Bildung

Kindern die größtmöglichen Chancen zu eröffnen, ist eines der wichtigsten Ziele sozialliberaler Politik. Möglich ist das nur durch moderne, gut finanzierte Bildung, denn diese ist die Grundlage für die Zukunft der nächsten Generation und somit auch für die Zukunft der Gesellschaft.

Bildung ist für die Liberalen Demokraten der Weg in ein selbstbestimmtes Leben und damit Ausdruck der Freiheit. Deshalb müssen ambitionierte Reformen angestoßen und es muss in die Bildung investiert werden. Ein Sparen an der Bildung ist schädlich für die Zukunft der Gesellschaft.

Für uns Liberale Demokraten ist klar, dass die individuelle Entwicklung und Förderung der Kinder im Mittelpunkt stehen muss. Talente, Interessen und Stärken der Kinder müssen erkannt und gezielt gefördert werden; sie dürfen vor allem mit ihren Schwächen nicht sich selbst überlassen bleiben, sondern ihnen muss Unterstützung zuteilwerden.

I. Ein flexibles Schulsystem

Rückbau des Bildungsföderalismus

Wir Liberalen Demokraten fordern ein bundesweit einheitliches Bildungssystem, durch das eine bundesweite Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der jeweiligen Schulabschlüsse gewährleistet wird und Umzüge in Deutschland auch für Kinder problemlos möglich macht. Der Bund hat dabei ein für alle Länder geltendes minimales Bildungssystem zu definieren, welches von den Ländern verwaltet wird und durch Einbringung von Verbesserungsvorschlägen bundesweit gültig optimiert werden kann.

Zahlreiche Studien der letzten Jahre belegen eindeutig, dass in der Bundesrepublik ein deutliches Bildungsqualitätsgefälle zwischen den einzelnen Bundesländern existiert. Die Tatsache, dass so schon allein der Wohnort als Kriterium über die Bildungschancen eines Kindes entscheidet, ist ein Missstand, der für uns Sozialliberale nicht länger hinnehmbar ist.

Ferner stellen wir fest, dass bisher der Weg zum gleichen Abschluss nicht nur zwischen den einzelnen Ländern verschieden ist. Neben Präferenzen in den Ausbildungsbetrieben sind diese Voraussetzungen auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt, wodurch ein Hochschulwechsel zusätzlich oft erschwert wird (hierzu mehr im Programmpunkt Studium und Ausbildung).

Abitur nach 13 Jahren

Wir Liberale Demokraten stellen fest, dass das Abitur nach 12 Jahren zu oft zu einer Überforderung der Schüler_innen führte, da der bestehende Lehrplan nicht oder nur unzureichend eingekürzt wurde, worunter unmittelbar die Bildungsqualität litt.

Aus diesem Grund begrüßen wir die Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren an vielen Gymnasien und Gesamtschulen in den Bundesländern. Diese Entwicklung ist zwingend auf alle Länder auszuweiten.

Um jedoch die Wahlmöglichkeiten der Elternhäuser, aber vor allem, die der, in diesen Fällen nicht selten hochbegabten, Schüler_innen zu berücksichtigen, ist es wünschenswert an einzelnen Schulen auch das Angebot eines „Turbo-Abiturs“ nach 12 Jahren zu ermöglichen.

Bundesweite zentrale Abschlussprüfungen an weiterführenden Schulen

Wir Liberalen Demokraten begrüßen die zentral durchgeführten Abschlussprüfungen an den weiterführenden Schulen. Durch diese ist eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegeben und der Wohnort und die damit zusammenhängende Schulwahl führt nicht mehr unmittelbar zu einer Bevor- oder Benachteiligung. Aus diesem Grund fordern wir die Abschlüsse nicht nur landes- sondern auch bundesweit zentral zu steuern und zu vereinheitlichen. Somit wird gewährleistet, dass Abschlüsse einer Schulform über alle Länder hinweg etwa auf der gleichen Grundlage basieren und folglich gleichberechtigt und gleichgestellt sind. Eine solche Vergleichbarkeit erleichtert auch den Betrieben die Einstellung neuer Auszubildender und stellt für Studieninteressierte ein gerechtes Kriterium zur Zulassung dar.

Ganztagsschule

Für uns Liberale Demokraten ist unter Berücksichtigung noch zu nennender Fördermaßnahmen und anderer Forderungen, wie der Hausaufgabenbetreuung, die Einführung der Ganztagsschule unerlässlich.

In dieser Form können der fächergebundene Lehrbetrieb vormittags und mittags durchgeführt sowie nach einer längeren Mittagspause die neuen Angebote als nachmittägliche Kurse angeboten werden. Neben den Förderkursen und den Hausaufgabenbetreuungen sind weitere Angebote im sportlichen, kulturellen, sprachlichen, naturwissenschaftlichen, sozialen oder musisch‒ künstlerischen Bereich sofern möglich anzubieten. Der Besuch der wählbaren Kurse ist dabei an einem von der Schule festzulegenden Nachmittag in der Woche Pflicht. An den weiteren Tagen sollen diese und weitere Kurse freiwillig besucht werden können, wenn die Schüler_innen und Erziehungsberechtigten dies wünschen.

Die Ganztagsschulen sind dabei zur Verpflegung der Schüler_innen dazu verpflichtet Mensen oder zumindest Cafeterien, mit einem entsprechenden Angebot an warmen und kalten Speisen und Getränken, einzurichten.

