Steuern

Steuern sind kein Selbstzweck. Sie finanzieren den Staat, damit dieser individuelle Freiheit durch Rechtssicherheit, Infrastruktur und soziale Absicherung fördern und schützen kann. Für uns Liberale Demokraten ist deshalb nicht die Frage, ob Steuern erhoben werden sollen, sondern ob sie so erhoben werden, dass sie individuelle Freiheit erhöhen, statt sie unnötig zu reduzieren.

Ein gutes Steuersystem ist einfach, transparent und gerecht. Einfach, weil Bürokratie Ressourcen vernichtet, die produktiver eingesetzt werden könnten. Transparent, weil nur wer versteht, was er zahlt und warum, dem Staat gegenüber mündig bleibt. Gerecht, weil zusätzliche Leistung sich auf allen Einkommensstufen lohnen muss und weil gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gleich behandelt werden sollte, unabhängig davon, ob das Einkommen aus Arbeit oder Kapital stammt.

Das deutsche Steuersystem erfüllt diese Anforderungen heute nicht. Ein über Jahrzehnte gewachsenes Geflecht aus Ausnahmen, Doppelstrukturen und ungeregelten Wechselwirkungen belastet hauptsächlich diejenigen, die weder die Mittel für aufwendige Steuergestaltung noch die Zeit für komplizierte Erklärungen haben: die arbeitende Mitte.

Wir Liberale Demokraten wollen das ändern. Nicht durch höhere Steuern für alle, sondern durch ein System, das faire Beiträge einfordert, Leistung belohnt und Vermögensaufbau durch eigene Arbeit ermöglicht.

I. Faire Beiträge zum Gemeinwesen

Fairness im Steuersystem bedeutet nicht, dass alle dasselbe zahlen, sondern dass gleiche Leistungsfähigkeit gleich belastet wird und niemand durch die Struktur des Systems benachteiligt wird. Heute ist beides nicht gewährleistet: Wer arbeitet, zahlt überproportional viel; wer geschickt gestaltet, oft erschreckend wenig. Wer unterjährig in den Arbeitsmarkt eintritt, wird durch den Vorabzug bestraft. Wer heiratet, erhält Vorteile, die strukturell Abhängigkeit fördern statt Partnerschaft auf Augenhöhe.

Die folgenden Maßnahmen setzen an diesen konkreten Ungerechtigkeiten an. Sie entlasten die arbeitende Mitte, vereinfachen das System und schließen Lücken, die heute systematisch zulasten derjenigen gehen, die keine Gestaltungsspielräume haben.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer (zumeist in Form der Lohnsteuer) ist für einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen in Deutschland verantwortlich und dabei eine der gerechtesten Formen der Besteuerung, da sie dem Leistungsprinzip entsprechend höhere Einkommen anteilig und in absoluten Zahlen stärker belastet. Ausgebliebene Reformen haben jedoch dazu geführt, dass dieses Leistungsprinzip zunehmend Risse zeigt. Während die Grenze für den Spitzensteuersatz 1980 beim 4,3-Fachen des Durchschnittseinkommens lag, lag sie 2023 nur noch beim 1,2-Fachen. Dadurch werden gute Facharbeitergehälter unangemessen belastet.

Wir Liberale Demokraten fordern deshalb eine umfassende Reform und Vereinfachung der Einkommenssteuer, die die arbeitende Mitte unseres Landes spürbar entlastet. Unser Vorschlag umfasst drei Komponenten:

  • Eine erhebliche Erhöhung des Grundfreibetrags auf 20.000 € mit einer festen Kopplung an die Armutsgrenze. Wer netto unter der Armutsgrenze landet, sollte keine Steuern auf sein zu geringes Einkommen zahlen müssen.
  • Ein linear ansteigender Grenzsteuersatz, beginnend bei 30 % auf den ersten steuerpflichtigen Euro (also nach Grundfreibetrag und Abzügen), ansteigend auf 50 % bei 100.000 € zu versteuerndem Einkommen (zu versteuerndes Einkommen liegt typischerweise deutlich unter dem Bruttolohn), damit Zuverdienste nicht durch einen Tarifsprung bestraft werden.
  • Ein erhöhter Reichensteuersatz von 55 % bei gleichbleibender Einkommensgrenze im Vergleich zum heutigen Stand und gleichzeitiger Abschaffung des Solidaritätszuschlages (Soli).

