Demokratie
Das deutsche Staats- und Verwaltungssystem ist ineffizient und in seiner heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. Sinnvolle Reformvorschläge werden in den Parlamenten im Eigeninteresse der Regierenden blockiert. Das Vertrauen der Bürger_innen in die Politik ist erschüttert und die Politikverdrossenheit nimmt stetig zu. Der Anteil der Nichtwähler_innen entspräche regelmäßig der größten Partei im Parlament. Dieser Umstand gefährdet die Demokratie in der Bundesrepublik.
Wir fordern deshalb eine bürgernahe, faire und effiziente Reformation der Demokratie in Deutschland. Hierfür muss die Bundesrepublik als Vorreiter dann auch international eintreten.
I. Neues, faires Wahlrecht
Präferenzwahlrecht und 5%-Klausel
Wir Liberale Demokraten arbeiten in Fragen des Wahlrechts auf ein entscheidendes Ziel zu: Alle Bürger_innen sollten frei nach ihrem Gewissen die Partei und die Kandidat_innen wählen können, die ihnen am meisten zusagen. Diese Entscheidung sollte so weit wie möglich ohne durch das Wahlsystem herbeigeführte wahltaktische Zwänge erfolgen.
Durch die Existenz der 5%-Hürde zum Einzug in Parlamente ist dieses Ziel bisher nicht erreicht. Wer eigentlich mit einer kleinen Partei sympathisiert, kann sich gezwungen sehen, seine Stimme stattdessen einer anderen Partei zu geben, der eine größere Chance, ins Parlament einzuziehen. So erhalten öffentliche Meinung und insbesondere Meinungsforschungsinstitute große Macht über die eigene politische Willensbildung.
Eine Änderung der 5%-Hürde ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes grundsätzlich geboten. Beim Urteil über das neue Wahlrecht der Ampelregierung wurde zwar festgestellt, dass die 5%-Hürde
unter bestimmten Bedingungen fortgelten kann, aber im momentanen Fall verfassungswidrig ist, da sie die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt. Über eine angemessene Höhe der Sperrklausel muss also eine Diskussion stattfinden. Dennoch erachten wir eine Sperrklausel grundsätzlich für notwendig, die Beteiligung kleiner Parteien sollte nicht durch ein vollständiges Abschaffen der Hürde gewährleistet werden, da dies die
Arbeitsfähigkeit der Parlamente beeinträchtigen könnte.
Wir fordern deshalb die Einführung eines Wahlrechts mit Alternativstimmen. Hier soll den Wähler_innen ermöglicht werden, absteigend anzugeben, welchen weiteren Parteien oder Kandidaten die eigene Stimme zukommen soll, sollte die präferiert ausgewählte Option an einer Qualifikationshürde scheitern. Eine Wahl mit einem Kreuz pro Stimme ist dabei weiterhin möglich – die Nummerierung der Optionen wäre optional. Es wäre jedoch sichergestellt, dass keine Stimme ohne Not an der Einzugshürde verfallen würde.
Wahlalter
Unserer Ansicht nach ist es wichtig die Jugend früher an den politischen Prozess heranzuführen und unmittelbar einzubinden. Wir fordern daher das allgemeine Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken.
Wahlberechtigung
Wir bestärken eine multikulturelle und multinationale Gesellschaft in Deutschland. Viele ausländische Mitbürger haben ihren Lebensmittelpunkt inzwischen in Deutschland, darunter Staatsbürger anderer EU-Staaten, aber auch vielfältigster weltweiter Herkunft. Die Gründe der Migration könnten dabei unterschiedlicher nicht sein. Es eint sie dennoch alle, dass Deutschland nunmehr ihren Lebensmittelpunkt darstellt und die hiesige Politik entsprechend direkte Auswirkungen auf sie hat.
Aktuell leben etwa 11 Millionen ausländische Mitbürger in Deutschland (Stand 2019). Diese Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht in den politischen Prozess in Deutschland involviert, wodurch sie entsprechend keine Vertretung in unseren Parlamenten finden.
Daher fordern wir Liberale Demokraten die Erteilung der Wahlberechtigung in Deutschland unabhängig von der Nationalität. Entscheidend soll vielmehr sein, ob der Hauptwohnsitz der Person in Deutschland liegt und seit wie lange. Lebt die Person seit mindestens einem Jahr mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland, so soll diese Person in allen bundesweiten Wahlen ihre Stimme abgegeben dürfen. Darüber hinaus sollte allen rechtmäßig ansässigen Personen das Wahlrecht bei Kommunalwahlen unter den gleichen Bedingungen wie nichtdeutschen EU-Bürgern gewährt werden.
