Europäischer Medizinpass

Wir fordern die Schaffung und Umsetzung eines EU-weiten digitalen Medizinpasses wie folgt:

  1. Personen mit Aufenthalt in europäischen Ländern können sich dafür entscheiden, ihre aktuellen Arzneimittelverschreibungen in das System des digitalen Medizinpasses aufnehmen zu lassen. Außerdem können sie angeben, welche ihrer Verschreibungen in den Pass aufgenommen werden sollen, und sie können sich jederzeit dagegen entscheiden.
  2. Der Zugriff auf die Daten einer Person wird außerhalb der zuständigen Gesundheitsbehörde über den folgenden Weg möglich sein:
    1. Die reisende Person muss ihre Zustimmung erteilen, z.B. durch Eingabe eines Passcodes in eine App auf ihrem Gerät, die einen Einmalschlüssel über einen QR-Code offenbart.
    2. Die überprüfende Person muss zunächst eine Zugangsberechtigung für das Gesamtsystem haben.
    3. Um die Gültigkeit der ärztlichen Verschreibung der reisenden Person zu überprüfen, scannt die befugte Kontrollperson den QR-Code mit einer App auf ihrem Gerät, die ein binäres positives oder negatives Ergebnis zusammen mit einer entsprechenden Beschreibung des Medikaments liefert.
  3. Die oben beschriebenen Schritte sollen sicherstellen, dass ein Reisender das Recht hat, die Mindestinformationen vorzulegen. Nichtsdestotrotz können sie, wenn sie sich dafür entscheiden, ihre Liste aktiver Verschreibungen innerhalb der App einsehen und sie anderen freiwillig vorlegen.
  4. Reisende haben das Recht, sich zu weigern, im Rahmen des Digitalen Medizinpasses weitere Informationen vorzulegen, die nicht in dem in Abschnitt 2 beschriebenen Ablauf enthalten sind, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
  5. Da die Gesundheitssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten oft sehr unterschiedlich sind, kann jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, welche Behörde die Einzelheiten des Rezepts in das Passsystem eingeben darf, z.B. der Arzt, die Krankenkasse, der staatliche Gesundheitsdienst