Tierschutz

Für die Liberalen Demokraten ist nicht nur die Achtung und der Schutz der Grund- und Menschenrechte, sondern auch die Schaffung und Wahrung eigenständiger Tierrechte ein zentrales Bedürfnis in ihrer politischen Arbeit. Zentraler Bestandteil müssen hierbei der Tierschutz und im Besonderen das Tierwohl sein. Tierquälerei und andere Verstöße gegen geltenden Tierschutz und das Tierwohl sind als Verbrechen gegen das Tier und nicht länger als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Mit großer Sorge sehen wir, dass in den vergangenen Jahren und auch den heutigen politischen Bemühungen im Bereich Tierschutz, national wie international, das Tierwohl zu oft auf der Strecke bleibt und keine ausreichende Beachtung findet.

Außerdem kritisieren wir, dass der Tierschutz bisher nicht als eigenständiges politisches Feld angesehen und angewandt wird. Der Schutz von Tieren darf nicht nur als notwendiges Übel in anderen politischen Feldern betrachtet und angewandt werden.

I. Tierrechte & Tierwohl

Wir Liberalen Demokraten fordern die Aufnahme des Tierwohls und von Tierrechten ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Tiere sind empfindungsfähige Lebewesen und müssen rechtlich endlich als solche betrachtet und behandelt werden.

Wir fordern darüber hinaus ein EU-weites Tierschutzrahmengesetz, welches sowohl das Tierwohl als auch die Tierrechte als Kernbereich umfasst und seine Gesetzespunkte davon ausgehend ableitet. In diesem Rahmengesetz sind zudem Kontrollmechanismen zu implementieren. Verstöße sind umgehend und hart zu ahnden und strafrechtlich zu verfolgen. Hierfür sind entsprechende Rechtsgrundlagen im Strafrecht zu schaffen.

Zudem müssen die Bundesrepublik Deutschland als auch die EU auf internationaler Ebene eindeutiger und eindringlicher für die Schaffung von Tierrechten und die Wahrung des Tierwohls einstehen. Tiere und ihr Wohl sind nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern weltweit bedroht.

II. Wildtiere

Unabdingbarer Bestandteil des Tierschutzes ist für uns der Artenschutz und der Erhalt der Artenvielfalt in der freien Wildbahn.

Wir stellen fest, dass Wildtiere auf die vielfältigsten Weisen in ihrem Wohl und ihrer Existenz bedroht sind und dass reine Zuchtprogramme zur Arterhaltung oder Ansiedlungsprogramme, wie seit vielen Jahren in Anwendung, keine ausreichende, wenn auch wichtige, Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen.

Die im Folgenden dargelegten Ziele und Forderungen sind vornehmlich in Deutschland und der EU, aber auch weltweit zu verfolgen und umzusetzen. Hier muss Deutschland und vor allem die EU entsprechend auf die Weltgemeinschaft einwirken.

Lebensräume

Die größte Bedrohung der Wildtiere geht von der Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume durch den Menschen aus. Wälder werden gerodet, Wiesen und Moore urbar gemacht, Gewässer begradigt, kanalisiert, gestaut oder verschmutzt, freie Flächen bebaut, versiegelt oder durch extensive Land- und Forstwirtschaft, großflächige Monokulturen und Herbizid-, Fungizid-, Rodentizid- und Pestizideinsatz unbewohnbar und auch die Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung tragen ihren Teil dazu bei Tieren ihren angestammten Lebensraum zu nehmen. Auch die globale Erwärmung trägt einen nicht unerheblichen Teil dazu bei. Dem Klimaschutz ist folglich zunächst eine vorrangige Rolle einzuräumen, da unserer Ansicht nach alle weiteren langfristigen Maßnahmen zum Tierschutz ohne ein kurz- und mittelfristig stabilisiertes Klima nicht erfolgreich sein werden (Weitere Informationen unter dem Programmpunkt „Klima“).

Es ist folglich nicht ausreichend, eine Art unter Schutz zu stellen, wenn nicht auch deren natürlicher Lebensraum unter Schutz gestellt wird.