Diese Komponenten würden zu einer reduzierten Steuerlast für alle Arbeitnehmenden bis 100.000 € Bruttoeinkommen führen. Besonders stark entlastet würden Einkommen zwischen 30.000 € und 60.000 € Bruttoeinkommen. Zur anteiligen Gegenfinanzierung würden sehr hohe Einkommen stärker belastet. Zu betonen ist dabei insbesondere die steuerreduzierende Wirkung des Grundfreibetrags in allen Einkommensklassen, die den höheren Spitzensteuersatz lange ausgleicht.

Der Spitzensteuersatz würde damit weiterhin niedriger liegen als im historischen Langzeitvergleich. Bis 1999 lag er bei 53 %, in den 70ern und 80ern sogar bei 56 %.

Zusätzlich müssen Regelungen getroffen werden, um Personengesellschaften nach der Reform gegenüber Kapitalgesellschaften steuerlich attraktiv zu halten, etwa durch eine erhebliche Vereinfachung der niedrigeren Besteuerung nicht entnommener Gewinne (Thesaurierung) und der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft.

Fairerer Lohnsteuerabzug bei unterjähriger Beschäftigungsaufnahme

Nimmt ein Arbeitnehmer unterjährig erstmals eine Beschäftigung auf, etwa nach Studium, Ausbildung, Elternzeit oder längerer Erwerbslosigkeit, wird der monatliche Lohnsteuerabzug so berechnet, als würde das erzielte Monatseinkommen das gesamte Kalenderjahr über erzielt. Die tatsächlich abgeführte Lohnsteuer übersteigt damit die am Jahresende geschuldete Steuer erheblich. Zwar wird diese Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet – jedoch erst mit erheblicher Verzögerung, ohne Verzinsung und nur unter dem bürokratischen Aufwand einer vollständigen Steuererklärung. De facto gewähren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Staat damit ein zinsloses Darlehen.

Wir Liberale Demokraten fordern daher die Einführung einer automatischen unterjährigen Anpassung. Mit der Meldung des neuen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (etwa via ELStAM) errechnet die Finanzverwaltung dabei die korrekte Höhe des Lohnsteuerabzugs für das verbleibende Jahr auf Basis des tatsächlich zu erwartenden Jahreseinkommens. Ein Korrekturantrag sollte, wenn nötig, durch die Arbeitnehmer_innen gestellt werden können.

Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting begünstigt Ehepaare mit stark ungleicher Einkommensverteilung und setzt damit einen strukturellen Anreiz, dass ein Ehepartner – statistisch überwiegend Frauen – auf Erwerbsarbeit verzichtet oder diese stark reduziert. Dies trägt zur Altersarmut bei und widerspricht dem liberalen Grundsatz der individuellen wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Wir Liberale Demokraten fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings und den Übergang zur vollständigen Individualbesteuerung. Diese Umwandlung soll durch ausgeweitete steuerliche Vorteile für Eltern unabhängig vom Familienstand aufwandsneutral ausgestaltet werden, um eine Mehrbelastung zu vermeiden. So kommen sie verheirateten wie unverheirateten Eltern gleichermaßen zugute.

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie soll die Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht abgeschafft werden, sondern auf Lebenspartner, welche einen gemeinsamen Haushalt bilden, ausgeweitet werden. Dies fördert die Vereinfachung des Besteuerungssystems und bedeutet weniger Arbeit für die Finanzbehörden, da so das Erklärungsaufkommen deutlich gesenkt werden kann und die Quote für vollmaschinelle Veranlagungen erhöht wird. Auch die Verteilung der Freibeträge, etwa für Kinder, kann so einfacher und übersichtlicher erfolgen.