Die dort ausgegebenen Mahlzeiten sind den Schulkindern kostenlos anzubieten und es ist verstärkt auf deren Ausgewogenheit und Qualität zu achten. Die Finanzierung dieses Angebotes soll über den Schulträger zumeist aus Steuermitteln erfolgen, nicht das Budget einer Schule schmälern und auch nicht über Schulgebühren auf die Erziehungsberechtigten der Kinder umgelegt werden.

Verpflichtendes Vorschuljahr

Zur Sicherstellung der Schulfähigkeit der Kinder und zur noch zu nennenden besseren sprachlichen Förderung ist nach Meinung der Liberalen Demokraten ein Pflicht-Vorschuljahr einzuführen. Dies hilft es sicherzustellen, dass die Kinder nicht bereits ab Schulbeginn des 1. Schuljahres durch das Nicht-Beherrschen der Unterrichtssprache benachteiligt werden. Ferner können auf diesem Weg verhaltensauffällige Kinder besser und ggf. intensiver betreut werden, um ihnen ebenbürtige Chancen zu ermöglichen.

II. Gesamtschule

Wir Liberalen Demokraten begrüßen den Übergang in eine weiterführende Schule nach der Grundschulausbildung. Vor allem in der Gesamtschule sehen wir dabei die ideale Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit für die Schüler_innen, da sie dort unter Mithilfe einer verstärkten Förderung, ihren individuellen Stärken und Schwächen entsprechend, optimal gefördert werden können. So soll der gemeinsame Unterricht soziale Schranken abbauen und auch so zu einer Stärkung einer gemeinsamen Gesellschaft der Zukunft beitragen.

Aus diesem Grund ist für uns eine Ausweitung der Gesamtschulversorgung und die Schaffung eines universellen „Gesamt-Schulsystems“, in welches alle bisher getrennten Schulformen in der Bundesrepublik miteinander vernetzt zu integrieren sind, unerlässlich.

Gesamt-Schulsystem

In diesem bundesweit-flächendeckenden neu zu schaffenden Gesamt-Schulsystem würde der Wechsel auf andere Schulformen vor allem von einer niedrigeren auf eine höhere deutlich vereinfacht. Ein Wechsel im System nach unten wäre nicht mehr gleichbedeutend mit einem sozialen Abstieg oder einem Scheitern, sondern würde als neue Chance auf bessere Noten und einen für den/die Schüler_in optimalen Abschluss angesehen werden können.

Die bisherige Regelung läuft unserem sozialliberalen Standpunkt, dass jedem Menschen die für ihn bestmögliche individuelle Förderung widerfahren soll, zuwider. Deshalb fordern wir Liberale Demokraten die Schaffung einer schulformübergreifenden Gesamtschule. Als Grundforderung und Bedingung bleibt dabei eine verstärkte optimale Förderung aller Schüler_innen.

Dieses beschriebene System mit seinen implementierten fachspezifischen Förderstufen (s. nachfolgend) lässt sich in der Vielzahl der bereits existenten Schulsysteme in den unterschiedlichen Bundesländern am ehesten auf zwei Gesamtschulsysteme herunterbrechen.

Wir sind der Ansicht, dass vor allem Systeme wie das der Integrierten Gesamtschule (IGS) oder der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Sinn machen und das Grundvorhaben besonders gut widerspiegeln.

An einer IGS werden alle Schüler_innen der weiterführenden Schule grundlegend zusammen in einer Klasse unterrichtet und vor allem in den Langfächern auch während des Vormittagsunterrichtes bereits in Kurse eingeteilt.

An einer KGS sind die drei traditionellen Schulformen einer Hauptschule, Realschule und eines Gymnasiums in Gestalt von Schulzweigen alle in einer Schule vertreten. In Angeboten des Nachmittags — vor allem der sportlichen und kulturellen Angebote — sowie zu anderen Gelegenheiten kommen die Schüler_innen zusammen und lernen ebenso gemeinsam, unabhängig von ihrer Schulformzugehörigkeit.

Fachspezifische Förderstufen

Mit Beginn des 3. (also noch vor Beginn der weiterführenden Schule) und bis zum Ende des 10. Schuljahres sind die Schüler_innen auf Grundlage ihrer bisher erbrachten Leistungen und Erfahrungen — mindestens in den sogenannten Langfächern — in Förderklassen einzuteilen. Die Einteilung der Förderklassen hat zu jedem Halbjahreswechsel neu, den Leistungen und Förderbedürfnissen der Schüler_innen entsprechend, zu erfolgen.

Die Förderkurse in den jeweiligen Fächern finden jeweils an den Nachmittagen statt. Im Fach Sport sollte bspw. für die Schüler_innen die Wahl eines Schwerpunkts möglich sein. Ein Sportkurs der vermehrt Wert auf Leichtathletik legt, einer der sich gesondert auf Team- und Ballsportarten konzentriert, ein weiterer der klassisches Turnen und Tanz in den Mittelpunkt stellt und ein letzter der sich speziell dem Wassersport widmet.

Ganz wichtig hierbei ist, dass vor allem in Fächern wie Sport oder Musik ein gemeinsamer Unterricht aller Schüler_innen ermöglicht werden soll, damit das soziale und gemeinsame Lernen nicht zu kurz kommt. Gerade dieser Aspekt kommt in den derzeitigen Schulsystemen vielfach zu kurz.