Es müssen, nach Dafürhalten der Liberalen Demokraten, zusätzliche Programme ins Leben gerufen werden, die dafür Sorge tragen, heimischen Tieren den benötigten und artgerechten Lebensraum zur Verfügung zu stellen. Hier sind auch die Bürger_innen verpflichtet, im privaten Rahmen tätig zu werden.

Bezüglich der Forderungen zum Schutz und zur Verbesserung der Situation der natürlichen Lebensräume verweisen wir an dieser Stelle auf den Programmpunkt „Umweltschutz“.

Jagd

Wir sehen die Jagd als notwendiges Übel in der Erhaltung eines stabilen lokalen Ökosystems an. Die Jagd darf ausschließlich ein Instrument im Rahmen des Umweltschutzes zur Vermeidung lokaler Überpopulationen darstellen, sie dient somit einzig als Ersatz für den gegebenenfalls nicht vorhandenen Fressfeind.

Eine pauschale Bejagung von großen Raubtieren, wie Bär, Luchs und Wolf darf es nicht geben. Diese Tiere sind unter besonderen Schutz zu stellen.

Für die Erteilung eines Jagdscheines soll zukünftig die Ausbildung als Förster und ein eintragfreies Führungszeugnis verpflichtend sein.

Jagdmethoden, die dem Tierwohl widersprechen und folglich Tierquälerei darstellen, sind zu verbieten. Die Jagd ohne Jagdschein oder mit unerlaubten Mitteln ist konsequenter und härter zu bestrafen als bisher, hierfür müssen entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Die Vorschriften zur Jagd sind europaweit und weltweit zu vereinheitlichen und deren Einhaltung strengstens unangekündigt zu kontrollieren.

Jagd aus Gründen des Wildtierhandels ist verboten. Auch darf Jagd nicht länger zum Hobby oder als Attraktion betrieben werden.

Touristische Jagdangebote (sog. Jagdsafaris)

Es darf nicht sein, dass gut betuchte Menschen sich gegen Bezahlung mit frei wählbaren Jagdmitteln weltweit Jagderlebnisse auf z. T. seltene Tiere aus Gründen der persönlichen Unterhaltung und Profilierung erkaufen können. Die letzten Jahre haben immer wieder gezeigt, wie skrupellos dabei von den Anbietern vorgegangen wird und hierzu Tiere z. T. extra aus Schutzzonen herausgetrieben oder gelockt werden, um den vertraglich besiegelten Abschuss dem Kunden zu ermöglichen.

Wir Liberale Demokraten fordern daher eine weltweite Ächtung dieser Praxis. Zur empfindlichen Bestrafung von Anbietern und Kunden dieser „Events“ sind entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Fotosafaris sind, sofern sie die Tiere nicht stören, erlaubt und erwünscht, um den Einsatz für die Natur zu wecken.

Wildtierauffang- und -pflegestationen

Die Schaffung und Unterhaltung von Wildtierauffangstationen und -pflegestationen ist zu fördern. Zugehöriges Personal ist entsprechend auszubilden oder muss eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Diese Stationen, deren Betreiber sowie Personal sind regelmäßig engmaschig veterinäramtlich zu überprüfen. Ziel dieser Stationen muss in erster Linie die Wiederauswilderung der Schützlinge sein. Ist eine Auswilderung nicht mehr möglich, so ist dem Tier eine naturnahe artgerechte Pflege bis an dessen Lebensende zuteilwerden zu lassen. Hierfür müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Auch diese Pflege ist regelmäßig, engmaschig und unangekündigt veterinäramtlich zu kontrollieren.

Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Wildtiere

Wir begrüßen die Bestrebungen zur Wiederansiedlung heimischer Wildtiere, die aus ihren angestammten Bereichen vertrieben oder in ihnen ausgerottet wurden. Hierfür sind geschützte Zonen zu schaffen, in denen sich die Population zunächst ansiedeln und erholen kann. Hier müssen alle Bundesländer und Staaten Europas einheitlich zusammenarbeiten. Gleichsam müssen auch andere Wildtiere dort Schutz vorfinden. Neben den bekannten Großtieren wie Wisent, Luchs, Wolf oder Bär muss dies auch für Kleintiere und Insekten, z. B. der sog. „Dunklen Biene“ Apis mellifera mellifera (näheres hierzu unter III. Nutztiere — Imkerei), gelten.