Für uns ist politische Teilhabe ein Schlüssel zur Integration. Eine Ausgrenzung dieser Personengruppe ist für uns Sozialliberale nicht hinnehmbar.
Größe des Bundestags
Die Liberalen Demokraten stellen fest, dass durch Überhangs- und Ausgleichsmandate sowie die Fragmentierung des Parteiensystems die Abgeordnetenzahl des Bundestags seit Jahren Legislaturperiode für Legislaturperiode zugenommen hat. Ohne gravierende Änderungen droht eine weitere Aufblähung des Parlaments im Einklang mit höheren Kosten und einer Abnahme der Arbeitseffizienz.
Wir fordern daher sich dieser Entwicklung entschieden entgegen zu stellen und eine entsprechende Reform des Wahlrechts in die Wege zu leiten.
Wir Liberale Demokraten schätzen sowohl die lokale Repräsentation durch die Direktmandate als auch die korrekte Darstellung der Meinungsabbildung durch das Verhältniswahlrecht. Beide Prinzipien dürfen bei einer Wahlrechtsreform deshalb nicht zu Gunsten des einen oder des anderen beschnitten werden.
Wir fordern folglich eine Reduzierung der Anzahl der Bundestagswahlkreise. Diese Reduzierung und Neufestlegung der Wahlkreise ist zwingend von einer unabhängigen, kontrollierbaren Instanz transparent für die Bürger_innen durchzuführen.
Unabhängige Direktmandate
Gegenwärtig kommt dem Persönlichkeitswahlaspekt (z.B. durch die Erststimme bei der Bundestagswahl) nur eine untergeordnete Rolle zu. Dies führt dazu, dass die Verantwortlichkeit der/des Gewählten gegenüber der eigenen Partei sehr viel stärker empfunden wird als diejenige gegenüber den lokalen Wähler_innen.
Den Wähler_innen soll auch bei der Erststimme eine Präferenzwahl ermöglicht werden. Hierdurch kann die Wahl gänzlich nach eigenen Präferenzen getroffen werden und es wird verhindert, dass mit strategischen Entscheidungen der Kandidat_innen bzw. deren Parteien das Wahlverhalten der Bürger_innen beeinflusst wird. Hierdurch könnte es unserer Meinung nach bereits zu einer Reduzierung der nötigen Überhangs- und Ausgleichsmandate kommen, da nun mehr Parteien eine realistische Chance auf ein Direktmandat erhalten.
Zudem fordern wir die Eigenschaft der Erststimme als Stimme für eine Person, nicht für eine Partei, zu stärken. Hierfür sind zunächst die Hürden für Einzelbewerber zu senken. Außerdem soll eine Partei mehr als einen Direktkandidaten pro Wahlkreis aufstellen können, um den Wähler_innen auch innerhalb einer Partei eine Auswahl der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu ermöglichen.
Unterstützungsunterschriften
Wir Liberale Demokraten stellen fest, dass das Sammeln von Unterstützungsunterschriften vor Wahlen im Rahmen der Wahlzulassung für Einzelbewerber und nicht in einem Landes- oder Bundesparlament vertretenen Partei eine entscheidende Hürde darstellt. Außerdem ist dieses System unter den Bürger_innen kaum bekannt und das Sammeln findet daher in der Bevölkerung nur wenig Akzeptanz. Zudem ist die aktuelle Prozedur umständlich und sowohl für Unterzeichner als auch für Sammler nicht intuitiv verständlich.
Wir fordern daher vom Gesetzgeber eine Reform des Wahlrechtes bezüglich der Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Die Prozedur muss zwingend vereinfacht und intuitiver gestaltet werden. Auch ist dieses System über Kampagnen zur politischen Bildung der Öffentlichkeit bekannt zu machen und der Zweck zu erklären.
Die Liberalen Demokraten fordern darüber hinaus das digitale Sammeln von Unterstützungsunterschriften zu ermöglichen. Zudem soll nicht die Partei oder der
Einzelbewerber, sondern der Staat für die direkt mit Sammeln verbundenen Kosten (z.B. Versand/Druck von Formularen) aufkommen.