Für jede Förderklasse gelten gesonderte Förderbestimmungen, um eine bestmögliche individuelle Unterstützung der Schüler_innen bei deren Stärken und Schwächen zu gewährleisten. Die zu schaffenden Förderklassen sind getrennt voneinander zu unterrichten und die Gruppengröße sollte 20 Schüler_innen nicht übersteigen, um eine optimale Lehratmosphäre zu schaffen und der Lehrkraft die Möglichkeit zu geben sich wirklich um jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin individuell kümmern zu können. Gruppen mit mehr als 20 Mitgliedern sind kontraproduktiv und überfordern die Lehrperson — eine gerechte Ausübung ihres Lehrauftrags ist so nicht möglich. Auch für die Schüler_innen sind zu große Lerngruppen problematisch und führen zu Diskrepanzen innerhalb der Gruppe und somit zu einer gestörten und gereizten Grundatmosphäre innerhalb dieser, worunter wiederum das Lernklima leidet.

Die Einteilung eines Schülers oder einer Schülerin in die jeweiligen Förderklassen in der Grundschule soll als maßgebliche Bewertungsgrundlage für den Wechsel auf eine weiterführende Schulform dienen.

Die Einteilung in fächerabhängige Förderstufen ist dreigeteilt und folgendermaßen strukturiert:

  • Förderklasse A Zur Förderklasse A zählen die Schüler_innen, die in einem Fach herausragende und gute Leistungen erbringen, ein Talent für dieses Fach zeigen und gesondertes bzw. weiterführendes Interesse an den Fachinhalten zeigen. Schüler_innen der Förderklasse A erhalten in den betreffenden Fächern ein verringertes Hausaufgabenpensum, wenn sie im Gegenzug den Stoff vertiefende oder weiterführende Förderkurse besuchen. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig, muss dann aber für das gesamte Schulhalbjahr beibehalten werden; dies wird ohne Benotung auf dem Zeugnis vermerkt. Hat der/ die Schüler_in sich zum Halbjahresbeginn in der Förderklasse A für eine Teilnahme entschieden und besucht den Förderkurs nicht, so ist dies als Fehlstunde einzutragen.
  • Förderklasse B Zur Förderklasse B zählen diejenigen Schüler_innen, die in einem Fach konstant deutliche Schwächen zeigen. Schüler_innen der Förderklasse B erhalten in den betreffenden Fächern den Lehrstoff aufarbeitende Förderkurse, sowie eine gesonderte Hausaufgabenbetreuung, bei der höchstens zehn Schüler_innen auf eine Lehrkraft kommen. Das Hausaufgabenpensum entspricht dabei dem heutigen Standard. Besuch der Förderkurse und der Hausaufgabenbetreuung sind für Schüler_innen der Stufe B verpflichtend und ein Versäumnis ist als reguläre Fehlstunde zu betrachten. Der Besuch der Förderkurse und der Hausaufgabenbetreuung werden unbenotet auf dem Zeugnis vermerkt.
  • Förderklasse C Die Förderklasse C stellt die Standardklasse dar. Auf der Stufe C beginnt jedes neu einsetzende Fach für das erste Halbjahr. Danach zählen nur noch Schüler_innen zur Förderklasse C, die weder den Stufen A noch B zuzuordnen sind. Schüler_innen der Förderklasse C erhalten das reguläre Hausaufgabenpensum im betreffenden Fach und können freiwillig bedarfsbedingt eine Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen. Den Schüler_innen bleibt dabei freigestellt wann und ob sie diese nutzen; eine Teilnahme das ganze Halbjahr über ist nicht Pflicht und es erfolgt kein Vermerk auf dem Zeugnis.

Schulformwechsel in der KGS

Ein Wechsel zwischen den Schulformen in der KGS soll dabei deutlich erleichtert werden und eine Herabstufung auf eine Real- oder Hauptschule auch nicht als Erschwerung des späteren Schulweges angesehen werden. Er soll sogar vielmehr ein Ansporn sein sich zu verbessern und durch die erhöhten Aufstiegschancen zukünftig auf den alten Schulzweig zurück zu kehren. Die Tatsache, dass sich wohlmöglich die alten Schulfreund_innen noch im gleichen Schulgebäude befinden und man sie somit während der Pausen oder des Nachmittagsangebotes treffen kann, soll zudem der sozialen Isolation einstiger Schulformwechsel vorbeugen.

Kriterien eines (erneuten) Wechsels können, wie bisher, schulische wie auch soziale Gründe haben. Als eine grobe Orientierung zum Wechsel dient die Zuteilung in die zuvor aufgelisteten Förderklassen. Hat ein/e Schüler_in einer niedrigeren Schulform in vielen Fächern die Einteilung in Förderklasse A , darunter natürlich vor allem die Langfächer Deutsch, Englisch und Mathematik, so soll es ihr/ihm möglich sein auf eine höhere Schulform zu wechseln, wo sie dann zunächst in die Förderklasse C einzustufen sind. Im umgekehrten Fall natürlich gilt für Schüler_innen, die in sehr vielen Fächern in die Förderklasse B eingestuft sind, dass sie auf eine niedere Schulform wechseln sollten, wo sie ebenfalls zunächst in die Standard-Förderklasse C einzuordnen sind.

Diese Wechsel zwischen den Schulformen sind durch Auswertung der gezeigten Entwicklung in den jeweiligen Einteilungen zu prüfen und mit den Erziehungsberechtigten zu beraten. Zentrale Bedeutung muss dabei das Wohl des Kindes haben.

Die verbesserte Regelung der Wechsel sorgt somit dafür, dass jeder Schüler und jede Schülerin, den individuell besten Abschluss mit einem bestmöglichen Resultat erzielen kann.