Internationaler Wildtierhandel

Wir stellen fest, dass der internationale Wildtierhandel zu einer großen Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt geworden ist und einen Verstoß gegen das Tierwohl darstellt.

Die Liberalen Demokraten fordern daher die Einführung einer Positivliste, welche (Wild)Tierarten festlegt, die als Nutz- oder Haustier gehalten werden dürfen. Diese Positivliste ist in ein Gesetzespaket einzubinden, dass auch feste Bedingungen für den Handel und die Haltung dieser Tierarten unter Beachtung des Tierwohls und deren Kontrolle beinhaltet. Zugleich sind rechtliche Grundlagen zu schaffen, illegale Jagd, Handel und Haltung konsequenter, effizienter und härter verfolgen, unterbinden und bestrafen zu können.

Schmuggel/Handel geächteter Tierprodukte

Wir verurteilen die Jagd bzw. Wilderei von Tieren zur Gewinnung von Handelsprodukten bzw. Schmuggelgütern, die international geächtet oder ausschließlich aufgrund fragwürdiger medizinischer oder abergläubischer Gründe in manchen Personen- oder Kulturkreisen begehrt sind.

Zur Prävention sind strengere Kontrollen des Handels und ausgeweitete Schutzmöglichkeiten der betreffenden Tierarten in ihren Lebensräumen zu gewährleisten. Wilderei muss vor Ort effektiv bekämpft werden können, hierzu müssen Stellen und Institutionen zusätzlich geschaffen und bestehende besser gefördert und ausgebaut werden.

Es sind rechtliche Grundlagen zu schaffen, die Strafen auf diese Verbrechen drastisch zu erhöhen. Die Verfolgung muss international besser koordiniert werden. Hierfür ist die Schaffung einer speziellen Untersuchungsbehörde durch die UN eine denkbare Möglichkeit.

Walfang

Wir Liberalen Demokraten verurteilen die industrielle Jagd auf Wale. Zugleich fordern wir die von einigen Staaten zu anderen Zwecken ausgenutzte Jagderlaubnis auf Wale zu Forschungszwecken zu streichen.

Unserer Ansicht nach ist Walfang, wenn überhaupt, nur in einem kleinen und streng kontrollierten Rahmen erlaubt. Massentötungen von Walherden sind strikt zu verbieten. Eine Waljagd sollte, wenn dann nur im Rahmen der Populationssteuerung zulässig sein. Jagd- und Fangmethoden dürfen dabei nicht dem Tierwohl widersprechen.

III. Nutztiere

Die Liberalen Demokraten sehen, dass nicht nur die frei lebenden Wildtiere, sondern vor allem die nicht frei lebenden Nutztiere besonderen Schutz bedürfen. Die Haltungsbedingungen und -vorschriften der Nutztiere in Deutschland und Europa sind seit vielen Jahren weder mit dem Tierwohl noch Tierschutzgedanken vereinbar.

Wir stellen zudem fest, dass die Kontrollen zu selten und oftmals zu lasch in der Umsetzung erfolgen. Die gesetzlichen Vorschriften und vorgesehenen Strafen bei Verstößen sind verglichen mit dem verursachten Tierleid und Verstößen auf anderen Sektoren viel zu gering, um Wirkung zu zeigen und eine wirkliche Abschreckung darzustellen.

Nutzvieh

Wir verstehen unter Nutzvieh diejenigen Tierarten, die zur Gewinnung von Fleisch, Wolle, Milch, Eiern oder weiterer tierischer Produkte im Rahmen der Landwirtschaft oder der Selbstversorgung gehalten werden.

Vor allem in der landwirtschaftlichen Viehhaltung und Viehproduktion — wie es unschön heißt — werden die Tiere zunehmend nicht mehr als Lebewesen, sondern nur noch als Warenposten betrachtet. Dies hat sich in den Jahren mehr und mehr auch in den gültigen Rechtsvorschriften niedergeschlagen.