Ermäßigte Umsatzsteuersätze modernisieren

Für einige Produkte wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse und Hygieneartikel wie Tampons wird nur eine ermäßigte Umsatzsteuer in Höhe von 7 % statt 19 % erhoben.

Das Umsatzsteuergesetz sollte unserer Meinung nach dahin gehend modernisiert werden, dass vor allem Güter des täglichen Bedarfs, die der Grundversorgung dienen, vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % profitieren.
Wir möchten die Liste an die Lebensrealität der Bevölkerung anpassen und unter anderem bei sämtlichen pflanzlichen Ersatzprodukten für tierische Lebensmittel die ermäßigte Mehrwertsteuer erheben.

Grundsteuer durch Bodenwertsteuer ersetzen

Boden ist kein Produkt menschlicher Arbeit oder unternehmerischen Risikos – sein Wert entsteht durch gesellschaftliche Infrastruktur und öffentliche Investitionen. Wer Grund und Boden hält, ohne ihn produktiv zu nutzen, profitiert von dieser gesellschaftlichen Wertschöpfung, ohne einen eigenen Beitrag zu leisten. Das ist weder marktwirtschaftlich noch gerecht.

Wir Liberalen Demokraten setzen uns deshalb für eine Reform der Grundsteuer hin zu einer reinen Bodenwertsteuer ein. Besteuert werden dann nicht Gebäude, Investitionen und Modernisierungen, sondern der reine Bodenwert. Wer baut, saniert oder verdichtet, wird nicht bestraft. Wer Grundstücke in begehrten Lagen brachliegen lässt, trägt seinen fairen Anteil. Das stärkt den Wohnungsbau, bremst Spekulation und macht die Kommunalfinanzierung verlässlicher.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die örtlichen Gutachterausschüsse soll überarbeitet werden. Bisher erfolgt diese mittels Kaufpreissammlung, d.h. der Bodenrichtwert ist nur von Verkäufen abhängig. Es gibt bisher nicht die Möglichkeit sich mittels Einspruch gegen den festgestellten Bodenrichtwert zu wenden, sodass dieser zu einem Grundsteuerrelevanten Stichtag geändert werden kann. Es soll möglich sein auch Grundstücksspezifische Merkmale (z.B. Hanglage, Umweltverschmutzung oder Bodenverunreinigungen) über den Bodenrichtwert zu berücksichtigen.

Die Vermögensarten (Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen) bleiben bestehen.

Über die Steuermesszahl soll eine Abgrenzung zwischen Wohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken, Gartenflächen, baureifem Land und Landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden.

Eine solche Reform ist auf Bundesebene durchzuführen, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Die Hebesatzautonomie der Gemeinden bleibt erhalten. Übergangsweise ist die Nutzung der Öffnungsklausel durch einzelne Länder wünschenswert, um die Bodenwertsteuer dort frühzeitig einführen zu können. Baden-Württemberg zeigt, dass ein reines Bodenwertmodell funktioniert. Es ist Zeit, diesen Ansatz bundesweit zu verankern und schrittweise auch im Aufkommen zu einer relevanten Besteuerungsform in Deutschland zu machen.

Abschaffung der kalten Progression

Zusätzlich zu sozialpolitischen Maßnahmen gegen die Folgen der steigenden Inflation ist die Abschaffung der sogenannten kalten Progression sinnvoll. Dazu wollen wir den Gesetzgeber an verbindliche Regelungen zu deren Ausgleich binden. Vorbild hierbei sind uns die Lösungsmodelle in Frankreich und der Schweiz, die jährlich eine Anpassung des Steuertarifs an die Teuerungsrate vornehmen.