Wiederholung eines Schuljahres

Wir Liberale Demokraten sind der Auffassung, dass im Zuge der gezielteren Förderung innerhalb der Förderklassen und der neuen Wechselmodalitäten zwischen den Schulformen zu prüfen ist, ob die Wiederholung eines Schuljahres und somit eine unplanmäßige Verlängerung der Schullaufbahn noch sinnig ist.

Eine Wiederholung eines Schuljahres macht für uns Liberale Demokraten nur dann Sinn, wenn z.B. krankheitsbedingt ein Großteil des Schuljahres verpasst wurde und es dem Schüler bzw. der Schülerin nicht zuzumuten ist, die verpassten Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten.

Die Wiederholung eines Schuljahres soll darüber hinaus jederzeit auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und in Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und ggf. den Schulpädagog_innen erfolgen können.

Flexible Klasseneinteilung

Die Entwicklung, die Erweiterung sowie die Förderung sozialer Fähigkeiten ist für uns Sozialliberale von gleichem Stellenwert wie die Entwicklung und Förderung der kognitiven Fähigkeiten.

Aus diesem Grund ist die althergebrachte statische Klassenstruktur zu durchbrechen, um optimale Lern- und Förderbedingungen für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler zu gewährleisten.

Die statische Struktur führt dazu, dass die meisten Schüler_innen sich nur selten in eine neue Gruppe integrieren müssen, was wiederum zu festen Cliquenstrukturen innerhalb der Klasse führt und so die Abgrenzung und die Ausgrenzung von bestimmten Gruppen oder Individuen in der Klasse fördert. Dies ist nicht förderlich für die soziale Entwicklung und kann kein beabsichtigtes Ziel der Bildung und Erziehung an unseren Schulen sein.

Aus diesem Grund steht für die Liberalen Demokraten fest, dass ein fachabhängiges und stetig fluktuierendes Einteilungssystem zu finden ist, wodurch die Schüler_innen gezwungen sind sich stetig von Fach zu Fach und von Zeit zu Zeit in wechselnde Gruppenzusammensetzungen zu integrieren, was die soziale Interaktion und die sozialen Kompetenzen der einzelnen Schüler_innen nicht nur fordern sondern zugleich fördern würde. Im gleichen Zuge muss es in Ausnahmefällen — vorwiegend aus psychologischen Gründen — möglich sein von dieser Regelung abzuweichen, wenn absehbar wäre, dass es bei stetigen Wechseln es zu Schäden bei dem Schulkind kommen würde.

Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe bleibt von den Neuerungen der Förderklassen unangetastet, da sie von uns Liberalen Demokraten, in ihrer bisherigen Form als Mischung von Grund- und Leistungskursen, wie sie in einer Vielzahl der Bundesländer vorzufinden ist, als ideal angesehen wird. Die Fächerwahl sollte aber jedem Schüler/jeder Schülerin freigestellt sein; lediglich die Anzahl der erlaubten Grund- und Leistungskurse ist festzulegen.

Die Modalitäten der Oberstufe sind dazu jedoch bundesweit einheitlich zu regeln. Diese Regelung ist von den Kultusministerien der Länder und des zuständigen Bundesministeriums unter Mitarbeit der zu schaffenden Beiräte (s. Kapitel IV) zu verhandeln und auszuarbeiten.

Dies trägt zur Einheitlichkeit und zur Vergleichbarkeit der Abiturabschlüsse untereinander bei.

Abschlüsse

Jeder weiterführende Schulzweig in diesem Gesamt-Schulsystem, ausgenommen der IGS, ist dabei auf einen Abschluss spezialisiert und bietet nur diesen an.

Hauptschulen bieten die Möglichkeit zur „Grundreife“ an, welche ausschließlich für den sofortigen Eintritt in die Arbeitswelt berechtigt, jedoch nachträglich über Abendschulprogramme oder an berufsbildenden Schulen zur „qualifizierenden Reife“ ausgebaut werden kann.

Die Realschule schließt mit der „qualifizierenden Reife“ ab, welche sowohl für den Eintritt in die Arbeitswelt als auch für die Fortsetzung der Schullaufbahn in gymnasialen Oberstufen qualifiziert.

Gymnasien bieten zum Ablauf der 10. Jahrgangsstufe ebenfalls die „qualifizierende Reife“ an und zum Ablauf des 13. Jahrgangs die Abschlussform der „Universalreife“, die zum Studium an Fachhochschulen, Technischen Hochschulen oder Universitäten Grundvoraussetzung ist.

III. Unterricht

Werte und Normen statt Religion

Wir Liberale Demokraten fordern eine Ablösung des konfessionellen (oder kooperativen) Religionsunterrichtes durch ein zu schaffendes Fach „Werte und Normen“. Anders als sein Namensträger im derzeitigen Schulsystem Niedersachsens soll dieses Fach nicht mehr als Ersatzfach zu Religion dienen, sondern es in seiner Gänze ablösen. Dieses Fach soll für alle Religionsgruppen gemeinsam unterrichtet werden und die verschiedenen Kulturen und Glaubensrichtungen möglichst gleichberechtigt behandeln. Dies sollte zur Bildung einer besseren Grundlage für einen größeren gegenseitigen Respekt zwischen den unterschiedlichen Kulturkreisen dienen. Unterrichtsschwerpunkte bilden dabei der Austausch grundlegender kultureller und gesellschaftlicher wie auch (sozial‒)politischer Standpunkte. Grundlage hat dabei nicht nur das Hier und Jetzt, sondern auch immer die (gegenseitige) Geschichte zu sein.