Die Liberalen Demokraten müssen bestürzt feststellen, dass alle von der nationalen und europaweiten Politik groß angekündigten Tierschutzpakete zu keiner Zeit zu einer tatsächlichen Verbesserung der vorherrschenden Bedingungen geführt haben. Wirklicher Tierschutz unter Beachtung des Tierwohls liegt in allen betreffenden Rechtspaketen nicht vor — nötige und weitreichende Reformen blieben aus und werden über neue Pakete, die den Status erhalten statt ändern, sogar noch weiter in die Zukunft verschoben. Wiederholt werden wirtschaftliche und industrielle Interessen über das Tierwohl und den Tierschutz gestellt.

Dieser Praxis muss ein Ende gesetzt werden. Daher stellen wir in unseren Forderungen und unserer politischen Arbeit das Tierwohl und den Tierschutz über die industriellen Interessen.

Haltungsbedingungen

Wir halten die aktuellen rechtlichen Vorschriften bezüglich der Haltungsbedingungen von Nutzvieh speziell bezüglich der Massentierhaltung von Nutzvieh für mit dem Tierwohl nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren wurden vielfältige Missstände bekannt, aber diesen wurde in der Folge nicht effektiv entgegengewirkt, um diese in Zukunft zu verhindern.

Wir fordern daher, dass die Tierhaltung von Nutzvieh zwingend auf das Tierwohl zugeschnitten werden muss. Industrielle und wirtschaftliche Interessen müssen diesem untergeordnet werden. Die aktuellen Zustände sind nicht länger zu tolerieren und bedürfen eines sofortigen Einschreitens vonseiten der europäischen und staatlichen Behörden — der Legislative und der Exekutive.

Konkret fordern die Liberalen Demokraten:

  • Es müssen offizielle Aufklärungskampagnen der Bevölkerung über die Zustände und die dem Tierwohl zuwiderlaufenden Missstände in der Nutzviehhaltung und Verarbeitung unternommen werden. Hierdurch muss der Bevölkerung vor Augen geführt werden, welche Folgen das eigene Konsumverhalten für die Tiere hat. Es muss ein Umdenken in der Bevölkerung stattfinden, sodass auch etwaige Preiserhöhungen auf tierische Produkte im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zugunsten des Tierwohls akzeptiert werden.
  • Als Sofortmaßnahme sind die rechtlich vorgeschriebenen Mindestflächen um mindestens Faktor 5 zu vergrößern. Stallungen, Käfige etc. müssen entsprechend ohne lange Übergangszeit angepasst werden. Wir schlagen hierzu einen Zeitraum von maximal 6–9 Monaten vor.
  • Bis 2040 in Deutschland und bis 2050 in Europa sind die vorgeschriebenen Mindestflächen weiter auf ein tierwohlgerechtes Maß zu vergrößern. Diese sind für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar durch Fachkräfte aus dem Tierschutzwesen ohne Einflussnahme durch die Industrie oder anderen nicht dem Tierwohl verpflichteten Interessenvertretern festzulegen. Die klassische Massentierhaltung, wie sie aktuell besteht, wird dadurch ohne ein unmittelbares Verbot dieser unmöglich gemacht.
  • Standboxställe sind in Deutschland bis spätestens 2030 — in Europa bis spätestens 2040 — in sog. Laufställe umzuwandeln, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Ab diesem Zeitpunkt tritt ein Verbot dieser Stallungen in Kraft.
  • Die Umwandlung von Viehstallungen hin zu sog. Kompostställen ist zu fördern.
  • Reine interne Stall- bzw. Käfighaltung ist schrittweise bis 2035 in Deutschland und bis 2045 in Europa abzuschaffen.
  • Tieren muss ein Zugang von Stall zu einer artgerechten und ausreichend dimensionierten Außen- bzw. Weidefläche gewährt sein.
  • Batterie- und Käfighaltung für Geflügel ist mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Die Bodenhaltung ist ein erster Zwischenschritt der Verbesserung, Ziel muss eine Rückkehr zur Freilandhaltung bzw. einer Mischform aus Boden- und Freilandhaltung sein.
  • Die sog. Kastenstände für Muttersauen sind zu verbieten. An deren Stelle sind großzügig dimensionierte und untergliederte Gehege, sog. Abferkelbuchten, die der Sau und den Ferkeln ausreichend Platz zur freien Bewegung und den Ferkeln Schutz- und Fluchtmöglichkeiten vor der Sau bieten, zur Abferkelung und während der Säugezeit zu nutzen.
  • Stallungen/Käfige/Gehege müssen Brandschutz- und Evakuierungskonzepte zum Schutz der Tiere im Brandfall aufweisen.
  • Tierhaltung und Schutzmaßnahmen müssen engmaschig und unangemeldet veterinäramtlich, feuerwehrtechnisch und vonseiten der Tierschutzverbände überprüft werden können.
  • Nutztierhaltung ist beim Veterinäramt anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht empfindlich zu bestrafen.