Verschmelzung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer

Auf den Gewinn von Körperschaften fallen heute zwei separate Steuern an: Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen, aber systematisch unnötig. Sie erhöht den Aufwand für Unternehmen und erschwert die steuerliche Planung, ohne einen inhaltlichen Mehrwert zu bieten. Im Sinne unseres allgemeinen Ziels der Steuervereinfachung fordern wir Liberale Demokraten die Zusammenführung beider Steuern zu einer einheitlichen Unternehmenssteuer.

Die Reform muss aufkommensneutral gestaltet werden. Die Steuererlöse sind so zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen, dass keine Ebene gegenüber dem Status quo strukturell schlechtergestellt wird. Da die Gewerbesteuer heute eine standortpolitische Funktion erfüllt, ist ein kommunal festsetzbarer Hebesatz beizubehalten, jedoch mit definierten Ober- und Untergrenzen, um einen schädlichen Steuerunterbietungswettbewerb zwischen Kommunen zu verhindern. Für Kleinunternehmen und das Personalgewerbe sind zudem geeignete Freibeträge oder Staffelungen vorzusehen, damit die Zusammenführung nicht zu einer höheren Gesamtbelastung für sie führt. Bislang von der Körperschaftssteuer befreite Körperschaften – insbesondere gemeinnützige Organisationen – bleiben von der zusammengeführten Steuer befreit.

Zur konkreten Ausgestaltung sind Fachleute aus dem Steuerrecht, Interessenverbände des Mittelstands sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zu konsultieren.

II. Vermögensaufbau durch eigene Arbeit

Vermögen entsteht in Deutschland heute überwiegend durch Erbschaft – nicht durch Arbeit und Sparen. Das ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis eines Steuersystems, das Kapital bevorzugt und den schrittweisen Aufbau kleiner Vermögen strukturell erschwert. Wer keine Immobilie erbt, hat auf dem heutigen Markt kaum noch Chancen auf Wohneigentum, wer keine Aktienkultur vorgelebt bekommt, findet im Steuerrecht wenig Ermutigung.

Liberale Politik setzt hier an den Rahmenbedingungen an: nicht durch staatliche Umverteilung von oben, sondern durch den Abbau von Hürden, die Menschen daran hindern, selbst vorzusorgen und Eigentum zu bilden. Die folgenden Maßnahmen erleichtern den Ersterwerb von Wohneigentum und schaffen steuerliche Anreize für private Kapitalanlagen – mit besonderem Augenmerk auf diejenigen, die noch am Anfang des Vermögensaufbaus stehen.

Keine Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb

Wer erstmals eine Immobilie zur eigenen Nutzung erwirbt, sollte keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die Grunderwerbsteuer stellt beim Ersterwerb in einer Lebensphase, in der Eigenkapital knapp und die Finanzierungsbelastung ohnehin hoch ist, eine erhebliche Einstiegshürde dar.

Die Befreiung soll ausschließlich für natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland beim erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder beim Erwerb eines Grundstücks zum Bau eines solchen gelten. Spekulativer Erwerb, Zweitwohnsitze und gewerbliche Nutzung sind ausdrücklich auszunehmen.

Hypothekenzinsen bei Ersterwerb steuerlich absetzen

Wer erstmals eine Immobilie zur Eigennutzung erwirbt und hierfür ein Darlehen aufnimmt, sollte die anfallenden Hypothekenzinsen von der Einkommensteuer absetzen können. Diese Regelung würde den Wegfall der Grunderwerbsteuer ergänzen und die laufende Finanzierungsbelastung in den ersten Jahren des Eigentumserwerbs reduzieren, in denen der Zinsanteil der Tilgungsrate typischerweise am höchsten ist.

Die genaue Ausgestaltung, insbesondere Höchstbetrag und Laufzeit der Absetzbarkeit, soll im Gesetzgebungsverfahren unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkung festgelegt werden. Eine vergleichbare Regelung besteht für vermietete Objekte bereits.