Das Fach „Werte und Normen“ dient den Schüler_innen zur Orientierung, was gesellschaftlich bisher als „akzeptiert“ gilt und wie die Gesellschaft zusammenleben möchte. Als Folge daraus könnte es auch zu einem Ausbau des bisherigen ethischen Wertesystems hin zu einem offeneren und globaleren Wertesystem in unserer Gesellschaft kommen, welches einem Kulturenschmelztiegel wie Deutschland eher entspräche. Nach unserer Auffassung ist dies durch den bisherigen Religionsunterricht kaum möglich, da er nicht nur strikt Religionen voneinander trennt, sondern auch die jeweils anderen Religionen nur lückenhaft behandelt. Es kommt somit bereits in der Schule zu einer mangelhaften Aufklärung über die fremden Kulturen, woraus sich zwangsläufig ein verringertes Verständnis und eine unzureichende Akzeptanz unter den Kulturen ergeben. Folglich erfüllt das Fach Religion nicht den gewünschten Zweck der Verständigung unter den Kulturen, sondern erschwert durch seine strikte gegenseitige Abkapselung der Kultur- und Glaubensrichtungen das gemeinsame gleichberechtigte Zusammenleben.

Fremdsprachen

Der spielerische Beginn des möglichst frühen Erlernens der ersten Fremdsprache in der Grundschule wird von den Liberalen Demokraten als sinnvoll angesehen. Kinder im Vor- und frühen Grundschulalter sind, wie Studien beweisen, besser in der Lage neue Sprachen aufzunehmen als Kinder oder Jugendliche höheren Alters.

Die Einführung der ersten Fremdsprache soll dabei bereits im Kindergarten oder der Vorschule spielerisch angebahnt werden.

Das Hauptaugenmerk der Grundschule sollte aber auch weiterhin auf der Lehre der deutschen Sprache und in einer motorischen Grundausprägung in Fächern wie Sport, Kunst und Textil liegen.

Für Kinder, die nur schwach oder gar nicht Deutsch als Sprache beherrschen — z.B. durch einen Migrationshintergrund — und Kinder, die Dialekt sprechend aufgezogen wurden, sind an Nachmittagen während der ersten beiden Schuljahre gesonderte Sprachförderkurse anzubieten.

Sprachen kultureller Minderheiten und sprachliche Vielfalt

An Schulen in Siedlungsgebieten von kulturellen Minderheiten (z.B. Sorben und Friesen) soll die Möglichkeit geschaffen werden die Muttersprache vom 1. bis zum 10. Schuljahr zu unterrichten. Als überzeugte Weltbürger_innen und Europäer_innen sind wir zudem davon überzeugt, dass ein breitgefächertes Sprachenangebot an den Schulen zu einer besseren sprachlichen und kulturellen Verständigung untereinander beiträgt. Dieses sollte bspw. im Nachmittagsangebot einer Schule Anklang finden und so z.B. den Erwerb einer zweiten, dritten oder auch nach Wunsch vierten Fremdsprache ermöglichen.

Einheitliche Schulische Praktika Wir Liberalen Demokraten fordern, spätestens während des 9. und 10. bzw. 11. Schuljahres für alle Schüler_innen drei mindestens zweiwöchige schulische Praktika einzurichten. Dafür sind von der Industrie, dem Handwerk und anderen Betrieben sowie Behörden spezielle Praktikumsstellen mit gesonderten Praktikumsprogrammen zu schaffen, die den Schüler_innen einen besseren Einblick in die jeweilige Industrie bzw. des jeweiligen Handwerks, der Dienstleistungsbranche oder des Öffentlichen Dienstes gewähren sollen.

Die Praktikumsprogramme sind von den einzelnen Anbietern mit den betreffenden Industrie- und Handelskammern, Ämtern, o.ä. abzusprechen, zwischen den Betrieben einer Sparte möglichst einheitlich zu gestalten, und in der Umsetzung strikt einzuhalten.

Die Liberalen Demokraten sind des Weiteren der Auffassung, dass speziell in den Bereichen des Medien-, Kommunikations- und IT-Sektors ein Ausbau der Praktikumsstellenstruktur dringend und zwingend erforderlich ist.

Förderung der kreativen und musischen Fähigkeiten

Für uns Liberale Demokraten sind auf Grund unserer sozialliberalen Grundsätze die kreativen und musischen Fertigkeiten ebenso wichtig wie die kognitiven oder sozialen.

Daher fordern wir, in Bezug auf Regelungen in Skandinavien, dass es Schüler_innen unserer Schulen möglich gemacht werden sollte im Zuge ihrer schulischen Ausbildung ein Musikinstrument zu lernen oder Kurse z.B. im Bereich Kunst, Theater oder Fotografie zu belegen. Ein solches Angebot ließe sich mit subventionierten Kooperationen zwischen Jugendmusikschulen, der VHS oder anderen Einrichtungen und den jeweiligen Schulen bewerkstelligen. Dies könnte im Nachmittagsangebot in Form von AGs von den Schulen angeboten werden um den Schüler_innen dort die Gelegenheit zu geben einem Hobby nachzugehen.