Der Import von bzw. der Handel mit tierischen Produkten, bei deren Herstellung die oben aufgeführten Vorschriften nicht eingehalten werden, ist mit Ablauf der jeweiligen Frist zu verbieten.

Futter und Futtermittel

Die Ansprüche und gesetzlichen Regelungen an das natürliche Futter bzw. industriell hergestellte Futtermittel müssen so hoch standardisiert sein, dass dadurch vom tierischen Produkt keine Gefahr für den Menschen ausgeht. Futtermittel sind hier analog zu Nahrungsmitteln für den Menschen zu werten, zu behandeln und zu kontrollieren.

Ferkelkastration

Wir Liberalen Demokraten lehnen die Ferkelkastration männlicher Ferkel und das Kupieren der Schwänze ohne Betäubung ab — dies ist unmittelbar zu verbieten. Durch bessere Haltungsbedingungen wird der Stresslevel der Tiere reduziert und ein gegenseitiges Schwanz- oder Ohrenbeißen wird verhindert, daher wird ein Kupieren der Schwänze unnötig und ist in Folge gänzlich, auch unter Betäubung, zu verbieten.

Bezüglich der von Ebern produzierten Geruchs- und Aromastoffe und entsprechend des als Fehlaroma behaftet angesehenen Fleisches männlicher Schweine müssen zum einen Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung durchgeführt werden, um für die Akzeptanz dieses Fleisches zu werben. Zudem existieren international derzeit mehrere vielversprechende Forschungsprojekte, die Bildung dieser Substanzen auf natürlichem Wege zu minimieren. In Folge wird eine Kastration männlicher Ferkel auch unter Betäubung unnötig.

Kükenschreddern

In der inzwischen einer Industrie gleichenden Hühnerproduktion für Legehennenbetriebe kommt es seit Jahren zur Aussortierung männlicher Küken. Diese werden unter unwürdigsten Bedingungen getötet und entsorgt (sog. „Kükenschreddern“).

Wir lehnen dieses Vorgehen kategorisch in aller Entschiedenheit ab und fordern ein sofortiges Verbot dieser Praxis. Die Hähne sind wahlweise der Mast und Schlachtung zuzuführen oder ihnen ist bis zu ihrem natürlichen Tod ein tierwohlgerechtes Leben in entsprechenden Stallungen bzw. Freigehegen angedeihen zu lassen.

Pelztiere

60% aller weltweit gehaltenen Pelztiere werden auf europäischen Pelzfarmen gehalten. Allein in den EU-Mitgliedsstaaten existieren derzeit rund 5000 Pelztierfarmen. Im Jahr 2017 wurden weltweit fast 65 Millionen Nerze zur Pelzgewinnung geschlachtet, hiervon stammten etwa 85 % von europäischen Nerzfarmen. Die Haltungsbedingungen auf europäischen und außereuropäischen Pelztierfarmen sind mit Tierschutz und Tierwohl nicht zu vereinbaren und dementsprechend in keinerlei Hinsicht artgerecht.