Bei der Bundestagswahl ist zusätzlich ein bundesweites Quorum einzuführen, welches eine Kandidatur in allen Ländern ermöglicht, so dass nicht das jeweilige Quorum aller 16 Länder für eine bundesweite Teilnahme erfüllt sein muss.
II. Parteifinanzen— Selbstbedienung am Steuergeld beenden
Parteienfinanzierung
Die Parteienfianzierung in Deutschland gehört zu den staatslastigsten in Europa. Zudem sind viele Regelungen der Parteienfinanzierung so gewählt, dass sie ausschließlich der Position der bereits Gewählten sichern und somit keinen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Eine Partei erhält beispielsweise erst dann staatliche Zuschüsse im Rahmen der Parteienfinanzierung, wenn sie bei einer Landtagswahl 1% der Stimmen erhält — unabhängig ob nun in Nordrhein-Westfalen oder in Bremen. Hier liegt eine immense Ungleichverteilung in der benötigten absoluten Stimmenzahl zur Anteilsberechtigung an der Parteienfinanzierung vor.
Wir fordern daher die Abschaffung des bisherigen Quorums im Rahmen der länderabhängigen Quote. Stattdessen soll für einen Anspruch auf den Zuwendungsanteil eine absolute Stimmenzahl eingeführt werden. Die Liberalen Demokraten schlagen dazu einen Fixbetrag pro 5.000 erzielten Stimmen bei Landtags- und Bundestagswahlen vor.
Parteinahe Stiftungen
Unserer Auffassung nach wird den parteinahen Stiftungen im Zusammenhang der finanziellen Unterstützung der Parteien öffentlich zu wenig Aufmerksamkeit zu Teil, obwohl jährlich mehrstellige Millionenbeträge in diese einfließen.
Wir fordern eine konsequente und deutliche Reduzierung dieser Mittel, sowie eine umfangreiche und transparente Auflistung woher die Mittel der Stiftungen stammen und wohin diese fließen. In diesem Zusammenhang sind auch die Auflagen für den Erhalt dieser Förderung zu novellieren.
Aktuell ist eine parteinahe Stiftung für staatliche Zuwendungen qualifiziert, wenn die zugehörige Partei zwei Legislaturperioden im Bundestag vertreten war. Dieses System stellt nach Auffassung der Liberalen Demokraten eine klare Bevorzugung der etablierten Parteien dar und schadet nicht nur einem fairen Wettbewerb sondern auch der von bisherigen Parteien unabhängigen politischen Forschung und Talentförderung.
III. Mehr Mitbestimmung wagen
Kein Diktat der Mehrheit
Die Liberalen Demokraten sind eine pragmatische zukunftsgewandte Partei, die sich mit etwaigen Problemen auseinandersetzt und viable Lösungen sucht. Entsprechend haben wir erkannt, dass ein „Diktat der Mehrheit“, also die Entscheidung der Mehrheit über zu schützende Belange von Minderheiten hinweg kein erstrebenswertes Ziel darstellt.
So befürworten wir zwar den Ausbau der Volkssouveränität, allerdings nur unter der Prämisse, dass sie entsprechend eingeschränkt werden muss, sodass die Bundesrepublik weiterhin stabil regierbar bleibt und zugleich Minderheitenrechte garantiert und geschützt bleiben.
Ombudsinfrastruktur
Wir Liberale Demokraten fordern den Aufbau einer Ombudsinfrastruktur. Diese soll unabhängig örtlich, online sowie telefonisch rund um die Uhr für alle Menschen erreichbar sein. Sie soll Fragen beantworten, Vorschläge entgegennehmen und Hilfe bieten. Frauen-/Männerhäuser, das Wohlergehen von Kindern, die Grundversorgung, der Verkehr, sowie weitere Themen können hier als Beispiele aufgezählt werden.
Sie soll zudem alle Erfahrungen, Anfragen und Vorschläge, die sie erreichen, strukturiert nach oben und von dort wieder nach unten an die Menschen weitergeben. Hinzu gehört in ihr Aufgabenbereich Umsetzungsvorschläge zu erstellen und diese an Parlamente weiterzugeben. Sie soll hierbei ihre Arbeit der Öffentlichkeit gegenüber transparent angehen. Diese Ombudsinfrastruktur vermittelt somit zwischen den Menschen, den Behörden und den Parlamenten.