Informatik als verpflichtendes Unterrichtsfach

Das Bildungssystem muss in seinen Inhalten endlich im Hier und Jetzt ankommen und die Schüler_innen besser auf aktuelle Anforderungen des Alltags vorbereiten. Im privaten wie im beruflichen Umfeld stellen sich heute neue, digitalisierte Herausforderungen, die neue Kompetenzen von den Menschen verlangen. Wir vertreten die Auffassung, dass es eine digitale Revolution innerhalb des Bildungssystems braucht, um Schüler_innen die Entfaltung ihres vollen Potentials zu ermöglichen.

Wir fordern, dass an allen Schulen ein Pflichtfach Informatik eingeführt werden sollte. Die Fachlehrer_innen sollten zu regelmäßigen Teilnahmen an Fortbildungen zu digitalen Themen verpflichtet werden, um den Schüler_innen einen guten Überblick über die aktuelle technische Situation vermitteln zu können. Neben der fächerübergreifenden Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen hat der Informatikunterricht weitreichende Einblicke in die digitale Welt sowie die Programmierung zu geben. Ein digitales Bildungskonzept beinhaltet unserer Auffassung nach nicht nur den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Didaktisch-methodische Instrumente müssen in Anbetracht der Möglichkeiten durch neue Technologien weiterentwickelt werden. Der Digitalisierungsprozess soll dabei nicht auf den Schultern der Lehrer_innen oder einzig auf Kosten der Schulträger ausgetragen werden, sondern gemeinsam mit Ihnen. Für Lehrer_innen sind entsprechend attraktive Weiterbildungsangebote zu schaffen oder auszubauen und für Schulträger entsprechende Fördermöglichkeiten bereit zu stellen. Darüber hinaus müssen die Länder oder der Bund Bildungseinrichtungen die nötige Infrastruktur für eine digitale Bildungsumgebung zur Verfügung stellen; dies schließt datenschutztechnisch unbedenkliche Cloud-Lösungen mit ein.

IV. Lehrer_innen

Der Beruf Lehrer_in

Wir Liberale Demokraten befürworten den Abbau des Beamtenverhältnisses des Lehrberufs im Schulbereich um den Spielraum für die Gewinnung und die Einstellung von Lehrkräften auszubauen, aber auch weitere Leistungsanreize zu schaffen. Des Weiteren fordern wir, dass die Praxis, Lehrkräfte und sonstige (auch externe) schulische Mitarbeiter über die Sommerferien zu entlassen, nur um diese nicht in den Ferien bezahlen zu müssen, ein Ende hat. Weitergehend unterstützen wir die Forderung nach einer einheitlichen Bezahlung der Lehrkräfte an den verschiedenen Schulformen und in den verschiedenen Altersstufen. Diese Neuregelung ist zugleich in Verbindung mit einer deutlichen Gehaltssteigerung zu verwirklichen.

Der Lehrberuf würde durch die oben aufgeführten Maßnahmen wieder attraktiver und diese gesteigerte Attraktivität des Lehrberufs würde helfen den Mangel an Lehrkräften zu beheben.

Weiter sollten in einem bundesweit einheitlichen Schulsystem die Lehrkräfte Angestellte des Bundes sein. Ein bundesland-übergreifender Arbeitsplatzwechsel darf nicht mehr dazu führen, dass bei Arbeitsaufnahme in einem anderen Bundesland er oder sie vom Gehalt her als Berufsanfänger_in eingestuft wird. Einem Wechselwunsch einer Lehrperson muss spätestens nach dem dritten gestellten Antrag stattgegeben werden.

Wir reagieren damit auf den Sachverhalt, dass der Lehrberuf heutzutage keinen hohen Stellenwert mehr in der Gesellschaft genießt.

Mit der von uns geforderten Gehaltserhöhung reagieren wir zudem auf den Missstand, dass die Lehrkräfte bisher für ihre physisch und vor allem psychisch Kräfte zehrende und für unsere Gesellschaft immens wichtige Arbeit nicht ausreichend bezahlt werden und bekräftigen damit auch offen in der Gesellschaft, dass der Lehrberuf in Wahrheit kein Halbtagsjob ist.

Während die Zahl der Lehramtsabsolvent_innen sinkt, steigt die Zahl der Studienabbrecher_innen und verschärft damit den Mangel an Lehrkräften. Vielfach wird kritisiert, dass das Lehramtsstudium die Studierenden nicht ausreichend auf die Herausforderungen im Schulalltag vorbereitet. Pädagogik und Praxiserfahrung kommen viel zu kurz, während fachlich eine Tiefe vermittelt wird, die weit über das nötige hinausgehen und im Unterricht später keine Relevanz hat. Außerdem ist das Lehramtsstudium mit Bachelor, Master und Referendariat länger als die meisten anderen Studiengänge. Insbesondere das Referendariat zum Ende des Studiums birgt die Gefahr, nach 5 Jahren Studium ohne brauchbaren Abschluss dazustehen.

Um die Attraktivität des Lehramtstudiums zu erhöhen und die Anpassung an die Anforderungen des modernen Unterrichts zu ermöglichen, schlagen wir die Reform des gesamten Studiengangs vor. Ein duales Lehramtsstudium erlaubt beispielsweise eine Erhöhung des Praxisanteils, sodass die Studierenden in frühen Semestern feststellen, ob die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ihnen Spaß bereitet oder doch anders ist, als sie es sich vorgestellt haben. Da duale Studiengänge meist in Kooperation mit Unternehmen konzipiert sind, in denen die Praxisphasen durchgeführt werden, wären die Lehramtsstudierenden direkt einer Schule zugeordnet, sodass eine aufwendige Bewerbung auf Referendariate, die oft auch mit einem Wohnortswechsel verbunden sind, nicht mehr nötig wäre. Auch das mit dem dualen Studium einhergehende Gehalt kann zur Attraktivität des Studiengangs beitragen.