Faire Besteuerung von Kapitaleinkünften

Kapitaleinkünfte, also Erträge aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, werden in Deutschland seit 2009 pauschal mit 25 % besteuert, unabhängig davon, ob sie bei einem Kleinsparer oder einem Großvermögen anfallen. Wer von Kapitaleinkünften lebt, zahlt dadurch weniger als jemand, der denselben Betrag durch Arbeit verdient.

Wir Liberale Demokraten fordern die Abschaffung der pauschalen Abgeltungssteuer und ihre Ersetzung durch eine progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dazu teilt der Anleger seiner Bank oder seinem Broker einmalig seine Steueridentifikationsnummer mit. Die Bank oder der Broker führt die anfallende Steuer ohne zusätzlichen Aufwand für den Anleger automatisch an das Finanzamt ab. Verluste werden dabei ebenso automatisch verrechnet, sodass Rückerstattungen ohne gesonderten Antrag erfolgen. Wer keine Steueridentifikationsnummer mitteilt, zahlt automatisch den Höchststeuersatz; eine nachträgliche Erstattung bleibt möglich.

Um den Vermögensaufbau bei Menschen mit normalem Einkommen gezielt zu fördern, fordern wir zusätzlich einen steuerlich bessergestellten staatlichen Rentenfonds (siehe Themenprogramm „Rente“). Zusätzlich setzen wir uns für einen erhöhten, fest an die Inflationsrate gekoppelten Sparerpauschbetrag von 5.000 € jährlich ein.

Erbschafts- und Vermögenssteuer

Wir Liberale Demokraten sehen die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich sehr kritisch. Eine Gesellschaft in der wenige Menschen einen sehr großen Teil des Vermögens besitzen, während die Mehrheit der Bevölkerung sich solche Vermögen niemals erarbeiten können, droht immer unfreier zu werden. Erbschaften und Schenkungen machen schon heute 51% des Gesamtvermögens aus. Dadurch wird unsere Leistungsgesellschaft zur Erbengesellschaft, in der die Geburtslotterie maßgeblich den eigenen Lebensweg vorzeichnet. In einer Welt in der Geld Macht bedeutet, ist diese Vermögenskonzentration eine langfristige Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Für diese Zwecke sehen wir die Erbschaftssteuer als bestes Mittel an, um diese Herausforderungen anzupacken. Deshalb setzen wir für eine Reform der Erbschaftssteuer folgende Eckpunkte:

  • Aktuell werden mittlere Erbschaften durch Vermeidungsstrategien höher besteuert als große Erbschaften – wir wollen alle sogenannten „Steuerschlupflöcher“ schließen und so für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem sorgen.
  • Starke Schultern können viel Tragen – deshalb sehen wir es als fair an, wenn ganz große Erbschaften künftig höher besteuert werden. Im Gegenzug soll der Freibetrag steigen.
  • Wir wollen es allerdings durch Stundung ermöglichen die Zahlung der Erbschaftssteuer auf bis zu zwanzig Jahre statt wie bisher nur auf sieben Jahre zu strecken.
  • Die Dauer der Stundung soll künftig nicht mittels Einzelfallprüfung, sondern vermögensabhängig verfügbar sein.
  • Die Stundung soll den Grundsätzen des §222 der Abgabenordnung (AO) folgen, d.h. sie soll zur Vermeidung von unbilligen Härten für den Steuerschuldner dienen. Dabei kann auch die Verzinsung des Steueranspruchs erfolgen. Die Verzinsung erfolgt analog nach §234 AO und die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach den Bestimmungen des §238 Abs. 1 AO (Stand 2026: 0,5% pro Monat). Es soll die Wahl zwischen der Stundung nach dem ErbStG und der nach §222 AO bestehen. Beides soll nicht nebeneinander möglich sein.

Des Weiteren sehen wir es nicht als realistisch an, eine auf Basis des Grundgesetzes funktionierende, wirksame und effiziente Vermögenssteuer einzuführen und fordern deshalb ihre endgültige Abschaffung. Die Wirkung dieser von Vielen geforderten Steuer soll durch unsere angepasste Erbschaftssteuer erzielt werden.