Jugendparlamente
Jugendparlamente sind ein unterschätztes Instrument, dass zur Förderung der politischen Teilhabe einen wichtigen Beitrag leistet. Nur leider ist deren Aufbau, Zusammensetzung und die anzufallenden Aufgaben nicht geregelt, was dazu führt, dass nur wenige Jugendparlamente überhaupt nach ihrer Gründung bestand haben. Das wollen wir Liberale Demokraten nachhaltig mit einem von Bund und Ländern sowie Gemeinden erstellten Regelkatalog ändern. Aus unserer Sicht sollen hierzu die im Folgenden beschriebenen Bedingungen erfüllt werden.
Rechte der Jugendparlamente
Die Rechte sowie auch die Pflichten der Jugendparlamente sollen in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern und Kommunen gefasst werden. Folgenden Punkten weisen wir Liberale Demokraten hierbei eine besondere Wichtigkeit zu:
- Jugendparlamente sollen ein eigenes Haushaltsetat erhalten
- Jugendparlamente müssen klar geregelte Aufgabenbereiche und Kompetenzen erhalten
- Jugendparlamente sollen ein Anhörungsrecht erhalten
- Jugendparlamente sollen ein Mitspracherecht zu diversen Angelegenheiten erhalten, die nicht nur das Land und die Kommune, sondern auch die Jugend direkt betreffen
- Jugendparlamente sollen einen Vertreter mit Stimmrecht in den Stadtrat entsenden können. Das Mandat des Vertreters soll hierbei ausschließlich vom Jugendparlament erteilt und auch widerrufen werden.
Wahlberechtigung
Wählen und gewählt werden können alle 12 bis 18 jährige Personen mit ihrem ständigen Wohnsitz im Ort. Dies soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten.
Die Hauptvoraussetzung bilden der Hauptwohnsitz und die Tatsache, dass der Jugend betreffende Entscheidungen auch die Person betrifft. Daher verfällt die Wahlberechtigung nicht mit der Wahlberechtigung in allgemeinen Wahlen, sondern mit der Volljährigkeit.
Pflichten der Gemeinden
Die Gemeinde sollte sich als Unterstützer sehen, aber nicht die alleinige Entscheidungsgewalt ausüben. Die zuvor geschilderten eigenständigen Kompetenzen und Rechte der Jugendparlamente sind zu gewährleisten.
Bürgerentscheide
Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren sind Methoden mit der die Bevölkerung in den politischen Entscheidungsprozess inkludiert wird. Für uns Liberale Demokraten sind Bürgerentscheide daher eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie, wodurch den Bürger_innen die Möglichkeit gegeben werden kann in Sachfragen selbst ihre Stimme zu erheben, um somit die politische Willensbildung direkt auch außerhalb von Wahlen zu beeinflussen.
Deshalb fordern wir die Einführung von Bürgerentscheiden — jedoch nicht zur Schaffung einer „Diktatur der Mehrheit“, sondern vielmehr zur Etablierung eines Korrektivs der Bürger_innen.
Wir registrieren, dass Bürgerentscheide auch negative Auswirkungen hervorrufen oder missbräuchlich angewendet werden können. Der Brexit in Großbritannien oder auch ständige Steuersenkungen bis hin zum Bankrott wie in Kalifornien oder Stuttgart 21 sind nur einige mahnende Präzedenzfälle.
Aus diesen gemachten und möglichen Fehlern die richtigen Lehren ziehend, fordern wir als praktikable Lösung Bürgerentscheide mit klaren Beschränkungen zu versehen.
Nach Meinung der Liberalen Demokraten ist der im Folgenden beschriebene dreistufige Prozess dazu geeignet und anzuwenden.
1. Bürgerinitiative
Die Initiative erwächst mit klaren Forderungen aus der Bevölkerung. Im Rahmen der Initiative sind Unterschriften zu sammeln. Unterschriftsberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2. Bürgerbegehren
Erreicht der Forderungskatalog einer Volksinitiative eine festgesetzte Anzahl an Unterschriften, so ist dieser als Volksbegehren (Petition) bei der Volksvertretung einreichbar und muss von dieser im Rahmen öffentlicher Sitzungen diskutiert und beschieden werden.
3. Bürgerentscheid
Die Volksvertretung kann entscheiden, die Entscheidung über ein Bürgerbegehren den Bürger_innen im Rahmen eines Bürgerentscheides zu überlassen. Zudem können Bürger_innen auch durch ein zweites Bürgerbegehren erzwingen, dass von der Volkvertretung abgelehnte Petitionen zur öffentlichen Abstimmung im Rahmen eines Bürgerentscheides zu bringen sind.
Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Der Schritt von der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren muss einer sein, der zeigt, dass zum Thema genug Interesse in großen Teilen der Bevölkerung besteht.
- Der Schritt vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid muss in Zusammenarbeit zwischen den Initiatoren und der Volksvertretung erfolgen.
- Die Forderung des Bürgerentscheides ist präzise, eindeutig und verständlich zu formulieren.
- Die Zulassung für einen Bürgerentscheid erhalten nur Bürgerbegehren, die nicht die Rechte von Minderheiten oder sonstiger Schutzbedürftiger beschneiden. Die Wahrung der Menschen- und Grundrechte steht an erster Stelle.
- Verfassungswidrige Petitionen sind von der Volksvertretung abzulehnen und es kann auch nicht im Rahmen eines weiteren Bürgerbegehrens die Abstimmung im Rahmen eines Bürgerentscheides erzwungen werden. Gegen die Entscheidung kann von den Einreichern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, welches abschließend urteilt.
- Es dürfen Bürgerinitiativen zu Verfassungsänderungen stattfinden. Ebenfalls dürfen diese als Bürgerbegehren bei der Volksvertretung eingereicht werden. Allerdings kann deren Behandlung im Rahmen eines Bürgerentscheides nicht erzwungen werden. Die Volksvertretung kann jedoch, wenn in ihren Reihen dafür eine verfassungsgebende Mehrheit vorliegt, eine ihr oder von ihr vorgeschlagene Verfassungsänderung per Bürgerentscheid bestätigen lassen. Hierfür bedarf es im Bürgerentscheid ebenfalls einer verfassungsgebenden Mehrheit.
- Bürgerentscheide erfordern immer eine qualifizierte Mehrheit. Sofern eine Mehrheit – jedoch nicht eine qualifizierte Mehrheit – für die Forderung im Bürgerentscheid stimmen, sollen die Initiatoren einen finalen zweiten Bürgerentscheid fordern können.
- Eine Wahlbeteiligung von mind. 50% der Wahlberechtigten ist für die Gültigkeit eines Bürgerentscheides erforderlich.
- Strafmaße dürfen nicht via Bürgerentscheide festgesetzt werden. Bürgerentscheide zu strafrechtlichen Angelegenheiten dürfen lediglich über die Legalisierung oder Illegalisierung einer Sache oder Tat erfolgen.
- Steuern dürfen nicht durch einen Bürgerentscheid festgesetzt oder aufgehoben werden. Allerdings können hierzu Bürgerinitiativen gestartet und Bürgerbegehren eingereicht werden.
- Ein Bürgerbegehren gleichen Inhalts darf nicht mehrfach in derselben Legislaturperiode eingereicht werden. Eine Ausnahme hierzu gilt, sofern eine signifikante Änderung in den Umständen vorliegt. Über die signifikante Natur der Änderung hat im Zweifel ein Gericht zu urteilen.
IV. Trennung von Religion und Staat
Wir Sozialliberale fordern, dass in Deutschland alle Bürger_innen unabhängig von religiösen Anschauungen die gleichen Chancen haben und gleiche Bedingungen antreffen. Dafür braucht es eine echte Trennung von Religion und Staat. Keine Religion soll einer anderen vorgezogen und mehr Rechte erhalten dürfen.
Konkret fordern wir Liberale Demokraten daher die Abschaffung der Kirchensteuer sowie eine damit einhergehende kritische Überprüfung der Transferleistungen an Kirchen. Zudem sind alle religiösen Symbole aus öffentlichen Einrichtungen zu entfernen.
Den Gottesbezug im Grundgesetz sehen wir kritisch und unterstützen Bestrebungen diesen aus dem Grundgesetz zu entfernen.
Gesetzliche Feiertage mit religiösem Hintergrund sind zu überprüfen, wenn es gesetzlich anerkannte christliche Feiertage gibt, so sind im Sinne der Gleichberechtigung auch Feiertage anderer Religionen anzuerkennen. Einschränkungen des öffentlichen Lebens, vor allem im Rahmen der Vorschriften der sog. „stillen Feiertage“, lehnen wir rigoros ab.
Zusätzlich verweisen die Liberalen Demokraten an dieser Stelle auf den Programmpunkt „Bildung“ und ihre dortige Forderung den bisherigen klassischen Religionsunterricht durch ein umfassendes Fach „Werte und Normen“ zu ersetzen.