Vertrauenspersonen
Der Bundesparteitag wählt zwei Vertrauenspersonen möglichst unterschiedlichen Geschlechts für eine Amtszeit von drei Jahren. Aufgabe der Vertrauenspersonen ist es, den Mitgliedern beim Erhalt einer sicheren, vertrauens- und respektvollen Parteiumgebung zur Seite zu stehen. Sie werden aktiv bei Konflikten und Beschwerden zwischen Mitgliedern der Partei oder im Zusammenhang mit ihnen.
Die Vertrauenspersonen können anonym kontaktiert werden und verpflichten sich über die an sie herangetragenen Sachverhalte zur Verschwiegenheit. Eine Ausnahme hiervon stellt ausschließlich der Kontakt zu Polizei und Justiz im Fall dar, dass die Vertrauensperson annehmen muss, dass jemand eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Im Falle von strafrechtlich relevanten Vorfällen muss auch der Vorstand informiert werden.