Aufgrund der fortschrittlichen und kostengünstigen technischen Möglichkeiten, naturrealistische Kunstpelze herzustellen, ist unserer Ansicht nach die Produktion und der Handel von Naturpelzen nicht länger zu dulden.

Wir fordern daher ein europa- und weltweites Verbot von Pelztierfarmen. Zudem ist auch der Handel mit Naturpelzen unter ähnlichen Auflagen wie dem Handel von Elfenbein zu verbieten und zu ächten. Es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen zur Kontrolle, Verfolgung und Bestrafung geschaffen werden.

Imkerei

Die Imkerei gehört nach Meinung der Liberalen Demokraten zum kulturellen, historischen Gut in Deutschland. Die Haltung von Honigbienen durch geschulte Imker_innen sollte, sofern diese nach anerkannten Grundsätzen geschieht, von örtlichen Behörden nicht kategorisch untersagt werden dürfen. Die Haltung von Bienenvölkern im privaten Garten, auf Hausdächern oder dem Balkon in zulässigen Bienenbeuten oder anderen geeigneten Behausungen wie historischen Bienenkörben oder eigens dafür präparierten Baumstämmen ist daher zu fördern.

Die Aufklärung der Gesellschaft über den Nutzen von Honig- und Wildbienen ist dabei dringend erforderlich, um mit vorherrschenden Fehlmeinungen aufzuräumen und Ängste vor Bienen zu nehmen. Hierdurch ist auch die Akzeptanz von Bienenhaltung im Umfeld der eigenen Wohnstatt zu steigern.

Es sollte behördlich lediglich beobachtet werden, dass es durch eine lokale Überrepräsentanz von Honigbienen zu Nachteilen für andere Insekten, insbesondere der heimischen Wildbienen und Hummeln kommt.

Die Varroamilbe (Varroa destructor) ist heutzutage der größte Feind der Honigbienenhaltung, da ein Befall zu Komplettverlusten des Volkes oder der Völker führen kann. Zur Behandlung sind derzeit in Deutschland lediglich die Verdunstung von Ameisensäure im Sommer und die Beträufelung der Bienen im Stock mit Oxalsäure- oder Milchsäurelösung in der kühleren Jahreszeit zur Zeit der Brutfreiheit zulässig. Alle Methoden bergen Risiken für die Bienen und oftmals sind beide Behandlungsmethoden jährlich durchzuführen. Eine weniger risikovolle und effizientere Methode zur Varroa-Behandlung ist die Sublimation von Oxalsäurekristallen. Diese stellt ist vielen Staaten die gängige Methode dar, ist jedoch in Deutschland verboten. Wir fordern daher die Zulassung der Oxalsäuresublimation im Rahmen der Varroa-Behandlung in Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten.

In Nord- und Westeuropa war ursprünglich die sog. Dunkle Biene (Apis mellifera mellifera) heimisch und wurde schrittweise durch andere Arten oder Züchtungen wie der Kärntner Biene (Apis mellifera carnica) oder der Buckfast Biene nahezu völlig verdrängt. Reine Dunkle Bienen gibt es in Europa aktuell nur noch in Teilen Skandinaviens oder auf einigen britischen Inseln. Belegstellen in Mitteleuropa sind selten und hier ist es oftmals bereits zu Einkreuzungen anderer Bienenarten gekommen.

Wir Liberalen Demokraten fordern daher auch in Deutschland wieder vermehrt geschützte großflächige Belegstellen für die Dunkle Biene zu schaffen und diese aktiv bei Imkerverbänden und Bienenhaltern wieder Interesse für diese zu wecken und mit falschen Vorurteilen gegenüber der dunklen Biene über Informationskampagnen aufzuräumen.

IV. Haustiere

Die Liberalen Demokraten verstehen unter Haustieren, diejenige Haltung von Tieren, die ausschließlich zum Hobbyzwecke bzw. der Passion für diese Tiere und gänzlich ohne wirtschaftliche Interessen begründet ist. Diese Tiere müssen nicht zwingend im Haus bzw. der Wohnung selbst untergebracht sein. Der Fachhandel muss die Käufer auf die Eigenarten der Tiere hinweisen.