Wir Liberale Demokraten begrüßen den Seiteneinstieg von fachwissenschaftlich qualifiziertem Lehrpersonal. Um die Qualität des Unterrichts sicherzustellen, soll durch die Länder ein einheitlicher und verbindlicher Bildungsweg für Seiteneinsteiger geschaffen werden, der die fachdidaktische und pädagogische Nachqualifikation garantiert, etwa durch einen berufsbegleitenden Masterstudiengang.

Ferner fordern wir eine für Lehrkräfte verpflichtende regelmäßige Prüfung auf Fachtauglichkeit, wodurch die Lehrpersonen dazu angehalten wären sich in Zukunft stetig auf ihrem Fachgebiet fortzubilden. Entsprechende Maßnahmen wären fachspezifisch von den Kultusministerien auszuarbeiten und anzubieten.

Dies würde nach unserem Dafürhalten zu einer Steigerung der Bildungsqualität beitragen, da Lehrkräfte nur dann ein Fach weiterhin unterrichten dürfen, wenn sie die fachliche Kompetenz in den alle 5 Jahre stattfindenden Prüfungen beweisen. Wird eine solche Leistung nicht erbracht, so ist eine Lehrkraft nur noch übergangsweise in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr als Fachlehrkraft dieses Faches einzusetzen, bis eine Wiederholungsprüfung bestanden wurde.

Neben dem Ausbau der fachlichen Kompetenz der Lehrkräfte ist aber auch auf die psychische Belastung der Lehrpersonen zu achten. Psychologische Unterstützung ist anzubieten, um einer Überarbeitung und Überbelastung im Spannungsfeld zwischen Kindern, Eltern und Lehrplänen vorzubeugen.

Im Zuge dessen ist es unerlässlich für Lehrer_innen unbezahlte Sabbatjahre anzubieten um auch, wie in anderen Berufen üblich, auf diese Weise einem Burn‒Out der Lehrpersonen vorzubeugen. Ebenso sind verschiedene Modelle der Altersteilzeit anzubieten.

Entlastung des Lehrpersonals

Wir Liberale Demokraten sind der Ansicht, dass die Lehrer_innen von berufsfremden Tätigkeiten, insbesondere von verwaltungs-, organisationstechnischen und reinen Betreuungsaufgaben, entlastet werden müssen, um sich mehr auf die reine Lehrtätigkeit konzentrieren zu können. Dazu sind in erster Linie speziell ausgebildete Verwaltungsangestellte an den Schulen einzusetzen. Ferner ist der Einsatz von Schulpsychologen_innen und Jugendsozialarbeiter_innen an Schulen zwingend auszubauen und es sind entsprechende Stellen in Abhängigkeit von der Zahl der Schüler_innen vor Ort zu schaffen und zu besetzen.

Diese Maßnahmen sind zur Entlastung des Lehrpersonals an Schulen unumgänglich und dienen zugleich der Verbesserung des Arbeitsklimas für Lehrkräfte und auch des Lernklimas für die Schüler_innen.

Lehrer_innen können auf diese Weise wieder gänzlich der Arbeit nachgehen, für die sie ausgebildet wurden, in dem sie auf das Fachpersonal zurückgreifen können; und die Schüler_innen erhalten dadurch eine zusätzliche Betreuung und Ansprechmöglichkeit.

Schaffung eines Beirats in den Kultusministerien der Länder

Da in dem von uns angestrebten System die Aufgabe der Kultusministerien der Länder nur noch in der Verwaltung des vom Bund vorgegebenen Systems beruht, fordern wir Liberalen Demokraten zunächst einen Stellenabbau in den Kultusministerien und eine damit einhergehende zusätzliche Entbürokratisierung des bisherigen Bildungsapparats.

Damit einhergehend fordern wir als Kernpunkt die Schaffung eines, das Kultusministerium ergänzenden, Beirats, der innerhalb der Länder über praxisnahe und praxisdienliche Verbesserungsvorschläge des Bildungssystems, sowie dessen Aufbau und Verwaltung, berät und diese ausarbeiten soll. Dies beinhaltet Verbesserungen des Lehrplans, der Unterrichtsumstände, der zentralen Abschlussprüfungen, etc. Die vom Beirat erstellten Vorschläge werden dann vom Kultusministerium eines Landes an die Kultusministerien der anderen Länder, und somit auch deren Beiräte, sowie das zuständige Bundesministerium übermittelt. Bei ausreichender Zustimmung eines Vorschlags in allen betreffenden Beiräten, wird der Vorschlag im Bund, unter Beachtung des pro/contra-Urteils der Fachkundigen in den Beiräten, zur Abstimmung vorgelegt. Folgend nun einige kurze Informationen zur Zusammensetzung der Beiräte: • Jedes Mitglied des Beirats muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Lehrkraft oder Hochschuldozent_in verfügen und noch diesem Beruf nachkommen in einer Mindestunterrichtszeit von 2 Wochenstunden an einer Schule. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung temporär Abstand genommen werden.

