Verfassungsgerichtsurteil zum Mietendeckel

Von Dieter Schulz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel der Rot-Rot-Grünen Landesregierung in Berlin für verfassungswidrig erklärt. Damit scheitert das wichtigste Instrument der Regierenden im Kampf gegen immer weiter steigende Mietpreise in der Bundeshauptstadt.

Wir Liberale Demokraten hielten dieses Urteil bereits lange für absehbar, Rechtsexperten hatten wiederholt diesbezüglich gewarnt. Umso schwerwiegender ist das Versagen der Landesregierung im Umgang mit der Problematik. Die Wohnungspreise sinken weiterhin nicht und auf diejenigen, die auf die Politik vertraut und den Mietendeckel in Anspruch genommen haben, kommen hohe Nachzahlungen zu.

Das Problem der Wohnungsnot ist ein fundamentales in den deutschen Metropolen und muss als solches behandelt werden. Nur mit genügend, insbesondere sozialem, Wohnungsneubau ist die Preisspirale zu stoppen. Dieser Realität müssen sich die Verwaltungen der Städte stellen. Wir werden höher und dichter bauen müssen, um für alle Menschen Platz zu finden.

Zudem müssen wirksame – und legale – Mechanismen zur Begrenzung der Mietpreise in Zusammenarbeit mit Expert_innen aus allen Feldern entwickelt werden, die den Menschen Entlastung und langfristige Planungssicherheit ermöglichen. Virtue signalling, wie es Rot-Rot-Grün an den Tag legt, hilft niemandem.

Insbesondere müssen nun neue Lösungen für alle gefunden werden, auf die durch den Wegfall des Mietendeckels nun Nachzahlungen zukommen. Diesen Menschen droht akute finanzielle Not.

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