Urheberrecht im Netz – Upload Filter

Von Bernd Grothkopp

Jede Form und Art einer Zensur, ebenso jede Maßnahme und Regelung, die Zensur ermöglichen kann, auch wenn das angeblich nicht beabsichtigt ist, sind abzulehnen. Deshalb darf es zum Schutz gegen Zensur und zum Schutz der Meinungsfreiheit keine Behinderung beim Hochladen von Daten geben. Alles muss durchgelassen werden.

Zulässig sollte bestenfalls die Identifizierung der Inhalte sein. Uploadfilter können allerdings genutzt werden, um zum einen rechtswidrige Inhalte zu erkennen, zu markieren und zur Anzeige zu bringen, zum anderen Urheberrechte zu identifizieren und die Benachrichtigung und Entlohnung anzustoßen.

Aber es sollte nie ohne richterlichen Beschluss im Einzelfall ein Hochladen verhindert werden. Am besten wären auch Algorithmen, die hochgeladene Daten markieren, so dass daraus jederzeit später ein Urheberrecht (wer hat was zuerst hochgeladen) abgleitet werden kann. Ideal wäre, wenn jedes Bild, jeder Text, jeder Ton bei Übereinstimmung automatisch mit dem zuerst im Netz Veröffentlichtem verlinkt wird. Es ist nicht sinnvoll, Social Media haftbar zu machen für die Verletzung von Urheberrechten, man sollte sie nur verpflichten, über erkannte Regelverstöße zu informieren.

Das jetzt beschlossene EU-Gesetz zum Urheberrecht im Netz ermöglicht Zensur und birgt im Gegensatz zur Argumentation der Befürworter die Gefahr, dass nicht die Entlohnung verbessert, sondern die Verbreitung von Inhalten behindert wird. Das ist nicht im Sinne der Urheber und führt nicht zu besserer Entlohnung. Im Gegenteil, es trifft zu allererst die Schwächsten, die sich eine Belohnung nicht erstreiten können.

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