Positivliste

Wie bereits unter Kapitel I. angeführt fordern wir die Einführung einer Positivliste, die festlegt, welche Tierarten als Haustier gehalten werden dürfen. Diese Positivliste soll auch einen Katalog an Mindestbedingungen für die Haltung dieser Tiere beinhalten.

Haltung

Die Haltung von Tieren hat art- bzw. rassegerecht unter Sicherstellung des Tierwohles zu erfolgen. Die Tierhaltung ist dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Haltungsbedingungen sind veterinäramtlich unangekündigt, in unregelmäßigen Intervallen zu überprüfen. Verstöße gegen die Anmeldepflicht empfindlich zu bestrafen.

Futter bzw. Futtermittel

Wir stellen fest, dass an Haustierfutter bisher deutlich geringere gesetzliche Maßstäbe gesetzt wurden als an Nutztierfutter, da diese, oder von ihnen entstammende Produkte, nicht als Nahrung für den Menschen dienen.

Wir fordern daher, die gesetzlichen Ansprüche an die Zusammensetzung und Qualität von Haustierfutter entsprechend der unter Kapitel II. gemachten Forderungen anzupassen.

Die Mehrwertsteuer auf Tiernahrung und -zubehör darf nicht niedriger sein als für Kindernahrung bzw. Kinderkleidung und -spielzeug.

V. Tierversuche

Wir Liberale Demokraten verurteilen Tierversuche, sehen jedoch auch, dass im Rahmen der aktuellen Wissenschaft (Stand 2020) mangels viabler und valider Alternativen derzeit noch nicht gänzlich auf Tierversuche verzichtet werden kann.

Wir fordern daher zur besseren Kontrolle und zur möglichst weitgehenden Reduzierung von Tierversuchen:

  • Tierversuche müssen analog zu Humanstudien ethisch vertretbar sein, d. h. es sind vor der Durchführung explizite Anträge des Vorhabens an einen Ethikrat zu stellen und von diesem zu bewerten und abzulehnen, sollte die Notwendigkeit bzw. Umsetzung ethisch nicht vertretbar sein
  • die Erforschung und Entwicklung von geeigneten Methoden — z. B. in Vitro oder Computersimulation — Tierversuche zu ersetzen ist zu fördern und voranzutreiben
  • Tierversuche im Kontext rein kosmetischer Belange sind abzulehnen
  • Tierversuche dürfen nur noch mit medizinischem, pharmazeutischem oder ernährungsphysiologischem Hintergrund durchgeführt werden
  • hohe Gebühren sind auf die Durchführung von Tierversuchen zu erheben, um diese gegenüber Alternativmethoden unattraktiv zu machen
  • strenge Auflagen an die Unterbringung, Ernährung und Behandlung der jeweiligen Tiere müssen eingeführt werden
  • strenge, behördliche Kontrollen der Einhaltung dieser Auflagen sind zu implementieren, diese müssen stetig und unangekündigt erfolgen
  • gesetzliche Regelungen sind zu schaffen, die die gezielte Verfolgung und harte Bestrafung von Verstößen oder das illegale Durchführen von Tierversuchen ermöglicht
  • den Tieren muss nach Ende der Versuchsreihe ein Leben in artgerechten und dem Tierwohl entsprechenden Umständen bis zu ihrem Tod zuteilwerden
  • für Tiere, die nach den Versuchen als Haustiere vermittelt werden können, ist keine Gebühr für diese Vermittlung vonseiten des Versuchsbetreibers zu erheben, um so keinerlei finanziellen Gewinn aus Tierversuchen schlagen zu können
  • für tierärztliche Kosten, die als Folge der Versuche verursacht werden, hat die Institution aufzukommen, die die Versuche beauftragt und/oder durchgeführt hat. Diese Folgekosten sind bei geförderten Projekten in die Posten der benötigten Projektgelder zu inkludieren.

Studien an lebenden Tieren bezüglich der Erforschung ihres Verhaltens, ihrer Lebensweisen, o. ä. sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Diese sollen weiterhin durchgeführt werden dürfen, sofern das Tierwohl gewahrt bleibt.