  • Es gibt einen Schul- und einen separaten Hochschulbeirat
  • Der Schulbeirat setzt sich aus Vertretern von berufs- und allgemeinbildenden Schulen zusammen.
  • Der Hochschulbeirat vereint Fachhochschulen, Technische Hochschulen und Universitäten
  • Pro Schul- bzw. Hochschulform soll der Beirat aus maximal 10 Mitgliedern bestehen, die aus allen Regionsabteilungen stammen (es gilt der Schlüssel von 1-2 Mitgliedern pro Region).
  • Jede Schule oder Hochschule schlägt ein Kollegiumsmitglied vor. Bedingungen für diesen Personenvorschlag sind eine Freiwilligkeit und ordentlich durchgeführte Wahlen im Kollegium mit einer Erst- und Zweitbesetzung, die parallel zu den Personalratswahlen stattfinden kann. Eine tatsächliche Berufung in ein Gremium findet nach Losglück statt und muss entsprechend vergütet werden mit einem temporären Z-Status in der Bezahlung bei Beamten und bei Angestellten eine entsprechende Höherstellung auf Zeit.
  • Für diese Stellen werden vor allem besonders motivierte Lehrkräfte gesucht, die eine möglichst intrinsische Motivation zur Verbesserung eines Gesamtsystems haben. Da mit diesen neuen Stellen ein besonders hoher Mehraufwand entstehen kann, wird bei diesen Lehrkräften die Unterrichtszeit für diesen Zeitraum um etwa 1/3 reduziert (je nach Einzelfall 4 bis 8 Wochenunterrichtsstunden).
  • Die Arbeit in diesen Gremien muss vorwiegend online regelbar und möglich sein mittels Bildungsclouds und -servern wie auch Videokonferenzen. Regelmäßige obligatorische Treffen sind dabei die Ausnahme.

Die erste Aufgabe der neuen Beiräte besteht in der Ausarbeitung neuer aktualisierter Lehr- und Studienpläne zur Steigerung der Bildungsqualität unter Beachtung der daraus resultierenden Belastung der Schüler_innen und Student_innen in Hinblick auf aktuelle Erkenntnisse. Eine konkrete Überbelastung der Schüler_innen und Student_innen ist dabei auf jeden Fall zu vermeiden. Im Weiteren sollen diese Beiräte als Verbindungsstück zwischen den Regionen, den Bundesländern, den Ministerien und der Wissenschaft dienen und auch bspw. Reformvorschläge zu den Kultusministerkonferenzen machen können. Die Schaffung der oben beschriebenen Beiräte ist für uns Liberale Demokraten eine zwingende Notwendigkeit, da viele von den verschiedenen Kultusministerien der Länder erarbeiteten Reformen des jeweils betroffenen Systems zu keiner Verbesserung geführt haben; manche, die auf dem Papier noch sinnvoll erschienen waren in der Realität so nicht umsetzbar oder führten sogar zu einer Verschlechterung der Bedingungen bzw. zu viel zu kleinschrittigen Reformen. Durch die von uns geforderte Einbindung dieser Beiräte in den Entscheidungs- und Erarbeitungsprozess wäre auf diesem Weg eine deutliche Verbesserung zu erreichen.

V. Das Umfeld „Schule“

Um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern, aber auch für die Schüler_innen besser zu gestalten ist auch eine Verbesserung des Arbeitsumfeldes und somit auch eines verbesserten Lernumfeldes für die Schüler_innen unumgänglich. Wir Liberalen Demokraten vertreten die Ansicht, dass zur Schaffung eines annehmbaren Umfelds „Schule” dringend Sanierungs- und Modernisierungs-, sowie mancherorts auch Ausbaumaßnahmen zu treffen sind. Dieses ist auch in Hinblick auf das teils verpflichtende Programm der Ganztagsschule zu sehen.

Unterricht in zu kleinen Räumen in dringend sanierungsbedürftigen Gebäuden bei unzureichendem Zugriff auf moderne Technik darf nicht länger der Alltag für unsere Schüler_innen und Lehrer_innen sein. Ganz konkret muss daher u.a. ein flächendeckendes W-Lan-Netz an allen Schulen verfügbar sein, welches ebenso auch über die nötige Bandbreite und Schnelligkeit verfügt.

Ferner fordern wir Liberale Demokraten separate Schulbusse, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein müssen und die zusätzlich zum normalen Linienverkehr verkehren sollen. Dies gilt vor allem für die ländlichen Gebiete, weil es Schüler_innen nicht zuzumuten ist umständlich mit dem oft überfüllten Linienverkehr unterwegs zu sein um dann ggf. auch noch viel zu früh am Schulort anzukommen oder nach der Schule lange warten und fahren zu müssen um wieder nach Hause zu gelangen.

Dieser Schulbusverkehr soll für alle Schüler_innen kostenfrei nutzbar sein.

Weiterhin fordern wir die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen und Elternschaften bei den Ausschreibungen und Besetzungen von Stellen zu erweitern. Ein entstehender Konkurrenzdruck unter den Schulen hätte in unseren Augen einen weiteren positiven Effekt auf die Ausbildungsumstände der Schüler.

Bildungskosten

Für die Liberalen Demokraten steht fest, dass eine bestmögliche Bildung für jeden Menschen bezahlbar und erreichbar sein muss, denn die Bildung zählt zu den Grundrechten eines jeden Menschen unabhängig vom jeweiligen gesellschaftlichen oder finanziellen Status. Aus diesem Grund fordern wir eine generelle Überarbeitung und somit durch Senkungen oder Streichungen der Gebühren im Bildungssektor eine sozialere Gestaltung derselben vorzunehmen; z.B. Kindergartengebühren, Anmeldegebühren an Schulen oder Berufskollegs, Studiengebühren etc.