das heutige Verbot der Eizellspende indirekt das Kindeswohl, indem es in Kauf nimmt, dass Kindern Rechte vorenthalten werden, die sie nach deutschem Recht haben.

Wir benötigen ein staatlich geführtes, unabhängiges Spenderinnenregister, welches über jede in Deutschland durchgeführte Eizell- oder Embryonenspende informiert werden muss. Des Weiteren sollte ein gesetzlich formuliertes Recht auf Kenntnis über die Daten der Spenderin formuliert werden, so wie es bereits für Adoptivkinder vorliegt. Die Daten müssen den Kindern, die aus Eizellspende entstehen, nach allgemein verbindlich festgelegten Regeln, zugänglich sein und sollten eine Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren haben.

Um den Spenderinnen die Tragweite ihrer Spende bewusst zu machen, sollte vor jeder Spende eine psychosoziale Beratung angeboten werden, die durch unabhängige Berater stattfindet. Hierbei müsste auch der Aspekt einer eventuellen Kontaktaufnahme des durch die Spende entstandenen Kindes, thematisiert werden. Ein gegenseitiges Kennenlernen von Spenderinnen und Wunscheltern sollte, bei beiderseitigem Interesse, möglich sein.

Ferner sollten die durch Spende entstandenen Kinder die Möglichkeit haben, über mögliche Halbgeschwister zu erfahren. Für die Offenlegung dieser Daten müsste sich das Halbgeschwister vorab einverstanden erklärt haben. Allen an der Eizellspende beteiligten Personen sollte eine psychosoziale Beratung angeboten werden, welche kostenlos und niederschwellig erreichbar sein sollte.